Rechtschutzversicherung ;-(
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 02.07.15 10:54 | ||||
Eröffnet am: | 02.07.15 10:32 | von: soulsurfer | Anzahl Beiträge: | 16 |
Neuester Beitrag: | 02.07.15 10:54 | von: soulsurfer | Leser gesamt: | 3.183 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 2 | |
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Für den gemeldeten Fall besteht kein Anspruch auf Leistung aus dem Umfang der gegenständlichen Rechtsschutzversicherung, da die Deckungsvoraussetzung nicht erfüllt ist.
In Verwaltungsstrafverfahren besteht nur dann Deckung, wenn mit Strafverfügung eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, die 0,4% der Versicherungssumme (€ 52.028.-) übersteigt, festgesetzt wird.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme zeichnen wir
mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Lust
In Verwaltungsstrafverfahren besteht nur dann Deckung, wenn mit Strafverfügung eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, die 0,4% der Versicherungssumme (€ 52.028.-) übersteigt, festgesetzt wird.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme zeichnen wir
mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Lust
hatte mal Schwiegermutter im Auto, kam dann zu einer etwas heiklen Verkehrssituation mit einem Radfahrer, alles gut gegangen aber sie meinte anschließend:
Ja,ja die Deutschen sterben lieber als das sie auf Ihr Recht verzichten.
Ja,ja die Deutschen sterben lieber als das sie auf Ihr Recht verzichten.
dort angerufen, wenn des ned funktioniert kündige ich alle anderen Versicherung au glei bei der Generali, ja des isch des beste u des sollten alle machen, die mal a prob haben wegen so 0, prozent oder an anderen blödsinn
Versicherung nicht habe. Es ist sehr viel ausgeschlossen und muss daher extra versichert werden, das was in der Basis dabei ist benötigt man nie.