Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung?
"Ihr Gesamtwasserverbrauch von 92,70 qbm setzt sich zusammen aus 52,90 qbm Kaltwasser und 39,80 qbm Warmwasser"
Aufstellung in der Abrechnung:
- Warmwasserkosten 39,80 qbm x .......
- Kaltwasserkosten 92,70 qbm x .......
- Abwassergebühren 92,70 qbm x .......
Hätte die Position Kaltwasserkosten nicht logischerweise 52,90 qbm ausweisen müssen?
Desweiteren taucht eine Position "Abrechnungsservice" auf. Diese Position ist doch nicht umlagefähig auf den Mieter, oder?
Aufstellung in der Abrechnung:
- Warmwasserkosten 39,80 qbm x .......
- Kaltwasserkosten 92,70 qbm x .......
- Abwassergebühren 92,70 qbm x .......
Hätte die Position Kaltwasserkosten nicht logischerweise 52,90 qbm ausweisen müssen?
Desweiteren taucht eine Position "Abrechnungsservice" auf. Diese Position ist doch nicht umlagefähig auf den Mieter, oder?
gab, darf der Vermieter auch nicht für zwei,oder mehr Personen abrechnen. Selbst mehrwöchiger Besuch ist erlaubt, ohne dass dadurch Mehrkosten entstehen dürfen. Wenn da jemand für länger mit gemeldet war, z.B. wenn der Vormieter sich nicht früh genug abgemeldet hat, dann beweist das nichts. Es liegt dann lediglich ein Meldeverstoß vor, der allerdings auch teuer werden kann, deshalb würde ich in diesem Fall zuvor mit der Person sprechen, die dort fälschlicherweise gemeldet war.
Die Rechnung jedenfalls so lange nicht zahlen, wie das nicht geklärt wurde. Ich würde sofort zum Mieterverein gehen. Der Vermieter muss nachweisen, dass da mehr Leute gewohnt haben, nicht du. Das kann er nur mit Zeugen. Die wird er aber nicht finden, wenn er lügt. Ich glaub, man kann bis zu drei Wochen Besuch haben, mehrmals im Jahr, ohne dass sich das auf die im Haushalt lebende Personenzahl auswirkt.
Die Rechnung jedenfalls so lange nicht zahlen, wie das nicht geklärt wurde. Ich würde sofort zum Mieterverein gehen. Der Vermieter muss nachweisen, dass da mehr Leute gewohnt haben, nicht du. Das kann er nur mit Zeugen. Die wird er aber nicht finden, wenn er lügt. Ich glaub, man kann bis zu drei Wochen Besuch haben, mehrmals im Jahr, ohne dass sich das auf die im Haushalt lebende Personenzahl auswirkt.
Der Vermieter wird die ausstehende Zahlung einklagen und dann ist Potzi in Erklärungsnot. Ich würde eine andere Taktik fahren. Wenn eine Wasseruhr eingebaut ist, muss sie auch geeicht und gewartet sein... Da kann man ein wenig drauf rumreiten. Allerdings ist das alles Spekulation, solange P. uns nicht verrät, welche Formulierung hinsichtlich des Abrechnungsschlüssels im Mietvertrag steht.
geht hier unter:
Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten
Betriebskostenverordnung - BetrKV
http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/BJNR234700003.html
Nachteile hast Du m.E. nicht zu befürchten. Die RSV wird Dir keinen Vollpfosten empfehlen, denn im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung muss sie bei Unterliegen sämtliche Prozesskosten tragen, inklusive der gegnerischen Anwaltskosten. Also liegt es in ihrem Interesse, die Angelegenheit möglichst außergerichtlich zu erledigen, denn dann fällt bei dem Anwalt nur eine sog. Geschäftsgebühr an. Die ist in der Regel niedriger die Gebühr, die der Anwalt in einem streitigen Verfahren vor Gericht erhält.
@bashpusher.. Aber eventuell gerate ich an einen Anwalt, der im Interesse der Versicherung mir keine großen Chancen gibt, damit ich die Versicherung nicht in Anspruch nehme? Da sehe ich irgendwie die Gefahr drin.
@Metti
Ich muss noch mal drüber nachdenken. Meine Geduld ist schon arg strapaziert, weil die Probleme mit dem Vermieter seit langer Zeit andauern. :(
@Metti
Ich muss noch mal drüber nachdenken. Meine Geduld ist schon arg strapaziert, weil die Probleme mit dem Vermieter seit langer Zeit andauern. :(
Die Gefahr halte ich für sehr gering. Wenn sie Dir einen Anwalt empfehlen, dann müssen Sie zunächst schon einmal die Gebühr für die Beratung übernehmen. Also können Sie Dein Anliegen nicht für völlig aussichtslos halten, sonst hätten Sie den Eintritt für die Kosten schon von vornherein abgelehnt. Der Anwalt selbst hat ja auch ein Interesse daran, aussichtsreiche Mandate notfalls bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung zu betreiben, denn dann sind die Gebühren höher.
