URAMIN -Übernahmeangenot ..wie geht es weiter?
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 30.07.07 17:44 | ||||
Eröffnet am: | 22.07.07 11:40 | von: sarr25 | Anzahl Beiträge: | 4 |
Neuester Beitrag: | 30.07.07 17:44 | von: kikeriki | Leser gesamt: | 2.118 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 1 | |
Bewertet mit: | ||||
Hallo,
was passiert mit den Aktien eines Anteilseigners, wenn die Frist des Übernahmeangebots abgelaufen ist und der Eigentümer das Angebot nicht angenommen hat?
... in den beiden Fällen:
a) die benötigten 75% der Aktien wurden an CFMM "abgetreten"
b) es wurden weniger als 75% der Aktien an CFMM "abgetreten"
sollte ein nachgebessertes Angebot unterbreitet werden .... gilt das dann für alle Anteilseigner, oder nur für diejenigen, welche das 1. Angebot nicht angenommen haben?
Gibt es dazu eine Einschätzung?
was passiert mit den Aktien eines Anteilseigners, wenn die Frist des Übernahmeangebots abgelaufen ist und der Eigentümer das Angebot nicht angenommen hat?
... in den beiden Fällen:
a) die benötigten 75% der Aktien wurden an CFMM "abgetreten"
b) es wurden weniger als 75% der Aktien an CFMM "abgetreten"
sollte ein nachgebessertes Angebot unterbreitet werden .... gilt das dann für alle Anteilseigner, oder nur für diejenigen, welche das 1. Angebot nicht angenommen haben?
Gibt es dazu eine Einschätzung?
Hi meiner meinung nach wird der Rest der benoetigten Aktien wohl billiger an der Boerse nachgekauft, in jedemfall rechnen ich nicht mit einem Verbesserten Angebot. Kurs/Angebot sind ja derzeitig in etwa even.
gruss
gruss
bis zu welchem Anteil muß dann nachgekauft werden (75%)
Für einen "Squeeze Out" wären doch 95% notwendig ... oder?
Für die restlichen 5% wären dann eine "Zwangs-Barabfindung" fällig?
Aber was ist das mit den 75%?
Gibt es dann auch so etwas wie eine "Zwangs-Barabfindung"... wer legt dann wie die Höhe der Barabfindung fest?
Für einen "Squeeze Out" wären doch 95% notwendig ... oder?
Für die restlichen 5% wären dann eine "Zwangs-Barabfindung" fällig?
Aber was ist das mit den 75%?
Gibt es dann auch so etwas wie eine "Zwangs-Barabfindung"... wer legt dann wie die Höhe der Barabfindung fest?