sacht mal, nach wieviel jahren
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 26.11.07 14:33 | ||||
Eröffnet am: | 26.11.07 11:19 | von: danjelshake | Anzahl Beiträge: | 18 |
Neuester Beitrag: | 26.11.07 14:33 | von: Woodstore | Leser gesamt: | 5.385 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 2 | |
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Woodstore
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Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.
bei google oder so findet sich näheres, z. B.
http://www.sfz-mainz.de/dateien/fachinformationen/...ungsfristen.html
Verjährungsfristen
Die Regelverjährung beträgt drei Jahre (§ 195 BGB)
Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des (Kalender-) Jahres (das ist der 31.12. um 24.00 Uhr),
in den der Anspruch entstanden ist...
der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Diese Frist wird als Ultimoverjährung bezeichnet. Der Fristbeginn wird also hinausgeschoben, und zwar auf das Ende des Jahres, in dem alle sonstigen Voraussetzungen zum ersten Mal vorliegen. Dies hat vor allem praktische Gründe und galt schon bei der Verjährung nach § 852 BGB a.F. Diese Ultimoverjährung wurde bei der Schuldrechtsreform u.a. von der Anwaltschaft gefordert.
g-oj
Gruß BarCode
Mitteilung (Mahnung u.ä.) eingeht! bei dir also 31.12.2003 !!
+ drei jahre verjährung macht 31.12.2006 !
Woodstore
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Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.