Steuerfrei anlegen!!
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Eröffnet am: | 08.07.07 11:33 | von: tradingfuture. | Anzahl Beiträge: | 1 |
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Steuerfrei anlegen
Quelle: €uro am Sonntag
08.07.2007 Ausgabe 27/07
Beschlossen: Die Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne kommt unwiderruflich zum 1.1.2009. Was die Neuregelungen für Kapitalanleger bedeuten. Welche Gegenstrategien es gibt, um weiterhin steuerfrei zu investieren
von Claudia Marwede-Dengg
Anleger sind stinksauer, steuerfreie Kursgewinne gehören bald endgültig der Vergangenheit an – zumindest für neu gekaufte Papiere. Politiker dagegen sind von ihrem Reformwerk überzeugt. „Vielen Unkenrufen zum Trotz ist der Koalition inhaltlich ein großer Wurf gelungen“, lobte Finanzminister Peer Steinbrück am Freitag nach der Zustimmung des Bundesrats zur Unternehmensteuerreform und der daran �*angekoppelten Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte. Zugleich räumte Steinbrück aber ein, dass die Kritik an der neuen Abgeltungsteuer in einem Punkt berechtigt sei: „Es ist nicht ohne Weiteres einzusehen, dass Kapitaleinkünfte – die nicht durch Leistung erzielt werden – einheitlich mit 25 Prozent besteuert werden sollen, während diejenigen, die mit Kopf und Händen arbeiten, es mit Grenzsteuersätzen und mit einer durchschnittlichen steuerlichen Belastung zu tun haben, die weit drüber liegt.“ Doch, so Steinbrück in aller Offenheit, der Kapitalabfluss in Milliardenhöhe sei sonst nicht zu stoppen. Die Botschaft ist klar: Wer bisher seine Zinsen nicht in Deutschland mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent plus drei Prozent Reichensteuer plus Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent sowie Kirchensteuer belastet sehen wollte und ins Ausland abwanderte, soll mit der Abgeltungsteuer zurückgelockt werden.
Viele Privatanleger dürften dafür wenig Verständnis haben. Denn mit der Abgeltungsteuer verändert sich die Basis für ihre Anlageentscheidungen erheblich. Denn der Fiskus greift künftig mehr Bundesbürgern in die Tasche – und das direkt an der Quelle. Banken, Sparkassen und Fondsgesellschaften werden quasi als „Finanzamt ehrenhalber“ zwangsverpflichtet und behalten jeweils ein Viertel der Erträge ein, die sich übers Jahr auf Festgeldkonten, Wertpapierdepots oder in Fonds ansammeln. Dazu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls noch Kirchensteuer.
Eine Ausnahme für nicht ganz so betuchte Anleger mit einem persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent: Zu viel einbehaltene Steuer können sie sich über die Einkommensteuererklärung oder eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung wieder zurückholen. Und wer, wie beispielsweise Kinder, außer Kapitaleinkünften von höchstens 7880 Euro keinerlei weiteres Einkommen hat, kann beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen und legt diese dann bei seinem Geldinstitut vor. Dann bleibt der Fiskus außen vor.
Steuermindernd wirkt sich auch nach 1.1.2009, dem Termin zu dem die neuen Regeln in Kraft treten, ein jetzt Sparerpauschbetrag genannter Freibetrag aus. Allerdings hat der Fiskus hier die Tendenz der vergangenen Jahre fortgesetzt und noch weiter zusammengestrichen: Der Freibetrag liegt zwar weiterhin bei 801 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 1602 Euro für Verheiratete (750/1500 Euro plus Werbungskostenpauschale von 51/102 Euro). Doch wie die Bezeichnung „Pauschbetrag“ dem Fachmann signalisiert, sind damit bereits sämtliche Kosten der Kapitalanlage abgegolten. Der Einzelnachweis, mit dem bisher etwa Aufwendungen für den Besuch einer Hauptversammlung, Fremdkapitalzinsen, Depot- oder Beratungsgebühren beim Fiskus geltend gemacht werden konnten, entfällt künftig.
Gänzlich gestrichen wird am 1. Januar 2009 die bisherige Regelung zur Spekulationsfrist bei Veräußerungsgewinnen. Bisher können Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren nach einer Haltefrist von mindestens einem Jahr steuerfrei einkassiert werden. Bei einer geringeren Haltefrist werden Verkäufe von festverzinslichen Papieren mit dem persönlichen Steuersatz belegt, für Aktienverkäufe gilt dagegen das Halbeinkünfteverfahren. Das heißt: Nur die Hälfte des Gewinns wird mit dem persönlichen Steuersatz belegt. Verluste können gegengerechnet werden. Künftig unterliegen Veräußerungsgewinne grundsätzlich immer der Abgeltungsteuer. Eine weitere bittere Pille speziell für Aktionäre: Aktienverluste dürfen auch in Zukunft – wie bisher schon – nur mit realisierten Kursgewinnen verrechnet werden, und nicht, wie zunächst geplant, auch mit zugeflossenen Zinsen und Dividenden.
Besonders hart trifft die Neuregelung Aktien- und Aktienfondsbesitzer auch beim Thema Dividenden. Bisher stellt das Halbeinkünfteverfahren Dividenden praktisch zur Hälfte steuerfrei und belegt die andere Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz des Anlegers. Das führt dazu, dass selbst Spitzenverdiener höchstens 22,5 Prozent der Dividenden versteuern müssen. Künftig wird auch auf Dividenden 25 Prozent Quellensteuer erhoben. Damit sind dann bereits Durchschnittsverdiener stärker belastet als bisher.
Schwer gebeutelt sind auch Anleger, die mit langfristigen Wertpapiersparplänen für ihr Alter vorsorgen. Die Abgeltungsteuer fällt nicht nur auf die laufenden Erträge an, sondern auch bei Auszahlung. Bei thesaurierenden Fonds, wo die laufenden Erträge wieder investiert werden, werden diese künftig fiktiv besteuert. Wie nachteilig sich das auf die Rendite auswirkt, zeigt das Rechenbeispiel oben. Selbst vor den vermögenswirksamen Leistungen macht der Fiskus künftig nicht halt: Auch diese Fondssparpläne unterliegen der Abgeltungsteuer.
Übergangsregelungen mildern die schlimmsten Härten: Die Abgeltungsteuer betrifft erstmals Kapitaleinkünfte, die nach dem 31. Dezember 2008 zufließen und in den allermeisten Fällen auch nur Veräußerungsgewinne auf Wertpapiere, die nach dem 31. Dezember angeschafft werden. Wer also bis Ende Dezember 2008 Aktien, festverzinsliche Papiere oder Fonds kauft, genießt nach der sogenannten „grandfathering rule“ Bestandsschutz. So können beispielsweise Aktien, die vor dem Stichtag gekauft werden, auch 2010 oder später steuerfrei veräußert werden. Allerdings ist auf die Dividenden, die ab 2009 fließen, dagegen immer Abgeltungsteuer fällig. Bei Fonds unterliegen Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen nicht der Abgeltungsteuer, wenn sie vor 2009 angeschafft und ein Jahr gehalten werden, Erträge werden mit 25 Prozent besteuert.
Achtung: Eine Sonderregelung gibt es bei Zertifikaten und anderen strukturierten Derivaten. Hier gilt der Bestandsschutz nur für Papiere, die bis zum 14. März dieses Jahres gekauft wurden. Wer später eingestiegen ist, muss sie vor dem 1. Juli 2009 verkaufen, um noch von der bisherigen Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist zu profitieren.
Die kommenden knapp anderthalb Jahre bis zum Inkraftreten der Neuregelung lassen aber genügend Zeit für Umschichtungen in den Depots. Anleger mit Präferenz für Fonds könnten künftig verstärkt zu Dachfonds greifen. Der große Vorteil dabei: Wertzuwächse, die durch Verkäufe und Umschichtungen innerhalb des Dachfonds erzielt werden, fallen nicht unter die Abgeltungsteuer. Diese wird erst fällig, wenn der Anleger seine Dachfonds�*anteile verkauft. Wer festverzinsliche Wertpapiere als die bessere Alternative sieht, hat mehrere Möglichkeiten. So bietet sich zum Beispiel an, spätestens bis zum 31. Dezember 2008 niedrig verzinste Anleihen unter pari zu kaufen. Da hier noch die Altfallregelung greift, sind die „automatischen“ Kursgewinne nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerfrei. Oder man verlagert mit Bundesschatzbriefen, Stufenzinsanleihen oder Zerobonds seine Zinseinkünfte auf die Zeit nach dem 1. Januar 2009 und profitiert als Spitzenverdiener dann von der vergleichsweise niedrigen Abgeltungsteuer (mehr zu einzelnen Wertpapieren in der neuen Abgeltungsteuer-Serie, die kommenden Sonntag beginnt).
Man kann die Abgeltungsteuer aber auch ganz umgehen – durch ein Investment in Anlagen, die nicht unter die Neuregelung fallen (mehr dazu in der aktuellen Ausgabe am 8. Juli). Auf alle Fälle gilt: Blinder Aktivismus schadet nur. Besser ist es, Anlageentscheidungen gründlich vorzubereiten – Zeit genug dafür bleibt.
Nächste Woche lesen Sie: Was die Abgeltungsteuer für einzelne Kapitalanlagen bedeutet, von Aktie über High-Yield-Fonds bis Zinspapier
Moderation
Zeitpunkt: 09.07.07 00:45
Aktion: -
Kommentar: Urheberrechtsverletzung, bitte nur zitieren und Link zur Quelle nicht vergessen
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