wie heisst du denn - 12345 ?
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 03.11.06 18:29 | ||||
Eröffnet am: | 01.11.06 12:02 | von: nixwußt | Anzahl Beiträge: | 6 |
Neuester Beitrag: | 03.11.06 18:29 | von: 2teSpitze | Leser gesamt: | 2.234 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 2 | |
Bewertet mit: | ||||
Bund und Länder sind sich einig, von Mitte 2007 an jeder gemeldeten Person eine eindeutige und dauerhafte Identifikationsnummer für Besteuerungsverfahren zu verpassen. An einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung[1] (PDF-Datei) haben die Fachausschüsse des Bundesrates nur noch einen kleinen formalen Änderungswunsch[2] (PDF-Datei) zum Inkrafttreten der Regelung. Die Zustimmung der Länderchefs am Freitag im Bundestag zu der Einführung der Personenkennziffer gilt damit als sicher.
Zum 1. Juli kommenden Jahres soll demnach jeder natürlichen Person in Deutschland vom Bundeszentralamt für Steuern aufgrund von elektronisch gelieferten Daten der Meldebehörden eine Identifikationsnummer zugeteilt werden. Die bislang dezentral geführten Datenbestände der ungefähr 80 Millionen in Deutschland gemeldeten Personen aus rund 5500 Meldebehörden werden dem Vorhaben nach dafür erstmals an einer zentralen Stelle bei der dem Bundesfinanzministerium angegliederten Behörde zusammengeführt. Gleichzeitig sollen die noch von Land zu Land unterschiedlich angelegten Steuernummern[3] der Bürger vereinheitlicht werden.
Die grundsätzliche Einführung der Identifikationsnummer ist bereits seit der Änderung der Abgabenordnung[4] vom 15. Dezember 2003 mit Einführung des umstrittenen Paragraphen 139d beschlossene Sache. Datenschützer hatten im Vorfeld der Novelle des "Steuergrundgesetzes" nachdrücklich vor einem Einstieg in eine Totalerfassung der Bevölkerung mit der Personenkennziffer gewarnt[5] – vergeblich. Sie brachten Einwände gegen das formale Vorgehen der damaligen rot-grünen Bundesregierung vor und bemängelten eine Missachtung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, was die Änderung aber nicht mehr verhinderte.
Die jetzt kurz vor der Absegnung durch den Bundesrat stehende Verordnung legt vor allem den Zeitpunkt der Einführung der mehr als lebenslang geltenden Identifikationsnummer fest und regelt den Datenaustausch zwischen den Ämtern. Jede Meldebehörde hat dem Bundeszentralamt für Steuern für jeden zum Ablauf des 30. Juni 2007 in ihrem Zuständigkeitsbereich mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung im Melderegister registrierten Einwohner Angaben zu übermitteln: Familiennamen, früheren Namen, Vornamen oder Künstlernamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht und gegenwärtige Anschrift. Der Datentransfer ist bis zum 30. September 2007 abzuschließen, woraufhin das zentrale Steueramt die Personenkennziffer vergibt und diese unverzüglich der zuständigen Meldebehörde zur Speicherung im Melderegister mitteilt.
Auch eine Erprobung des Verfahrens im Vorfeld ist vorgesehen, da die Bundesregierung mit Problemen bei der Datenzusammenführung rechnet. Die Meldebehörden müssten momentan nur "mutmaßliche Unrichtigkeiten" in ihren Datenbeständen von Amts wegen aufklären, sodass "Dubletten" und "Karteileichen" zu erwarten seien, heißt es in der Verordnungsbegründung. "Diese müssen erkannt und bereinigt werden, bevor das Bundeszentralamt für Steuern Identifikationsnummern vergeben kann. Allein auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass jeder Steuerpflichtige nur eine Identifikationsnummer erhält." Sollten Unstimmigkeiten auftauchen, seien diese den Meldebehörden mitzuteilen und von diesen aufzuklären. Das zentrale Steueramt ist weiterhin angehalten, die berichtigten Daten nochmals mit dem gesamten Bestand zu vergleichen und auf Schlüssigkeit zu überprüfen. Dieser Prozess der Bereinigung der Daten werde einen Zeitraum in Anspruch nehmen, über dessen Dauer "keine verlässlichen Aussagen gemacht werden können". Auf jeden Fall sollte die Anlage von "Datenfriedhöfen" mit falschen Angaben vermieden werden.
