Abmahnung: GEZ geht gegen unliebsames Webportalvor
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 29.08.07 06:51 | ||||
Eröffnet am: | 25.08.07 11:53 | von: Kirchenmaus | Anzahl Beiträge: | 10 |
Neuester Beitrag: | 29.08.07 06:51 | von: 14Landser | Leser gesamt: | 2.977 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
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Peinlich für die GEZ.
http://www.focus.de/digital/multimedia/gez/...mahnung_aid_130416.html
Von Frank Patalong
Zu den schärfsten Kritikern von ARD und ZDF gehört ausgerechnet eine Gruppierung aus der CDU-Basis. Jetzt stellt sie ein Reformpaket vor - mit den radikalsten Forderungen, mit denen sich die Öffentlich-rechtlichen je konfrontiert sahen.
weiter unter:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,501761,00.html
ist ja toll das nach Jahrzehnten einer draufkommt das die nur eintreiben aber Ihr TV Programm nur scheiße ist.
Gr.
Gr.
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Kiiwii,friewo oder das farbige Wölfchen
bitte Korektur lesen!
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(Für alle Dumpfbacken, das gehört so!)
Du schaust natürlich nur die Qualitätsprogramme Rentner sender, na danke.
Gr.
Auf dem Jugendtrip ist auch die ARD. Die wird auf der Internationalen Funkausstellung (IFA) in Berin, die Anfang September stattfindet, ein neues WAP-Portal präsentieren. Darauf haben die Deutschlands Senioren natürlich gewartet.
Die Strategie der Öffentlich-Rechtlichen muß man aber auch verstehen. Bei den mikrigen Gebühreneinnahmen von gerade einmal 7 Mrd. Euro im Jahr ist es dringend erforderlich, das magere Programmbudget durch Werbeeinnahmen aufzubessern. Und die Werbewirtschaft will nun mal junges Publikum. Da muß man als innovativ-zeitgemäßer Sender natürlich reagieren - Grundversorgung hin oder her.
J.R.
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(Für alle Dumpfbacken, das gehört so!)
Gr. u.
schönen Sonntag noch.
"Nicht optimal" sei die Abmahnung der GEZ verlaufen, mit der dem Portal akademie.de die Verwendung einer größeren Zahl umgangssprachlicher Begriffe untersagt werden solle. So der Verwaltungsratsvorsitzende der Gebühreneinzugszentrale Lutz Marmor. An sich sei das Vorgehen der GEZ jedoch korrekt gewesen.
Eine "Vielzahl unzutreffender Sachverhaltsdarstellungen" habe akademie.de nach Auffassung der GEZ verbreitet, berichtet die externer Link in neuem Fenster folgtNetzeitung. Die "verbotenen Begriffe" sollen aber nicht mehr weiter verfolgt werden. In der externer Link in neuem Fenster folgtAbmahnung an Akademie.de forderte die GEZ, dass statt "falscher Bezeichnungen" wie "GEZ-Brief" stattdessen "Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird" geschrieben werden soll, eine "GEZ-Anmeldung" sei korrekt die "gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte".
Insgesamt habe die Abmahnung der GEZ 32 Punkte umfasst, nur zwei davon drehten sich um die umstrittenen "falschen Begriffe", deren Verwendung akademie.de unterlassen sollte. Begriffe, die sich in der Umgangssprache verbreitet haben, will die GEZ nun doch nicht abmahnen.
Von der grundsätzlichen Richtigkeit des eigenen Vorgehens ist man bei der GEZ jedoch nach wie vor überzeugt. Auf akademie.de seien Falschaussagen verbreitet worden, gegen die man habe vorgehen müssen. Die beanstandeten Inhalte hat akademie.de in der Zwischenzeit entfernt, die Abgabe einer ebenfalls geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung erfolgte bislang jedoch nicht.
Quelle: http://www.gulli.com/news/abmahnung-gez-entschuldigt-2007-08-28/