Chartcheck - Emprise
Seite 1 von 8 Neuester Beitrag: 28.12.10 20:31 | ||||
Eröffnet am: | 02.01.07 22:33 | von: aktienspezial. | Anzahl Beiträge: | 184 |
Neuester Beitrag: | 28.12.10 20:31 | von: M.Minninger | Leser gesamt: | 46.021 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 12 | |
Bewertet mit: | ||||
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hatte ich mir am Wochenende angeschaut, auch fundamental, fundamental hatte sie mir nicht gefallen, aber ich sollte wirklich mehr nach Chart gehen, war ein klarer Kauf, charttechnisch, ich schätze aber, daß das Ausbruchsniveau nochmals getestet werden könnte.
Moderation
Zeitpunkt: 27.09.07 12:27
Aktion: Forumswechsel
Kommentar: Falsches Forum
Zeitpunkt: 27.09.07 12:27
Aktion: Forumswechsel
Kommentar: Falsches Forum
die töchter der emprise gruppe sind von der insovenz nicht betroffen und hatten einen umsatz für 2009 ca bis 50mille (gewinn????? umsatz 2010???) dann könnte eine aktie 1Euro wert sein. da wäre noch viel platz, heisser zock,aber angenommen für 500 euro kann man viel geld machen aber nicht mehr als 500 euro verlieren. wenn man es über hat sollte man es vielleicht probieren
Quelle : http://deutsche-boerse.com/INTERNET/IP/...rrufEmprise.pdf?OpenElement
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Beschluss
EMPRISE Aktiengesellschaft, Hamburg
Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)
__________________________________________________
Auf Antrag des Insolvenzverwalters der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber
lautenden Stammaktien, ISIN DE0005710503, gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 61 Abs. 1
Satz 2 Nr. 2 und § 61 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des
28.06.2011 wirksam.
Frankfurt am Main, 28.12.2010
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
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Beschluss
EMPRISE Aktiengesellschaft, Hamburg
Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)
__________________________________________________
Auf Antrag des Insolvenzverwalters der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber
lautenden Stammaktien, ISIN DE0005710503, gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 61 Abs. 1
Satz 2 Nr. 2 und § 61 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des
28.06.2011 wirksam.
Frankfurt am Main, 28.12.2010
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung