Rauchverbot verfassungsgemäß
Wenn die Länder jedoch Ausnahmen für größere Gaststätten zulassen, müssen sich auch Einraumkneipen als Raucherlokal kennzeichnen dürfen. Die Länderparlamente müssen bis zum 31. Dezember 2009 eine Neuregelung schaffen. Entweder sie beschließen ein striktes Rauchverbot in Gaststätten oder sie lassen Ausnahmen zu, die dann auch Eckkneipen einbeziehen müssen.
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/218/304195/text/
Keiner wird gezwungen in eine Eckkneipe zu gehen. Mit dem Betreten übernehme ich die Verantwortung für mein Tun.
2. "Beim Alkoholgenuss gibt es eine unmittelbare Gesundheitsgefahr für Unbeteiligte nicht.
Deshalb ist der im Zusammenhang mit dem Rauchverbot immer wieder zu hörende Vergleich Alkohol - Rauchen völliger Nonsens und entbehrt jeder Grundlage."
Falsch. Denn:
"aufgrund von Alkohol verunglücken auf den Straßen der Bundesrepublik jährlich ca. 1800 Menschen tödlich und ca. 49000 Menschen werden verletzt"
http://www.a-connect.de/strasse.php
"Mit dem Betreten übernehme ich die Verantwortung für mein Tun." Achso??? Übernehmen die Raucher denn Verantwortung für Ihr Tun, indem sie andere nichtrauchende Gäste fragen, ob sie dessen Gesundheit mit ihrem Rauch schädigen dürfen???
zu 2.)
Nein, Du musst hier schon differenzieren:
In der Kneipe schädigt das Alkohol-Trinken an sich keinen Unbeteiligten. Im Gegensatz zum Rauchen. Deshalb ist hier Rauchen verboten, Alkohol richtigerweise nicht (würde auch keinen Sinn machen).
Erst wenn man sich nach Alkoholgenuss ans Steuer setzt, wird's gefährlich für andere. Deshalb ist genau diese Handlung mittels eines anderen Gesetzes, der Promillegrenze, verboten.
Tote gibt es dabei trotzdem so viele, weil sich so viele nicht an das Verbot halten. Dafür kann aber das Gesetz nichts.
Und wer da hingeht sollte sich der Gefahren bewusst sein, die da auf ihn Lauern.
Der Staat muss sich nicht überall einmischen, sondern sollte auch auf die Eigenverantwortlichkeit der Bürger vertrauen.
Wenn durch eine Kennzeichnung als Raucherkneipe auf die Risiken hingewiesen wird, sollte das vollkommen genügen.
> unter dem Strich vernünftig, aber vor lauter "Gschaftln" am lobenswerten Kern
> vorbeigezielt und "späteren Erkenntnissen im Wege" stehend -
> sämtliche Klarheiten erfolgreich beseitigt ;-) ...
------------------------------
Rauchverbot gekippt
Das Knallerbsen-Urteil aus Karlsruhe
Nur klare Urteile sind gute Urteile: In deutschen Eckkneipen darf jetzt wieder geraucht werden! In bayerischen auch?
Ein Kommentar von Heribert Prantl
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/,tt2m1/politik/253/304229/text/
------------------------------
"Freunde und Gegner des Tabaks in Deutschland werden sich künftig damit befassen müssen, was ein obiter dictum ist. Es handelt sich dabei nicht um eine neue Zigarettenmarke und auch nicht um eine nikotinfreie Zigarre aus Kuba. Obiter dictum heißt so viel wie "nebenbei gesagt" und so nennt man den Teil eines Urteils, der eigentlich unnötig ist - in dem aber etwas steht, von dem die Richter glauben, dass es auch noch gesagt gehört.
Ein obiter dictum ist eine Art großer Klammerzusatz, ein Ausdruck überschießender Innentendenz des höchsten Gerichts, also volkstümlich gesagt von richterlicher Gschaftlhuberei. In einem obiter dictum wird eine Rechtsansicht dargelegt, die das Urteil nicht trägt, die auch niemanden bindet, an die sich also niemand halten muss.
