Spekulationsfrist
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 27.06.00 13:18 | ||||
Eröffnet am: | 26.06.00 12:49 | von: Ameise | Anzahl Beiträge: | 14 |
Neuester Beitrag: | 27.06.00 13:18 | von: deUhwastehn. | Leser gesamt: | 2.866 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 2 | |
Bewertet mit: | ||||
Hallo, ich bin neu hier im Board, lese aber schon einige Zeit die guten Postings hier bei Ariva. Und vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Wann ist eigentlich genau das Jahr der Spekulationsfrist zu Ende? Wenn man z.B. am 15.06.99 gekauft hat, ist es dann am 16.06.2000 oder erst am Monatsende oder wie ich letztens gehört habe (eher unwahrscheinlich) erst am 15.07.2000 soweit.
Wann ist eigentlich genau das Jahr der Spekulationsfrist zu Ende? Wenn man z.B. am 15.06.99 gekauft hat, ist es dann am 16.06.2000 oder erst am Monatsende oder wie ich letztens gehört habe (eher unwahrscheinlich) erst am 15.07.2000 soweit.
deUhwastehner: 1 Jahr + 1 Tag, also 16. Wichtig: Handelstag, nicht "Bestelltag" o.T.
26.06.00 13:29
Ein Jahr ist ein Jahr ;), dh. wenn Du am 15.06.99 kaufst, liegt der 14.06.00 noch innerhalb, der 15.06.00 dagegen außerhalb der Spekulationsfrist.
...innerhalb eines Jahres, und das führt zu 1 Jahr und einem Tag, wenn mann/frau aus der spekfrist raus sein will. das gilt für alle fristen im steuerrecht. basta.
a) Nicht sauer sein ;)
b) Die Spekulationsfrist beginnt mit dem Tag des Erwerbs, dh. dieser Tag wird voll angerechnet.
b) Die Spekulationsfrist beginnt mit dem Tag des Erwerbs, dh. dieser Tag wird voll angerechnet.
Es ist schön auch andere hier im Board zu treffen, die sich scheinbar auch mit der Materie Steuern zu tun haben.
Zum Thema Spekualtionsfrist, Beginn und Ende:
Wird die Aktie am 15.06.99 gekauft, beginnt die Frist mit dem 16.06.99 zu laufen und endet mit Ablauf die 15.06.00 (§§ 187, 188 BGB).
siehe auch:
http://blau.ariva.de/cgi-bin/f_anz.pl?a=gesamt&nr=20759&21
Gruß MisterX
Zum Thema Spekualtionsfrist, Beginn und Ende:
Wird die Aktie am 15.06.99 gekauft, beginnt die Frist mit dem 16.06.99 zu laufen und endet mit Ablauf die 15.06.00 (§§ 187, 188 BGB).
siehe auch:
http://blau.ariva.de/cgi-bin/f_anz.pl?a=gesamt&nr=20759&21
Gruß MisterX
deUhwastehner: BGB schlägt Steuerrecht? Wäre ja zu schön, dann hätte es eine normale Logik.
27.06.00 08:31
aber Träume werden selten war.............
Dort heißt es so schön:
Für die Berechnung von Fristen und für die Bestimmung von Terminen gelten die §§ 187 bis 193 BGB entsprechend....
Und wenn ich es richtig gelernt habe, kommt die Abgabenordnung aus dem
Steuerrecht.
Gruß MisterX
Für die Berechnung von Fristen und für die Bestimmung von Terminen gelten die §§ 187 bis 193 BGB entsprechend....
Und wenn ich es richtig gelernt habe, kommt die Abgabenordnung aus dem
Steuerrecht.
Gruß MisterX
deUhwastehner: echt, sowas kann man lernen? am ersten tag (16.) nach einem jahr (15.) endet...
27.06.00 10:41
...die frist. bei gelegenheit lass ich mal in den text schauen und stelle die quelle als zitat rein. wenn nicht, hat misterx eben recht. ist doch auch ok.
wenn das steuerrecht auf das bgb verweist, schlägt bgb nicht das steuerrecht, sondern wird bestandteil des steuerrechts solange, bis es sich eine judikative (mein gott, schreibt man das auch noch nach der rechtschreibreform so?) anders überlegt, und der meinung ist, dass das zu einfach ist und im steuerrecht so mit den fristen nicht geht. und dann gibt es in irgendeinem text eine kleine präzisierung, die eine wie auch immer geartete globalregelung ausser kraft setzt.
das nennt man ausnahmeregelung.
und deswegen braucht es: steuerberater und rechtsanwälte.
