Flegelei und Gnade
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 07.05.07 09:23 | ||||
Eröffnet am: | 07.05.07 09:07 | von: Sahne | Anzahl Beiträge: | 2 |
Neuester Beitrag: | 07.05.07 09:23 | von: Rheumax | Leser gesamt: | 5.032 |
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Debatte über Klars GnadengesuchFlegelei und GnadeEin Kommentar von Heribert Prantl |
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Kaum je in der Geschichte der Bundesrepublik ist ein amtierender Bundespräsident in aller Öffentlichkeit von den eigenen Parteifreunden so plump bedrängt worden. Die Ankündigung von diversen Politikern der Union, Horst Köhler für eine zweite Amtszeit nicht mehr zu wählen, wenn er den ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar begnadigt, ist nicht nur eine Flegelei gegenüber dem Bundespräsidenten und eine Ungezogenheit gegenüber dem höchsten Staatsamt, sondern ein Fehler - also eine ausgemachte politische Dummheit. Sollte sich der Bundespräsident bisher noch mit dem Gedanken getragen haben, das Gnadengesuch von Christian Klar abzulehnen, dann haben ihm diese Nötigungsversuche das nun fast unmöglich gemacht. Es gehört zur Sorgfalt dieser Entscheidung, den Menschen anzuhören, der um Gnade gebeten hat. Das hat nichts damit zu tun, dass der Präsident einen Ex-Terroristen hofiert. Der Bundespräsident ist nun einmal Gnadenherr, also Gnadenrichter für die Straftäter, die einst von der Bundesanwaltschaft angeklagt worden sind, für die Terroristen vor allem; das ist ein kleiner Kreis. Für die Begnadigung anderer Straftäter, normaler Mörder und Totschläger, sind die Ministerpräsidenten zuständig. Hofiert denn ein Strafrichter einen Angeklagten, einen Straftäter, wenn er ihn anhört? Nein, er tut das, was in einem Rechtsstaat selbstverständlich ist: Er gewährt Gehör. Alle Bundespräsidenten haben es bisher bei den Begnadigungen so gehalten. Und es ist sehr zu wünschen, dass die Ministerpräsidenten es auch so praktizieren. |
Aber denen fehlt wohl die entsprechende Vergangenheit.
Und genau diese Aufwertung gegenüber einem mehrfachen Mörder stört schon ein wenig.