Busunglück auf der A10 bei Berlin
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Eröffnet am: | 24.11.14 00:29 | von: steven-bln | Anzahl Beiträge: | 5 |
Neuester Beitrag: | 24.11.14 01:37 | von: steven-bln | Leser gesamt: | 4.669 |
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http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/...-nahe-Berlin.html
Den Angaben nach befanden sich unter den 69 Insassen zunächst "11 Schwerverletzte", drei davon konnten die Klinik bereits verlassen. 61 der 69 Fahrgäste konnten die Fahrt mit anderen Fahrzeugen des Busunternehmens bereits fortsetzen. Die restlichen 8 verletzten Personen seien noch in stationärer Behandlung. Eine weibliche Person war sogar lebensgefärlich verletzt und wurde mit dem Hubschrauber in eine Unfallklinik nach Berlin geflogen. Den Angaben nach ist sie aber bereits ausser Lebensgefahr.
http://www.sindbad.pl/de/artykul/firmensitz
Die Firma Sindbad selbst ist eine englische Ltd. die von dem Geschäftssitz in Polen aus, Busreisen unter dem Markenzeichen "Sindbad" organisiert. Die Busse selbst werden von anderen Busunternehmungen betrieben, die ihren Sitz auch in Deutschland haben. Die Marke "Sindbad" ist also nichts anderes als eine überregionale Busreisevermittlung, während die einzelnen Busunternehmer die Busse sowohl äusserlich einheitlich gestalten, als auch die Reisen unter der Flagge von Sindbad ausführen. Sindbad ist demnach ein Frachisegeberunternehmen, die einzelnen Busunternehmen als Franchisenehmer werden demnach wahrscheinlich einerseits Franchisegebühren an Sindbad abführen, als auch möglicherweise eine Art Vermittlungsgebühr oder anteilige Ticketprovision an das Frachisegeberunternehmen abgeben.
Der Unfallversicherer des Franchisegebers Sindbad in Polen dagegen ist hier nicht mit erster Leistungspflicht in Regress zu nehmen.
Ist der Fahrer allerdings beim Busunternehmen als Fahrer angestellt, ist selbstverständlich wiederum die Haftpflichtversicherung des Busunternehmens zuständig.
Bei vorsätzlicher Unfallverursachung durch den Fahrer, die man regelmässig dann annehmen kann, wenn er mehrfach gegen elementare Regeln verstossen hat, wie z.B. Alkoholkonsum vor dem Fahrtantritt, wird sich die Haftpflichtversicherung den Schaden direkt beim Fahrer zurückholen, bzw. es dort eventuell versuchen.
- Zulassung des Busses
- Strassenherstellung und -unterhaltung
- Überprüfung des Busunternehmens in Bezug auf gesetzliche Versicherungspflicht (Fahrzeughaftpflicht, Unternehmenshaftpflicht, Insassenhaftpflichtversicherung)
- Aufnahme des Unfalls und Ermittlung des Unfallhergangs, Frage nach Verursacher (Sache der Ermittlungsbehörden, wie Polizei und Staatsanwalt, wenn ein strafrechtlicher Sachverhalt zum Unfall führte)
- Nutzung der medizinischen Infrastruktur