Die Datenübermittlungen zwischen den Behörden sollen laut Verordnung "über verwaltungseigene Kommunikationsnetze oder über das Internet" erfolgen. Die persönlichen Informationen sind demnach mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur gemäß Signaturgesetz zu versehen und zu verschlüsseln. Außerdem werden die Satzbeschreibung OSCI-XMeld[6] und das Übermittlungsprotokoll OSCI-Transport[7] für die Übermittlung festgelegt.
Gelöscht werden sollen die Personenkennziffer und die damit verknüpften Daten, "wenn sie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Finanzbehörden nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steuerpflichtige verstorben ist". Die lange Vorhaltezeit begründet die Bundesregierung damit, dass etwa die im Regelfall vierjährige Festsetzungsfrist beim Vorliegen einer leichtfertigen Steuerverkürzung fünf und im Falle einer Steuerhinterziehung zehn Jahre beträgt. Zudem könne das Fristende durch verschiedene "An- und Ablaufhemmungen" hinausgeschoben werden. Auch noch Jahre nach dem Tod eines Steuerpflichtigen könnten die Daten "zur Erfüllung der den Finanzbehörden obliegenden Aufgaben erforderlich sein, da das Besteuerungsverfahren gegenüber dem Gesamtrechtsnachfolger fortzusetzen und abzuschließen ist".
Allgemein begründet wurde die Einführung der neuen Steuernummer etwa mit dem Argument, die Besteuerung der staatlichen wie privaten Renten zu gewährleisten. Gemäß dem Alterseinkünftegesetz müssen von diesem Jahr an nach Schätzungen der Bundesregierung etwa 1,3 Millionen Rentner erstmals im Zusammenhang mit anderen Einkünften Steuern zahlen. Die eindeutige Identifikationsnummer soll hier eine lückenlose Kontrolle der Besteuerung erlauben, ist aber naturgemäß auch für zahlreiche andere Zwecke behördlich zu nutzen. Zudem können sich gemäß dem "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit"[8] Finanz- und Sozialämter, die Arbeitsagentur oder das Bafög-Amt bereits heute quasi auf Knopfdruck und ohne richterliche Anordnung Übersicht über Konten und Gelddepots der Bürger verschaffen. Dabei gehen sie laut Kritik von Datenschützern[9] recht sorglos mit ihren Vollmachten um, die ihnen eigentlich zur Terrorismusbekämpfung eingeräumt wurden. (Stefan Krempl) /
Der Bundesrat hat dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer eindeutigen und dauerhaften Identifikationsnummer[1] für Besteuerungsverfahren mit einer kleinen formalen Änderung[2] (PDF-Datei) zum Inkrafttreten der Regelung erwartungsgemäß zugestimmt. Alle Bundesbürger vom Baby bis zum Greis erhalten demnach vom Juli 2007 an vom Bundeszentralamt für Steuern eine Personenkennziffer zugeteilt. Die bislang dezentral geführten Datenbestände der ungefähr 80 Millionen in Deutschland gemeldeten Personen aus rund 5500 Meldestellen werden demnach erstmals zentral bei der dem Bundesfinanzministerium angegliederten Behörde zusammengeführt. Ersetzt werden sollen gleichzeitig die noch von Land zu Land verschieden angelegten bisherigen Steuernummern.
Die neue Identifikationsnummer umfasst persönliche Daten wie Name, Künstlername, Geschlecht, Geburtstagsdatum, Adresse oder Doktorgrad. Der vorgesehene Probelauf für die Einrichtung der dahinter stehenden umfassenden Datenbank kann mit dem Plazet der Länderkammer nun in Bälde beginnen. Da erstmals alle Meldedateien Deutschlands miteinander abgeglichen werden sollen, erwartet die Bundesregierung einige Schwierigkeiten bei der Zusammenführung der Datenbestände. Die Meldebehörden sind angehalten, gemeinsam mit dem zentralen Steueramt sämtliche "Unrichtigkeiten" in ihren Datenbeständen in Form von "Dubletten" oder "Karteileichen" im Rahmen des Aufbaus des neuen Systems aufzuklären.
Datenschützer sehen die Personenkennziffer, die dem Betroffenen anders als die Personalausweisnummer lebenslang und noch über sein Ableben hinaus angehaftet sowie mit umfangreicheren Datenbeständen verknüpft werden soll, seit langem kritisch[3]. Sie fürchten einen Einstieg in die Totalerfassung der Bevölkerung. Private Kommunikationspartner der Finanzbehörden wie Arbeitgeber oder Auftraggeber der Steuerpflichtigen etwa könnten die ID zur eindeutigen Zuordnung von Daten zu Steuervorgängen verwenden. Der Gesetzgeber habe sich keine Gedanken darüber gemacht, wie die Nutzung dieser Informationen im Wirtschaftsleben aufgehalten werden soll.