Allg. Frage zu Optionsscheinen


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Neuester Beitrag: 25.04.21 09:59
Eröffnet am:21.06.07 00:29von: Jan86Anzahl Beiträge:9
Neuester Beitrag:25.04.21 09:59von: KatjalqyqaLeser gesamt:3.280
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6 Postings, 6358 Tage Jan86Allg. Frage zu Optionsscheinen

 
  
    #1
21.06.07 00:29

Hallo,

als Anfänger bei dem Thema optionsscheine vielleicht eine dumme frage. Aber: Ist es nicht so, dass ich von der Hebelwirkung oder überhaupt dem Wertanstieg eines Optionsscheins nur profitieren kann, wenn ich diesen innerhalb der Laufzeit weiterverkaufe?

Wenn ich von meinem Recht gebrauch mache, die Aktie am Ende der Laufzeit zum Ausübungspreis zu kaufen, zahle ich ja quasi den Preis des Optionsscheins zu Beginn der Laufzeit (Bsp: 30€), wenn ich ihm zu Beginn kaufe + den Ausübungspreis für den Erwerb einer Aktie (90 €). Steht der Basiswert am Ende der Laufzeit bei 150€ (am Anfang 100€), dann hätte man einen Reingewinn von 30 € gemacht, wenn man den Optionsschein einlöst (cs). Dieser Reingewinn steigt also auch nur mit dem Anstieg der Aktie, im Verhältnis 1:1.

Von einem Hebeleffekt des Optionsscheins mit überproportionalem Anstieg des Wertes (oder überhaupt einem Anstieg des Wertes des Optionsscheins) profitiere ich doch also nur, wenn ich den Schein ohne die Inanspruchnahme des Ausübungsrechts weiterverkaufe. Oder habe ich da etwas komplett falsch verstanden? Danke schonmal für Erklärungen...

 

1556 Postings, 6429 Tage Feliciokeine Ahnung - vielleicht kann dir morgen jemand Bescheid geben

 
  
    #2
21.06.07 01:15
der sich besonders darin auskennt. Ich nehme nur einfache PUTS auf den DAX z.B. DE000CG29WH6 oder Calls  DE000CG09DA3 und da seh ich jeden Tag am PC die Veraenderungen, die schon ausgerechnet sind (ich brauche mir da nicht die Muehe zu machen). Was fuer mich wichtig ist, ist die Laufzeit von mind. 6-12 Monaten.  

6257 Postings, 7098 Tage mecanoso ist es :

 
  
    #3
21.06.07 01:36
Ist es nicht so, dass ich von der Hebelwirkung oder überhaupt dem Wertanstieg eines Optionsscheins nur profitieren kann, wenn ich diesen innerhalb der Laufzeit weiterverkaufe?

JA


Wenn ich von meinem Recht gebrauch mache, die Aktie am Ende der Laufzeit zum Ausübungspreis zu kaufen, zahle ich ja quasi den Preis des Optionsscheins zu Beginn der Laufzeit (Bsp: 30€), wenn ich ihm zu Beginn kaufe + den Ausübungspreis für den Erwerb einer Aktie (90 €).

JA


Steht der Basiswert am Ende der Laufzeit bei 150€ (am Anfang 100€), dann hätte man einen Reingewinn von 30 € gemacht, wenn man den Optionsschein einlöst (cs). Dieser Reingewinn steigt also auch nur mit dem Anstieg der Aktie, im Verhältnis 1:1.

JA

Von einem Hebeleffekt des Optionsscheins mit überproportionalem Anstieg des Wertes (oder überhaupt einem Anstieg des Wertes des Optionsscheins) profitiere ich doch also nur, wenn ich den Schein ohne die Inanspruchnahme des Ausübungsrechts weiterverkaufe.

NEIN

bzw..

was heisst das ?

Hebeleffekt des Optionsscheins mit überproportionalem Anstieg des Wertes

mit = bei ?

überproportional zu was ?


Oder habe ich da etwas komplett falsch verstanden?

NEIN bzgl. komplett

Danke schonmal für Erklärungen...


BITTE





________

Angst frisst Gier  

6 Postings, 6358 Tage Jan86was heisst das ?

 
  
    #4
21.06.07 12:36



Hebeleffekt des Optionsscheins mit überproportionalem Anstieg des Wertes

mit = bei ?

überproportional zu was ?

-- Ich meinte damit den überproportionalen Anstieg des Optionsscheins im vgl. zum anstieg des basiswertes. Das ist ja der hebeleffekt. Will ich von diesem also profitieren, dann muss ich innerhalb der laufzeit den schein also weiter verkaufen. habe ich dann noch irgendwelche verpflichtungen gegenüber dem Käufer des scheins ?(oder ist der Käufer sowieso wieder der urspr. Verkäufer des Scheins?)

 

4620 Postings, 6566 Tage Nimbus2007....

 
  
    #5
21.06.07 12:41
"Ist es nicht so, dass ich von der Hebelwirkung oder überhaupt dem Wertanstieg eines Optionsscheins nur profitieren kann, wenn ich diesen innerhalb der Laufzeit weiterverkaufe?"



NEIN!!!!!!!!!!!

FALSCH!!!!!!

Kann man sehr wohl....warum auch nicht....Wenn der Basiswert am Ende der Laufzeit über dem Strikekurs liegt, und diese Differenz größer ist, als der Kaufpreis multipliziert mit dem Bezugsverhältnis, partizipiert man sehr wohl mit einem Hebel...

Und Der Emittent ist gesetzlich verpflichtet den Schein jederzeit zurückzukaufen....das mal allgemein gesagt....  

6 Postings, 6358 Tage Jan86das sehe ich eben nicht so...

 
  
    #6
21.06.07 12:51

Kann man sehr wohl....warum auch nicht....Wenn der Basiswert am Ende der Laufzeit über dem Strikekurs liegt, und diese Differenz größer ist, als der Kaufpreis multipliziert mit dem Bezugsverhältnis, partizipiert man sehr wohl mit einem Hebel...

Das ist meiner meinung nach nicht richtig. siehe mein beispiel oben:

Wenn ich von meinem Recht gebrauch mache, die Aktie am Ende der Laufzeit zum Ausübungspreis zu kaufen, zahle ich ja quasi den Preis des Optionsscheins zu Beginn der Laufzeit (Bsp: 30€), wenn ich ihm zu Beginn kaufe + den Ausübungspreis für den Erwerb einer Aktie (90 €). Steht der Basiswert am Ende der Laufzeit bei 150€ (am Anfang 100€), dann hätte man einen Reingewinn von 30 € gemacht, wenn man den Optionsschein einlöst (cs). Dieser Reingewinn steigt also auch nur mit dem Anstieg der Aktie, im Verhältnis 1:1.

Man macht bei Einlösung des Scheins 30€ gewinn. Hätte man die Aktie zum Zeitpunkt des Kaufs des Optionsscheins selbst gekauft, hätte man 50€ gewinn gemacht. Wäre die Aktie zb zum Ende der Laufzeit auf 200€ gestiegen, hätte man mit dem Optionsschein 80€ und mit der Aktie selbst 100€ gewinn gemacht. usw. Bei Einlösung der Option gibt es also keine Hebelwirkung, denn man verkauft den Optionsschein doch nicht am Laufzeitende, sondern löst ihn doch nur ein, oder? Von einem Anstieg des Scheins profitiert man doch also gar nicht...

 

4620 Postings, 6566 Tage Nimbus2007....

 
  
    #7
21.06.07 13:04
http://www.finanztreff.de/ftreff/lexikon.htm?u=0&k=0

Sry, aber da gibt es nichts zu sehen....ich weiß wie es ist. :)

Lg  

4620 Postings, 6566 Tage Nimbus2007Aber eins stimmt...

 
  
    #8
21.06.07 13:08
du musst noch den Kaufpreis mit einrechnen...also addierst du einfach den Kaufpreis*Bezugsverhältnis zu dem Strikepreis dazu....das nennt sich dann Breakeven....Bin noch ein wenig "matschig" im Kopf...hatte ich vergessen...
Alles, was der Basispreis über dem Breakeven steht ist gehebelter Gewinn...
 

6 Postings, 6358 Tage Jan86wo ist denn dann der Hebeleffekt?

 
  
    #9
21.06.07 13:23

du musst noch den Kaufpreis mit einrechnen...also addierst du einfach den Kaufpreis*Bezugsverhältnis zu dem Strikepreis dazu....das nennt sich dann Breakeven....Bin noch ein wenig "matschig" im Kopf...hatte ich vergessen...
Alles, was der Basispreis über dem Breakeven steht ist gehebelter Gewinn...

Aber wo soll denn da bei diesem beispiel der hebel eingebaut sein? der Kaufpreis bleibt konstant, das bezugsverhältnis bleibt konstant und der strikepreis ebenfalls konstant. Die höhe des gewinnes am Ende (bei Einlösung des Scheins) richtet sich doch also nur nach dem Aktienanstieg selber, und dieser ist ja ohne hebeleffekt.

 

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