Wer kennt sich beim Wechsel KFZ Vers aus?
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 12.11.08 18:59 | ||||
Eröffnet am: | 11.11.08 18:18 | von: harry74nrw | Anzahl Beiträge: | 22 |
Neuester Beitrag: | 12.11.08 18:59 | von: gogol | Leser gesamt: | 1.282 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
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deren AGBs sagen das Unterschirftsdatum vor Kalenderjahr geht (geltendes Recht)
Fahrzeug stillregen oder ab/an melden würde auch nicht helfen....
Gibt es einen Tipp oder ähnliche Erfahrungen?
Vielen Dank
ein Autofahrerer...........
directline.
selbes fahrzeug-ältere rechte
wollte ich (will ich) nicht glauben...
die wollen "immer einen Abschluss" .-O
andere Ideen?????????????????????????????
Wenn man sich z.B. einen neuen Wagen zulegst, wie ich damals Anfang November beginnt bei denen genau zu diesen Zeitpunkt das Kündigungsjahr, bedeutet das man spätestens Anfang Oktober kündigen muss. Geschieht dies später weil man zu einer anderen Versicherung wechseln will (Anfang des Jahres), hier ist meistens Ende November der Fall (so halten es knapp 95% aller Versicherungen) hat man ganz schlechte Karten.
Hatte hier so einige Telefonate und ein Schreiben das dies so rechtens ist.
Ich meinte darauf hin, ok melde ich den Wagen halt 2 Monate ab und fahre mit einen anderen und wechsel dann. Geht leider auch nicht, was leider auch stimmte. Hätte ich dieses so getan hätte ich diesen auch wieder bei Direct Line anmelden müssen bis halt Anfang November.
Hatte jedoch Glück, da ich mit der fälligen Rechnung eine kleine Beitragserhöhung (diese kam Mitte November) bekommen habe und mir damit eine Sonderkündigungsrecht zustand.
Aber selbst hier wollten Sie mich erst Anfang Mai aus meinen Vertrag rauslassen, da ich erst am 10ten Dezember gekündigt habe. Ein Anruf jedoch mit Drohung eines Anwaltes (habe hier nur auf mein Recht wie vorher Direct Line bestanden) und schwups wurde sogar der Vertrag für Anfang November stoniert.
Das sind halt so die kleinen fiesen Fallen mit der Auslegung des Kalenderjahres.
95% sagen Anfang des Jahres mit Kündigungsrecht zum Ende November
5 % sagen mit der Zulassung und damit einen Monat vorher.
Fristgerechte Kündigung zum Ablauf
* Sie können die Autoversicherung immer zum Ablauf eines Versicherungsjahres wechseln. Das Ablaufdatum steht im Versicherungsschein.
* Die meisten Versicherungsverträge enden am 31.12. und können mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt werden.
* Das Kündigungsschreiben muss der Versicherung spätestens zum 30.11. vorliegen.
Sonderkündigungsrecht
* Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Versicherung den Beitrag erhöht.
* Das gleiche gilt, wenn die Versicherung die Vertragsbedingungen, Typ- oder Regionalklassen ändert. Sie haben dann ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ab Zugang der Mitteilung.
Kündigung bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung
* Beim Fahrzeugwechsel oder bei einer Neuzulassung (erstmalige Zulassung eines neuen oder gebrauchten Fahrzeuges auf Ihren Namen) können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Kfz-Versicherung wechseln.
Kündigung im Schadenfall
* Im Schadenfall ist der Wechsel der Versicherung innerhalb eines Monats nach Bearbeitungsschluss des Schadens möglich.
* Es spielt dabei keine Rolle, ob die Versicherung den Schaden anerkannt oder abgelehnt hat.
http://www.aspect-online.de/versicherungen/...wechsel-und-kuendigung/
Ein Versicherungsfachmann hat mir bestätigt in D lassen 98 % ihr Versicherungsjahr
gleich dem Kalenderjahr laufen
2% machen dies nicht u.a. meine Versicherung :-( kein Rauskommen
http://bdv.wirsindverbraucherschutz.de/