Frage zum Freistellungsauftrag
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 04.03.09 13:26 | ||||
Eröffnet am: | 04.03.09 12:34 | von: Kirchenmaus | Anzahl Beiträge: | 10 |
Neuester Beitrag: | 04.03.09 13:26 | von: .Juergen | Leser gesamt: | 3.491 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
Bewertet mit: | ||||
Müssen alle Steuerpflichtigen auf ihre Kapitaleinkünfte 25 % Einkommensteuer zahlen?
Nein. Steuerpflichtige, die auf Grund ihrer geringen Einkünfte einen persönlichen Steuersatz von unter 25 % haben, können zu ihren Gunsten zur Veranlagung ihrer Einkünfte aus Kapitalanlagen optieren, d.h. sie können in der Einkommensteuererklärung ihre Kapitaleinkünfte angeben. Die Kreditinstitute werden ihnen dafür eine Bescheinigung ausstellen. Stellt sich bei der Steuerfestsetzung auf Grund der eingereichten Erklärung heraus, dass die Veranlagung nicht günstiger für den einzelnen ist, werden die Kapitaleinkünfte bei der Steuerfestsetzung von Amts wegen nicht berücksichtigt. Der Steuerpflichtige muss also keine zusätzlichen Anträge stellen. (Quelle: www.bundesfinanzministerium.de)