BaFin erteilt Sanierungsprivileg. ABFAHRT!
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Eröffnet am: | 18.12.06 08:47 | von: derKleinePrin. | Anzahl Beiträge: | 1 |
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Ad-hoc-Meldung der Intertainment AG gemäß § 15 WpHG
BaFin erteilt Sanierungsprivileg
München, 16. Dezember 2006 – Die Kinowelt-Gruppe, Leipzig, hat der Intertainment AG, München, mitgeteilt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihr das beantragte Sanierungsprivileg erteilt hat. Dadurch muss die Kinowelt-Gruppe den freien Aktionären der Intertainment AG kein Übernahmeangebot unterbreiten.
Das BaFin hat die Erteilung des Sanierungsprivilegs an zwei wesentliche Bedingungen geknüpft. Danach muss die Kinowelt-Gruppe die Epsilon Motion Pictures GmbH, Leipzig, bis zum 30. September 2007 im Rahmen einer Kapitalerhöhung in die Intertainment AG einbringen. Dabei dürfen das bestehende Filmvermögen, die Anzahlungen, die Forderungen und die flüssigen Mittel von Epsilon zum Zeitpunkt der Einbringung nicht weniger als 30 Millionen Euro betragen. Intertainment soll zudem unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen.
Kinowelt hatte Epsilon im Verlauf dieses Jahres übernommen. Zuvor gehörte das Unternehmen zur Kirch-Gruppe. Die Co-Produktionsgesellschaft war an Filmen wie „Mr. & Mrs. Smith“ und dem vierfachen Oscargewinner „Million Dollar Baby" beteiligt.
Die Kinowelt-Gruppe hält zur Zeit 53,61 Prozent an Intertainment. Sie hat diese Anteile im Laufe dieses Jahres erworben und zudem maßgeblich dazu beigetragen, dass Intertainment den im Januar 2006 gestellten Insolvenzantrag Ende Juni 2006 wieder zurücknehmen konnte.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung
Kontakt:
Intertainment AG, Investor Relations
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Telefon: (0 89) 2 16 99-0
Telefax: (0 89) 2 16 99-11
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E-Mail: investor@intertainment.de