Wenn Du ganz sicher gehen willst, dann suchst Du Dir selbst einen, der sich auf Mietrecht spezialisiert hat. Du musst nicht den nehmen, den Dir Deine RSV vorschlägt.
Wenn Du ganz sicher gehen willst, dann suchst Du Dir selbst einen, der sich auf Mietrecht spezialisiert hat. Du musst nicht den nehmen, den Dir Deine RSV vorschlägt.
Schadennummer hast, gar nicht mehr alleine herumbasteln. In Deutschland hab ich bisher gute Erfahrungen mit den Anwälten gemacht, da brauchst du dir keine Gedanken machen. Die Anwälte wollen nur eines, dass du möglichst vorteilhaft aussteigst, weil dann muss der Gegner alles alleine zahlen. Selbst bei einer Einigung verdient die Versicherung und der Anwalt noch.
Alles was du jetzt alleine machst, kann dir nachher schaden. Ruf dort an und mach einen Termin mit dem Anwalt. Ab jetzt wird alles gedeckt und du musst dir überhaupt keine Sorgen mehr machen. Du hast doch sehr gute Karten. Erstens ist da der Wasserzähler (danke Murph für den Hinweis, aber ich hatte ihm ja auch geraten zum Mieterverein zu gehen, ohne das Thema erst hier nochmals breittreten zu wollen) und der gemessene Wert muss erst mal geprüft werden, inwiefern der überhaupt unrealistisch ist. Die Sache mit den 2 Personen, die für die Berechnung herangezogen wurde ist aber meines Erachtens das erste Anzeichen dafür, dass hier etwas nicht stimmt und daher auch der erste Angriffspunkt für potzblitzzz.
Keine Angst vor dem Anwalt. Sorgen sind dann angebracht, wenn die Versicherung nicht zahlt, dann würde ich immer eine Mietervereinigung vorziehen. Auf keinen Fall würde ich jetzt selbst etwas schreiben und auf keinen Fall würde ich die Sache auf die lange Bank schieben. Du musst Fristen wahren und in deinem Fall macht das alles der Anwalt, aber damit er dir helfen kann musst du eben auch hingehen;)
Alles was du jetzt alleine machst, kann dir nachher schaden. Ruf dort an und mach einen Termin mit dem Anwalt. Ab jetzt wird alles gedeckt und du musst dir überhaupt keine Sorgen mehr machen. Du hast doch sehr gute Karten. Erstens ist da der Wasserzähler (danke Murph für den Hinweis, aber ich hatte ihm ja auch geraten zum Mieterverein zu gehen, ohne das Thema erst hier nochmals breittreten zu wollen) und der gemessene Wert muss erst mal geprüft werden, inwiefern der überhaupt unrealistisch ist. Die Sache mit den 2 Personen, die für die Berechnung herangezogen wurde ist aber meines Erachtens das erste Anzeichen dafür, dass hier etwas nicht stimmt und daher auch der erste Angriffspunkt für potzblitzzz.
Keine Angst vor dem Anwalt. Sorgen sind dann angebracht, wenn die Versicherung nicht zahlt, dann würde ich immer eine Mietervereinigung vorziehen. Auf keinen Fall würde ich jetzt selbst etwas schreiben und auf keinen Fall würde ich die Sache auf die lange Bank schieben. Du musst Fristen wahren und in deinem Fall macht das alles der Anwalt, aber damit er dir helfen kann musst du eben auch hingehen;)
Eigentümerversammlung darüber abgestimmt, wie die Kosten verteilt werden.
Bei uns würden jetzt auch die heizkosten von 50/50 auf 70/30 umgestellt.
Wasser nach Personen abzurechnen finde ich wesentlich gerechter als nach Wohnfläche,
eine Person verbraucht ca. 130Liter wasser/ Tag, was macht es für einenUnterschied, ob die Wohnung 70 oder 100m² groß ist??
Bei uns würden jetzt auch die heizkosten von 50/50 auf 70/30 umgestellt.
Wasser nach Personen abzurechnen finde ich wesentlich gerechter als nach Wohnfläche,
eine Person verbraucht ca. 130Liter wasser/ Tag, was macht es für einenUnterschied, ob die Wohnung 70 oder 100m² groß ist??
wenn tatsächlich zwei Personen da gelebt hätten und es im Mietvertrag oder einem Ergänzungsvertrag so vereinbart worden wäre.
Ich habe schon mit dem RA, der durch die Versicherung empfohlen wurde, telefoniert. Nächste Woche habe ich einen Termin und werde mal einen professionellen Rat einholen. Ich denke, die gesamte Geschichte läuft schon viel zu lang und muss nun endlich geklärt werden (notfalls auch vor Gericht).
Ich habe schon mit dem RA, der durch die Versicherung empfohlen wurde, telefoniert. Nächste Woche habe ich einen Termin und werde mal einen professionellen Rat einholen. Ich denke, die gesamte Geschichte läuft schon viel zu lang und muss nun endlich geklärt werden (notfalls auch vor Gericht).