Nach Auffassung von Hans-Jürgen Dörner, Vizepräsident am Bundesarbeitsgericht, haben obiter dicta "die Schwäche, zur konkreten Rechtsfindung des Einzelfalls nichts beizutragen, die Leser regelmäßig zu verwirren und häufig späteren Erkenntnissen im Wege zu stehen."
Das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum deutschen Rauchverbot ist dafür ein Glanzbeispiel. Es kommt zwar unter dem Strich zu einem vernünftigen Ergebnis, in dem es das Rauchen in Eckkneipen erlaubt. Der Weg zu diesem Ergebnis ist aber höchst merkwürdig. Er spiegelt offenbar verschlungene Debatten in der Urteilsberatung wider. Manche Urteilspassagen sind eine Vorlage für Kabarettisten ...
...
Der große Knaller aber steht am Anfang: Das Gericht beginnt sein Urteil, wohl zum ersten Mal in der deutschen Rechtsgeschichte, mit einem obiter dictum. ... Das Gericht erklärt, dass der Gesetzgeber aus Gründen des Gesundheitsschutzes auch ein ganz radikales Rauchverbot hätte erlassen können - ohne jegliche Ausnahmen, also ohne Ausnahmen für Festzelte, geschlossene Nebenräume und geschlossene Versammlungen. Ein Anlaß für eine solche Entscheidung bestand nicht, weil sämtliche Landesgesetze - auch das strenge bayerische - solche Ausnahmen enthalten.
> ----------------------------------
> ... (also eine echte Watschn für die CSU-Hin-und-Zruck-Variante) ...
> ----------------------------------
...
Die Richter sagen nur: Wenn der Gesetzgeber es mit dem Gesundheitsschutz bitter ernst genommen hätte, dann hätte er ja ein absolutes Rauchverbot verhängen können. Nachdem er aber Ausnahmen zugelassen, sich also mit weniger Gesundheitsschutz zufriedengegeben hat, muss er bei diesen Ausnahmen die Interessen der Gastwirte ordentlich berücksichtigen.
Mit dieser faulpelzigen Begründung hat sich der Senat - unnötigerweise - zwei Dissentings, also zwei abweichende Meinungen eingehandelt: Der neue Verfassungsrichter Masing argumentiert gegen ein absolutes Rauchverbot, der Verfassungsrichter Bryde dafür.
...
Mit seiner faulpelzigen Begründung provoziert das Gericht aber auch eine Menge von Unklarheiten: In allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern ist die Rechtslage jetzt so wie in den exemplarischen Fällen entschieden. Bayern aber hat ein strengeres Gesetz als alle anderen Bundesländer - ist also auf dem Papier nahe am absoluten Rauchverbot. In Bayern weiß daher jetzt keiner so genau, was eigentlich gilt.
Die Wirte berufen sich darauf, dass das Gericht doch das Rauchen in den Eckkneipen erlaubt habe. Das stimmt. Die CSU, die das bayerische Nichtraucherschutzgesetz erwirkt hat, beruft sich darauf, dass das Gericht doch auch ein radikales Rauchverbot theoretisch für zulässig gehalten habe.
Das stimmt auch (auch wenn dieser Teil des Urteils nicht verbindlich ist). Das bayerische Modell, so die CSU, liege doch ziemlich nah am absoluten Verbot. Die Wirte werden darauf antworten, dass das bayerische Modell die Flucht der Raucher in die geschlossenen Veranstaltungen und "Clubs" zulasse und damit Ausnahmen vom Rauchverbot in Unzahl toleriere. Es wird damit wohl zu einer weiteren Entscheidung aus Karlsruhe kommen, in der dann ausdrücklich erklärt werden wird, dass auch in bayerischen Eckkneipen geraucht werden kann. Das Gericht hat sich das selbst eingebrockt. Nur klare Entscheidungen sind gute Entscheidungen."
