kranke Welt, kranke Jugend Gewalt überall
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 06.05.08 12:16 | ||||
Eröffnet am: | 06.05.08 09:08 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 9 |
Neuester Beitrag: | 06.05.08 12:16 | von: Schwachmat | Leser gesamt: | 4.204 |
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Gewalt und Missbrauch begleiten die Menschheit wohl seit ihren Anfängen....und da genetisch irgendwie tief in uns verankert, werden wir sie wohl auch nie los werden...mit all ihren skuril brutalen "Blüten" und Auswüchsen....leider...
Chronik 06.05.2008
Achtjährige von Zwölfjährigem missbraucht
Wie erst jetzt bekanntwurde, soll ein Zwölfjähriger am Samstag eine Achtjährige im Keller eines Mehrparteienhauses in Klagenfurt missbraucht haben. Die Polizei ermittelt wegen Vergewaltigung.
Mädchen und Buben in Keller gelockt
Das Geschehen ereignete sich der Anzeige zufolge am späten Samstagnachmittag im Keller eines Wohnblocks im Klagenfurter Stadtteil Waidmannsdorf.
Das acht Jahre alte Mädchen und ein gleichaltriger Freund spielten im Hof, als sich der Zwölfjährige näherte und die beiden in den Keller lockte. Er kannte die Kinder, da er früher in der gleichen Wohnanlage wie sie gelebt hatte.
Achtjährige bedroht und missbraucht
Er bedrohte das Mädchen und zwang es dazu, sich auszuziehen und still zu sein. Dann legte er sich auf die Achtjährige und missbrauchte sie. Der gleichaltrige Bub musste dabei zusehen.
Mediziner erstatteten Anzeige
Das Mädchen vertraute sich danach seiner Mutter an, die mit dem Kind zur Untersuchung ins Krankenhaus fuhr. Die Ärzte erstatteten Anzeige, was die Polizei Dienstagfrüh gegenüber Radio Kärnten bestätigte.
Der mutmaßliche Täter ist amtsbekannt und lebt in einer betreuten Wohneinrichtung. Er ist strafunmündig. Zwölfjähriger muss für Tat nicht vor Gericht
Nun wird wegen Vergewaltigung ermittelt. Das missbrauchte Mädchen und der Achtjährige sollen jetzt psychologisch betreut werden.
Der zwölf Jahre alte Bursche ist amtsbekannt und lebt in einer betreuten Wohneinrichtung. Strafrechtlich scheint der Fall klar zu sein: Der Zwölfjährige ist nicht strafmündig und kann für seine Tat nicht vor Gericht gestellt werden.
Quelle http://kaernten.orf.at/stories/275850/
jugendstrafrecht bis 10 - dannach die volle härte des gesetzes ...
ein "freischuss" mit "dudu" unter 10 - bei wiederholungstat dann sofort harte strafen (jugendarest, gemeinnützige arbeit etc.)
assi kinder sind nur gefährlich solange sie keine vernünftige beschäftigung haben ...
Also weitermachen lassen, bis sie strafmündug sind?
Das kanns ja wohl nicht sein!