das gefiel anderen auch, und flugs war der berufsstand der wirtschaftsprüfer kreiert.
juristen, und somit rechtsanwälte, können alles. wirtschaftsprüfer können es besser.
was können dann eigentlich die steuerberater? zumal die wirtschaftsprüfer, die etwas auf sich halten, auch steuerberater sind, diesen titel aber nicht gerne führen, weil der wirtschaftsprüfer ja der höherwertige berufsstand ist.
das ärgert die steuerberater, weil die steuerberater keine wirtschaftsprüfer sind.
und dann gibt es noch die vergessenen: steuerbevollmächtigte und genossenschaftsprüfer. ooooooooooh leck, das ist ein eigenes kapitel!
und dann gibt es noch die von allen verkannten: die lehrer. die wollen es immer ganz genau erklärt bekommen, um es dann besser zu wissen.
Es sind doch so einige Kelche an mir vorüber gegangen.................
wenn das steuerrecht auf das bgb verweist, schlägt bgb nicht das steuerrecht, sondern wird bestandteil des steuerrechts solange, bis es sich eine judikative (mein gott, schreibt man das auch noch nach der rechtschreibreform so?) anders überlegt, und der meinung ist, dass das zu einfach ist und im steuerrecht so mit den fristen nicht geht. und dann gibt es in irgendeinem text eine kleine präzisierung, die eine wie auch immer geartete globalregelung ausser kraft setzt.
das nennt man ausnahmeregelung.
und deswegen braucht es: steuerberater und rechtsanwälte.
das gefiel anderen auch, und flugs war der berufsstand der wirtschaftsprüfer kreiert.
juristen, und somit rechtsanwälte, können alles. wirtschaftsprüfer können es besser.
was können dann eigentlich die steuerberater? zumal die wirtschaftsprüfer, die etwas auf sich halten, auch steuerberater sind, diesen titel aber nicht gerne führen, weil der wirtschaftsprüfer ja der höherwertige berufsstand ist.
das ärgert die steuerberater, weil die steuerberater keine wirtschaftsprüfer sind.
und dann gibt es noch die vergessenen: steuerbevollmächtigte und genossenschaftsprüfer. ooooooooooh leck, das ist ein eigenes kapitel!
und dann gibt es noch die von allen verkannten: die lehrer. die wollen es immer ganz genau erklärt bekommen, um es dann besser zu wissen.
Es sind doch so einige Kelche an mir vorüber gegangen.................
Lassen sich realisierte Verluste aus Wertpapiergeschäften auch nur innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr gegen - innerhalb der Spekulationsfrist - getätigte Spekulationsgewinne verrechnen?
Also lassen sich Aktien die länger als ein Jahr liegen und im Minus sind bei einem Verkauf nicht gegenrechnen?
Also lassen sich Aktien die länger als ein Jahr liegen und im Minus sind bei einem Verkauf nicht gegenrechnen?
sind, können es ja noch werden. Wenn sie es nicht zum Wirtschaftprüfer schaffen, kann aus ihnen ja noch vereidigte Buchprüfer werden. :-)
Man muß nur was dafür tun.
An Förstina:
Da bei mir der von Piggy angegebene Link nicht funktioniert, hier kurz die Antwort auf Deine Frage.
Nur innerhalb der Spekulationsfrist getätigte Veräußerungsgeschäfte können untereinander verrechnet, bzw. vor- oder zurückgetragen werden.
Hier im Board wurde diesbezüglich auch schon einiges geschrieben.
Gruß MisterX
Man muß nur was dafür tun.
An Förstina:
Da bei mir der von Piggy angegebene Link nicht funktioniert, hier kurz die Antwort auf Deine Frage.
Nur innerhalb der Spekulationsfrist getätigte Veräußerungsgeschäfte können untereinander verrechnet, bzw. vor- oder zurückgetragen werden.
Hier im Board wurde diesbezüglich auch schon einiges geschrieben.
Gruß MisterX
ich werde Verteidiger der Buchprüfer und heirate Carola Ferstl! Das Leben ist doch HERRRRRRRRRRLICH!
hm,.....aber wo ist das kästchen, wo man ankreuzt, dass man vBp werden will? Auf dem Lottozettel nicht, vielleicht bei Toto? Spiel 77? Aber wir haben doch schon das Jahr 2000! Wer spielt denn da noch 77?!?
hm,.....aber wo ist das kästchen, wo man ankreuzt, dass man vBp werden will? Auf dem Lottozettel nicht, vielleicht bei Toto? Spiel 77? Aber wir haben doch schon das Jahr 2000! Wer spielt denn da noch 77?!?