WICHTIGE FRAGE ZUR SPEKULATIONSSTEUER !!
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 29.12.00 12:47 | ||||
Eröffnet am: | 27.12.00 18:28 | von: Pseudo | Anzahl Beiträge: | 25 |
Neuester Beitrag: | 29.12.00 12:47 | von: baanbruch | Leser gesamt: | 10.671 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 0 | |
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Welcher Tag gilt als Kauf/Verkaufdatum aus steuerlicher Sicht - ist es der Schlußtag oder die Valuta ???
Ich brauche ein verbindliche Antwort !
Vielen Dank
CYA
Pseudo
Die Valuta ist der Tag an dem die Zahlungsströme fliessen. Anders gesagt, hier folgt das Geld, nachdem i.d.R. 2 Arbeitstage vorher das eigentlich Geschäft getätigt wurde. Der 30.12. ist meines Wissens nach kein Bankarbeitstag, da dieses Jahr Samstag !
Viel Erfolg.
dann, wenn man 2 Tage vor Ablauf der Spekulationsfrist Aktien
(mit Gewinn) veräußert, aber erst nach Ablauf der Spekufrist
den Verkaufserlös gutgeschrieben bekommt.
Bleibt der Gewinn in diesem Fall steuerfrei?
Betreff: Halbeinkünfteverfahren
bedeuetet das die hälfte!! der privaten Veräußerungsgewinne mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden müssen
Das selbe gilt auch bei Aktienverlusten!
Achtung heutiger stand: Halbeinkünfteverfahren tritt 2001 in Kraft die Besteuerung tritt frühestens 2002 zwei!!
Wichtig!!
Ausnahme!!!!!!!!!den direkten Kauf Ausländischer Aktien gilt schon ab 2001!!!
Tipp Tipp Tipp
verlustträchtige Aktien Ausländischer Gesellschaften noch dieses Jahr Verkaufen
Aktien die im Plus sind erst nächstes Jahr da ja nur dann 50%versteurt werden
Achtung auch am Neuen Markt gibts genügend mit Sitz im Ausland
z.B.
BB Biotech
Broadvision
Quiagen
Thiel
und viele mehr(über 50St.)
Aber es gibt den Grenzfall:
Ausländische Aktie
Verkauf heute (28.12) - Valuta 2.1.2001. Gilt dann für diesen Verkauf schon das Halbeinkünfteverfahren oder nicht ?!?!
Ansonsten vielen Dank für die guten Beiträge !!
CYA
entscheidend ist meines Erachtens der Geschäftstag, also der Tag an dem die Aktie wirklich gekauft oder verkauft wurde.
Die 2-Tage-Regelung der Banken ist keine Muß-Regelung sondern eine Kann-Regelung. Das heißt die Bank entscheidet selbst wielange sie die Buchung verzögert. Das darf maximal 2 Tage dauern.
Beispiel: Gestern (27.12.) habe ich eine Aktienposition bei Comdirekt verkauft. Der Gegenwert wurde mir sofort auf dem Konto gutgeschrieben.
Danach habe ich das Geld gleich vom Konto abgebucht, also es war wirklich da und wurde nicht nur angezeigt.
Schau ich mir jetzt die Umsätze in meinem Depot und Konto an, steht da:
Geschäftstag für den Aktienverkauf: 27.12.2000, Valuta: 29.12.2000 !!
Der 29.12.2000 ist morgen, obwohl ich das Geld schon gestern bekommen hab.
Fazit: Meine Meinung: Der Valuta-Tag ist nicht relevant für die Spekusteuer!!!
red bull
maßgebend. d. h. wenn Ihr heute eine Aktie verkauft, ist der Gewinn
oder Verlust in diesem Jahre zu versteuern,auch wenn Eure Bank die
Gutschrift oder Belastung erst am 2.1.2001 tätift. Entscheidend ist
bei einem Verkauf der "Verlust" der Verfügungsmacht über die Aktie.
Bei der steuerlichen Berechnung sind alle mit dem Erwerb und Verkauf der
Aktie verbundenen Aufwendungen abzugsfähig, also alle Transaktionskosten.
Entscheidend für die Spekulationsfrist ist der SCHLUßTAG. Für die tatsächliche Verrechnung gilt das ZUFLUSSPRINZIP. Das heisst das die Valuta dafür gilt. Die ist bekanntlich bei 2 AT später. Sie ist kein goodwill der Banken !
CYA
Bei einem heutigen angenommenen Verkauf verliert Ihr die Verfügungsmacht
über die Aktie. Steuerlich ist die Transaktion vollzogen. Das sogenannte
Zuflussprinzip gilt hierbei nicht. Ein simples Beispiel aus der Geschäfts-
welt: Du erhälst heute einen PKW, bezahlst mit Scheck, dessen Gegenwert
erst am 2.1. belastet wird. Mit diesem Rechtsgeschäft hast Du die Verfügungsmacht über das Fahrzeug erhalten, und darfst unabhängig von der
Gewinnermittlungsart den PKW steuerlich in 2000 abschreiben. Ich hoffe, das dieses Beispiel überzeugend war.
Für alle Privatpersonen/Einnahmenüberschüssler können Kosten in den ersten 10 Tagen des neuen Jahres noch in das alte gezogen werden.
Jetzt seid Ihr platt, hm?
Bei einer Online-Bank die Intraday-Handel anbietet, muss das Geld aus einem Aktienverkauf eigentlich nahezu sofort auf dem Konto gutgeschrieben werden, sonst ist kein echter Intraday-Handel möglich.
In meinem oben beschriebenen Beispiel war dies auch der Fall. Beim Verkauf einer Aktienposition bei comdirect wurde der Gegenwert sofort meinem Konto gutgeschrieben.
red bull
einen Gewinn von 2000 DM erzielt.
steurfrei sind 999 DM.
Ich verkaufe dieses Jahr eine Aktie mit 2000 DM Verlust.
Kann ich von dem Verlust, um innerhalb des Freibetrags zu bleiben,
dieses Jahr 1001 DM anrechnen lassen und nächstes Jahr 999 DM.
Gruß Hilde
Sieh Dir mal die Beiträge von MisterX in den letzten Tagen an,
der hier sehr oft zum Thema Steuern geantwortet hat und dafür
jetzt auch nochmals gelobt werden soll.
Wenn Du in 2001 den Verlust machst, kannst Du 1001,-DM zurückverlegen
nach 2000 und rutschtst damit unter die Freigrenze.
Wenn Du in 2000 noch den Verlust machst, wird dieser komplett gegen
den Gewinn aufgerechnet, und nur das was unter Null geht, darf nach 2001
vorgetragen werden (in Deinem Beispiel also nix mehr!).