Rechtsanwalt Schwenn hat keinen Anstand
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 31.05.11 18:53 | ||||
Eröffnet am: | 31.05.11 15:20 | von: Eichi | Anzahl Beiträge: | 7 |
Neuester Beitrag: | 31.05.11 18:53 | von: Eichi | Leser gesamt: | 1.441 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
Bewertet mit: | ||||
Der Rechtsanwalt ist aber kein Greenhorn und kennt die Tricks der Justiz ganz genau:
In einem kleinen Amtsgerichtsprozess habe ich kürzlich einen Richter, der sich ähnlich äußerte, per erfolgreichem Befangenheitsantrag aus dem Verkehr gezogen (nur für das betreffende Verfahren natürlich). Ein solcher Antrag ist nach der Urteilsverkündung natürlich sinnlos und daher auch nicht mehr zulässig.
Nach meinem Eindruck verhält es sich so, dass der vorherige Verteidiger Birkenstock sich in diesem Gespensterprozess viel zu viel hat bieten lassen und erst Schwenn das Verfahren wieder einigermaßen auf die Füße gestellt hat.
Bei der Gelegenheit: Dass Kachelmann eine Haftentschädigung erhält ist bei den gesetzlichen Beträgen hierfür wirtschaftlich ein schlechter Witz. Wenn von Kosten- und Auslagenersatz die Rede ist, erweckt auch dies einen falschen Eindruck, da nur die gesetzlichen (völlig unzureichenden Gebühren) ersetzt werden, nach denen Schwenn garantiert nicht arbeitet (v.a. auch nicht arbeiten kann!) Die echten Schadenspositionen sind also weitaus höher, ganz abgesehen davon, dass Kachelmann auch bei rechtskräftigen Freispruch immense Schäden erlitten hat.
Auf jeden Fall ist bei einem rechtskräftigen Freispruch die Entschädigung, lediglich bezüglich der Haft, ganz einfach lächerlich und sozial-moralisch skandalös.
Die Verfahrenskosten, nebst der Pflichtverteidigerin, trägt die Staatskasse obligatorisch. Die Wahlverteidiger sind verständlicherweise aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Wer das notwendige Kleingeld dazu hat, ist gut dran, deshalb wies der Vors. auch darauf hin, das der Freispruch auch ohne diese zustande gekommen wäre, was natürlich Unsinn ist. Gewonnen wurde außerdem der Prozess nur aufgrund der Beweisanträge und Gutachten, auch das ist üblich, denn Zeugenaussagen zählen für die Verteidigung bekanntlich nichts, was wiederum allgemein nicht bekannt ist.
Denn die größte Gefahr für die Justiz und Politik (sowieso) sind die Medien, neben dem ggf. BVerfG und natürlich dem wichtigen EUGH.
Es ist aber auch klar, wäre in dem Fall Herr Hanswurst aus Lochleiden angeklagt gewesen, so hätte es keinen Freispruch gegeben.