(sueddeutsche.de/bosw)
Mir ist es auch Latte ob man da rauchen kann oder nicht, meinetwegen solls verboten werden. Ich gehe da eh nicht hin weil mir das Publikum nicht zusagt.
Ich sehe nur den Sinn nicht, in einer Kneipe das Rauchen zu verbieten in die sich in den letzten 10 Jahren kein Nichtraucher verirrt hat.
Warum keine 10% Raucherkneipen? Weil genau in diese 10% (die hässlichsten Läden des Landes) jetzt mit einem Mal alle Nichtraucher mitsamt ihrer Kinder einfallen wollen?
Auch bei Vermietung von privaten Räumen gibt es gesetzliche Regeln und Schutzvorschriften. Da könnte man sich ja auch fragen, wozu das Ganze, denn im Zweifelsfall "brauchste das ja nicht mieten"... oder wie?
Also, wo es grundlegend um Sicherheit und Schutz der Gesundheit geht, sind gesetzliche Regelungen sehr wohl angebracht.
Ob es sich dabei tatsächlich um öffentliche Räume im engsten Sinne oder halböffentliche oder private Wohnungen handelt, ist nur von untergeordneter Bedeutung.
Also hängt Euch bitte nicht an der Wortklauberei "öffentlicher Raum" auf.
Und wir lassen an so nem Abend ne Menge Kohle da.
Ich war schon x mal dafür, den Laden zu wechseln, da es oft fürchterlich zugequalmt war. Jetzt bleiben wir (und unser Geld) doch dort - WEGEN des Rauchverbots (er hat ne kleine Raucherzelle dort eingerichtet).
Und was hast Du gegen das Publikum? Versteh ich nicht.
Gibt ne Menge solcher Läden, die gemütlich und originell sind, auch vom Publikum her.
Und wenn dieses Gesetz ohne jeden Widerspruch wäre, hätten die Juristen doch nichts zu tun.
Klar, Gesetze dienen vor allem den Juristen, deshalb sitzen diese ja auch in den Parlamenten und Regierungen.
Ob dann noch geraucht wird - oder nicht - bleibt denen völlig wurscht, doch gesoffen wird immer!
Von Severin Weiland
Altkanzler Helmut Schmidt, Fraktionschef Peter Struck, Ex-Minister Franz Müntefering - die SPD hat prominente Raucher. Doch in der Partei hoffen manche nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts auf einen neuen Anlauf für striktere Regelungen.
(...)
Die Rauchergegner in der SPD wollen nach dem Urteil weiter für ihren Kurs werben. Schließlich haben die Richter gehörigen Interpretationsspielraum zugelassen, wie Lothar Binding findet. Der streitbare SPD-Politiker gilt als eine Art Urvater der Anti-Raucher-Bewegung. Er war vor zwei Jahren Initiator eines parteiübergreifenden Gruppenantrags im Bundestag, der die Debatte um den Nichtraucherschutz mächtig anfachte. "Ich sehe nach dem Urteil gute Chancen, die Debatte wieder aufzunehmen und voranzutreiben", sagt er zu SPIEGEL ONLINE. Schließlich sei erstmals der Gesundheitsschutz konkret für eine generelles Rauchverbot in Gaststätten genannt worden. "Das ist vorher oft in der öffentlichen Diskussion in Frage gestellt worden", so der SPD-Bundestagsabgeordnete Binding.
Zwar hat Karlsruhe bestehende Landesgesetze für Gaststätten und Diskotheken in Berlin und Baden-Württemberg ab sofort für teilweise verfassungswidrig erklärt und eine Überarbeitung bis Ende 2009 festgelegt. Moniert hatten die Richter aber vor allem die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Und so hoben sie denn auch hervor, dass die stringenten Regelungen in Bayern und Saarland mit der Verfassung übereinstimmen. In Bayern gilt in Gaststätten und Bierzelten bisher ein absolutes Rauchverbot, im Saarland ist hingegen das Rauchen sowohl in inhabergeführten Eckkneipen als auch in abgetrennten Raucherzimmern von Mehrraumgaststätten erlaubt.
