Sparerpauschbetrag / Spekulationsgewinne
Hallo,
nach unterschiedlichen Antworten zur neuen Abgeltungssteuer habe ich nun ein konkretes Beispiel zur Frage.
Werden Spekulationsgewinne, die durch einen Aktienkauf und Aktienverkauf nach dem 31.12.2008, mit dem Sparerpauschalbetrag (801 Euro) verrechnet oder nicht. Leider gibt es dazu verschiedene Auskünfte.
Hat jemand schon praktische Erfahrungen gesammelt?
Vielen Dank
nach unterschiedlichen Antworten zur neuen Abgeltungssteuer habe ich nun ein konkretes Beispiel zur Frage.
Werden Spekulationsgewinne, die durch einen Aktienkauf und Aktienverkauf nach dem 31.12.2008, mit dem Sparerpauschalbetrag (801 Euro) verrechnet oder nicht. Leider gibt es dazu verschiedene Auskünfte.
Hat jemand schon praktische Erfahrungen gesammelt?
Vielen Dank
Sehe ich auch so wie # 15. Hier wird nur der Gesetzestext erklärt, wie es auch in Wikipedia geschieht. Eine Beratung bezieht sich immer auf die individuellen Einkünfte. Die wird hier ja wohl eh keiner offenlegen. Hier ist alles hypothetisch, "angenommen ich verkaufe für...". Ansonsten wäre auch alles im Fernsehen und in den übrigen Medien unerlaubte Beratung.
Sollte es hier nicht mehr erlaubt sein, aus den öffentlich zugänglichen Quellen (u.a. juris, Artikel aus Zeitungen und anderen frei zugänglichen Artikeln - es gibt die zuhauf!) seine Informationen zu beziehen und hier einem User, der eine allgemeine Frage stellt, damit zu helfen? Eine steuerliche Beratung sieht doch wohl etwas anders aus!
Ich denke in dem Link ist kurz und knapp alles erklärt. Sonstige interessante Dinge, wie man um die Abgeltungssteuer herum kommt (muss man erst am Jahresende selber abführen) steht da auch drin.
https://www.nordnetbank.de/mux/page/hjalp/hjalp.html?id=308
Abgeltungssteuer
Kann ich bei diesen Kapitaleinkünften Werbungskosten, wie z.B. Depotgebühren, geltend machen?
Nein. Die Bemessungsgrundlage entspricht den Bruttoerträgen, die nur durch den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801,- EUR, für Verheiratete in Höhe von 1.602 EUR reduziert werden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, Nordnet Bank AB stellt Ihnen generell keine Depotgebühren in Rechnung.
Gruß von Flocke
https://www.nordnetbank.de/mux/page/hjalp/hjalp.html?id=308
Abgeltungssteuer
Kann ich bei diesen Kapitaleinkünften Werbungskosten, wie z.B. Depotgebühren, geltend machen?
Nein. Die Bemessungsgrundlage entspricht den Bruttoerträgen, die nur durch den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801,- EUR, für Verheiratete in Höhe von 1.602 EUR reduziert werden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, Nordnet Bank AB stellt Ihnen generell keine Depotgebühren in Rechnung.
Gruß von Flocke
https://www.nordnetbank.de/mux/web/nordnet/index.html
....wenn Du den Linkgeöffnet hast... oben in der Leiste "Depot" anklicken und dann auf "Abgeltungssteuer" klicken. Sollte dann funktionieren!
....wenn Du den Linkgeöffnet hast... oben in der Leiste "Depot" anklicken und dann auf "Abgeltungssteuer" klicken. Sollte dann funktionieren!
@radelfan - es gibt sie und die gesetzliche Grundlage steht in § 43 Abs. 1 Satz Nr. 7 Buchst. b aa) bis dd) EStG
Dort heißt es:
Der Steuerabzug ist in folgenden Fällen n i c h t vorzunehmen ................
- Die Kapitalerträge aus einem einzelnen Guthaben werden im Kalenderjahr nur einmal gutgeschrieben und betragen maximal zehn Euro (Kleinbetragsregelung).
Mit dem Klammerzusatz wird die Kleinbetragsregelung klarstellend definiert.
Dort heißt es:
Der Steuerabzug ist in folgenden Fällen n i c h t vorzunehmen ................
- Die Kapitalerträge aus einem einzelnen Guthaben werden im Kalenderjahr nur einmal gutgeschrieben und betragen maximal zehn Euro (Kleinbetragsregelung).
Mit dem Klammerzusatz wird die Kleinbetragsregelung klarstellend definiert.
Die Rechtsnorm ist zutreffend und es gibt die Freigrenze bis 600 Euro. Bei Überschreiten dieser Freigrenze wird der gesamte Betrag steuerpflichtig. Diese Vorschrift des Paragr. 23 ist ja bei den "Sonstige Einkünfte" als lex specialis angesiedelt.
Sorry, hab nicht alle damit in Zusammenhang stehenden Beiträge gelesen.
Sorry, hab nicht alle damit in Zusammenhang stehenden Beiträge gelesen.