Weil das Gericht auch strikte und absolute Rauchverbote in allen Gaststätten für verfassungsgemäß hält, ist neben Bindung auch der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach durchaus optimistisch. "Aus der Begründung ergibt sich die Möglichkeit, zu allgemeinen Rauchverboten in Gaststätten und gastronomischen Einrichtungen zu kommen", sagt der Bundestagsabgeordnete zu SPIEGEL ONLINE. Langfristig glaubt Lauterbach an einen Erfolg der Anti-Raucher-Bewegung. Deutschland werde sich vom internationalen Trend nicht abkoppeln können. Schließlich würden in Zukunft die Gefahren, die durch das Passivrauchen entstünden, mehr und mehr ins Bewusstsein der Bevölkerung dringen. "Im Augenblick sind sich 90 Prozent der Bevölkerung über die Gefahren des Passivrauchens noch nicht im klaren, das wird sich aber ändern", so der SPD-Politiker. Mit einer relativ einfachen Maßnahme wie dem Rauchverbot ließen sich "mehrere Tausend Herzinfarkte im Jahr verhindern, das ist wissenschaftlich untermauert", so Lauterbach.
Aus der Begründung des Gerichts zieht auch seine Parteikollegin Sabine Bätzing ähnliche Konsequenzen. Das Urteil betone ausdrücklich, dass der Gesundheitsschutz ein überragend wichtiges Gut sei. "Jetzt sind die Länder gefordert, Regelungen für einen konsequenten Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen vorzulegen", so die Sozialdemokratin.
Das Bundesverfassungsgericht habe schließlich lediglich kritisiert, dass die getroffenen Ausnahmeregelungen nicht konsequent seien. Nicht alle Gastwirte seien schließlich in der Lage, einen Raucherraum einzurichten. "Die daraus entstehende und heute vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Ungleichbehandlung und die damit verbundenen Wettbewerbsverzerrungen wären zu vermeiden, wenn auf alle Ausnahmetatbestände gänzlich verzichtet würde", so Bätzing. Ihre Schlussfolgerung: Die Entscheidung sei "ein Urteil gegen die Ausnahmeregelungen und nicht gegen den Nichtraucherschutz".
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,569073,00.html
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,569073,00.html
Guten Morgen!!!
Die vergangenen Jahrzehnte haben doch wohl genügend gezeigt, dass dies noch NIE funktioniert hat und auch nie funktionieren wird.
Die gehen doch immer mit der CDU zusammen,und wissen schon vorher das dieses Rauchverbot mit der CDU nie und nimmer rückgängig gemacht wird,und trotzdem probieren sie damit Wähler zu Ködern,BAUERNFÄNGEREI nennt man sowas.
Pfui.
Ich als Nichtraucher finde dieses Urteil Klasse,endlich mal wieder ein Urteil für dem Volke.
Aber diese Ra..... von Politikern finden schon einen Ausweg um Arbeitsplätze und Existenzen zu vernichten.
Wir brauchen einen wie Obama,und eine völlig neue Politik,diese alten MAchtgeilen säcke müssen weg.
(...)
Als vor Jahrzehnten die Gurtpflicht für Autofahrer eingeführt wurde, so Spatz, habe es auch viele Debatten über Vorschriften, Liberalität, Entscheidungsfreiheit gegeben. Heute sehe jeder den Sinn der Vorschrift. Die Iren, die Italiener hätten nach einem halben Jahr akzeptiert, dass in der Bar, im Restaurant nicht geraucht werde. Heute sei das Rauchen dort kein Thema mehr.
(...)
http://www.tagesspiegel.de/berlin/;art270,2584961