BWIN - Die Party geht weiter!!
Seite 1 von 3 Neuester Beitrag: 02.04.07 09:53 | ||||
Eröffnet am: | 15.08.06 18:22 | von: netscout | Anzahl Beiträge: | 66 |
Neuester Beitrag: | 02.04.07 09:53 | von: littech | Leser gesamt: | 26.855 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 1 | |
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Der Freistaat Sachsen verstößt einem Bericht des Wirtschaftsmagazins "Focus-Money" zufolge mit dem Verbot des privaten Wettenanbieters "bwin" gegen die Dienstleistungsfreiheit laut EG-Vertrag.
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes, Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer, habe schon am 16. Mai zu einem ähnlichen italienischen Fall geschrieben: "Die Artikel 43 und 49 sind so auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die die Annahme und die Übermittlung von Wetten ohne die hierfür erforderliche Genehmigung des jeweiligen Mitgliedstaates verbietet." Der Artikel 43 des EG-Vertrages regelt das Recht auf freie Niederlassung, Artikel 49 den freien Dienstleistungsverkehr.
Besitze ein Unternehmen eine Zulassung im Bereich Wetten in einem Mitgliedstaat, müsse der freie Zugang diese Unternehmens in einem anderen Mitgliedstaat gewährleistet sein - unbeachtet nationaler Gesetzgebung, sagte der Chef des EU-Büros des deutsche Sports, Tilo Friedmann, zu "Focus-Money".
Eine endgültige Position des Europäischen Gerichtshofes ist laut Friedmann in etwa sechs Monaten zu erwarten. "In 80 Prozent der Fälle folgt der EuGH aber der ersten Einschätzung des Generalanwalts", sagte er.
so long
das merkwürdige an diesem zertifikat ist, dass es nur bei knapp 24 notiert, obwohl die aktie bei 34 € steht. kann mir einer das erklären? zumal ich ein bwin bonuszertifikat von der commerzbank gefunden habe, dass eine partizipationsgrenze von 30 € hat, der kurs des zertifikats jedoch bei 34 € steht???? da bin ich mit meinem börsenlatein am ende.
also alle, die ahnung davon haben, bitte ich mich aufzuklären.
Da kannst du dich unter anderem bei Nogger bedanken...
Zitat von NoggerT (Heute um 11:56)
Börse Wien:
Short bwin (kürzel FFE bw9) aktuell 35,15 + 1,88%, Stop ist Tageshoch 35,8
vor 8 Handelstagen noch bei genau 20 Euro, sprich 80% im Hoch
bei 36 zugelegt, dürfte demnächst verschnaufen bzw. konsolidieren..
Hintergrund: Die EU-Kommission hatte im Frühjahr 2006 ausgehend von entsprechenden Beschwerden privater Glücksspielanbieter gegen sieben EU-Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 226 EG-Vertrag eingeleitet und im Herbst 2006 zusätzlich Deutschland, Frankreich und Österreich ein Mahnschreiben übermittelt*: Im Zuge der Vertragsverletzungsverfahren prüft die Kommission, ob die in Frage stehenden nationalen Glücksspielregelungen mit geltendem EU-Recht vereinbar sind. Nach der Beantwortung des schriftlichen Auskunftsersuchens der EU-Kommission durch die Mitgliedstaaten Dänemark, Finnland und Ungarn beschloss die Kommission, diese Verfahren durch eine begründete Stellungnahme in die nächste Phase zu führen.
Nach den wegweisenden EuGH-Entscheidungen in den Verfahren Gambelli und Placanica stelle die Entscheidung der EU-Kommission, die Vertragsverletzungsverfahren gegen drei Mitgliedstaaten weiterzuverfolgen, eine weitere Bestätigung der bwin Rechtsauffassung dar, so bwin. In Ermangelung von Sekundärrecht - Glücksspiel wurde von der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen - sei es nun an der EU-Kommission zu beurteilen, ob oder inwieweit der Umgang einzelner Mitgliedstaaten mit dem Thema Glücksspiel EU-konform in Sinn von Artikel 49 (Dienstleistungsfreiheit) EU-Vertrag ist.
Erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine zufrieden stellende Antwort oder werden die von der Kommission beanstandeten Beschränkungen nicht beseitigt, könne sie den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) anrufen, erklärt bwin
Norbert Teufelberger, bwin Co-CEO: "Wir begrüssen die Entscheidung der EU-Kommission, die eine Bekräftigung des Placanica-Urteils des EuGH vom 6. März 2007 darstellt. Die Entscheidung zur Weiterführung von drei Vertragsverletzungsverfahren ist eine klare Warnung in Richtung Frankreich, Deutschland und Österreich, die gegenwärtig vorhandenen Beschränkungen des grenzüberschreitenden Glücksspiels umgehend zu beseitigen."
bwin Co-CEO Manfred Bodner ergänzt: "So lange sich die nationalen Gesetzgeber auf keine einheitliche europaweite Regelung im Glücksspielbereich einigen können sind nationale Regelungen an der im EG-Vertrag verankerten Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie am Diskriminierungsverbot zu messen und jegliche Beschränkungen an den in den Entscheidungen Gambelli und Placanica präzisierten Erfordernissen zu beurteilen. Vor diesem Hintergrund sind Länder wie Frankreich aufgerufen, eine EU-konforme Glücksspielgesetzgebung zu erarbeiten. bwin würde derartige Prozesse wie schon in der Vergangenheit gerne konstruktiv unterstützen". (cp)
Streit um Sportwetten: EU-Kommission verschärft Gangart =
Brüssel (dpa) - Im Streit mit der Bundesregierung um die Zulassung
privater Anbieter von Sportwetten hat die EU-Kommission eine
schärfere Gangart eingelegt. Die Behörde beschloss am Mittwoch, das
laufende Vertragsverletzungsverfahren auszuweiten, sagte ein
Kommissionssprecher in Brüssel. Die Kommission hatte vor knapp einem
Jahr wegen staatlicher Wettmonopole ein Verfahren gegen Deutschland
eingeleitet. Beschränkungen des privaten Glücksspiels müssten dem
jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entsprechend
verhältnismäßig sein, sagte der Sprecher. Ein Staat dürfe nicht für
die Teilnahme an staatlichen Lotterien werben und zugleich private
Angebote verhindern mit der Begründung, vor Spielsucht zu schützen.
„Am Donnerstag haben die Ministerpräsidenten auf ihrer Frühjahrskonferenz die letzte Möglichkeit, im Bereich der Sportwetten die Kurve zu kriegen und eine zukunftsgerichtete Grundlage für die Durchführung von Sportwetten in Deutschland festzuschreiben.“ Mit diesen Worten forderte der hessische FDP-Fraktions- und Parteivorsitzende, Jörg-Uwe Hahn, in Wiesbaden, Hessens Ministerpräsident Roland Koch und seine 15 Kollegen auf, den bisher vorgelegten Staatsvertrag zur Neuordnung des Sportwettenrechts am kommenden Donnerstag ´schlicht zu zerreisen und einzustampfen´. Ziel der Vereinbarung der Ministerpräsidenten müsse es vielmehr sein, im Zuge eines Alternativ-Staatsvertrages die Durchführung von Sportwetten auf rechtlich korrekte Füße zu stellen.
„Darüber hinaus ist es wichtig sicherzustellen, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen den gemeinnützigen Zwecken, dem Sport und der Suchtforschung- und prävention zu Gute kommen kann. Dieses leistet der Alt-Entwurf der Ministerpräsidenten nicht“, so der hessische FDP-Chef Hahn weiter. Die FDP-Hessen fordere deshalb, so Hahn und der finanzpolitische Sprecher der FDP, Roland von Hunnius weiter, die Ministerpräsidenten auf, einen Alternativ-Staatsvertrag abzuschließen.
„Hier muss gar nichts neu erfunden werden, die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat entsprechende Vorschläge zur Neuordnung des Sportwettenmarktes vor dem Hintergrund des Entwurfs eines Staatsvertrages zum Glückspielen in Deutschland – Beschluss der MPK vom 13.12.2006 – vorgelegt“, teilten die Liberalen mit. Ziel dieses Staatsvertrages sei es: 1.- den natürlichen Spielbetrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, insbesondere ein Ausweichen auf nicht erlaubte Wetten zu verhindern, 2.- den Jugend- und den Spielerschutz einschließlich geeigneter und erforderlicher Maßnahmen zu Spielsuchtprävention zu gewährleisten, 3.- sicher zu stellen, dass Wetten ordnungsgemäß und nachvollziehbar unter geregelten Rahmenbedingungen durchgeführt und Manipulationen verhindert werden, 4.- einen Rechtsrahmen zu schaffen, der einerseits den verfassungsrechtlichen Grundrechten und den gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten Rechnung trägt und 5.- sicherzustellen, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen gemeinnützigen Zwecken, dem Sport und der Suchtforschung zu Gute kommt.
Idee dieses Alternativ-Entwurfes sei, dass der Wettunternehmer die Zulassung durch die für den Ort des Geschäftssitzes zuständige Behörde erhalte, Wettunternehmer mit Geschäftssitz im Ausland eine bundeslandübergreifende Zulassung erwerben müsse. „Wer öffentliche Wetten ohne diese Zulassung durchführt, handelt strafbar und wird verboten“, so der hessische FDP-Finanzexperte Roland von Hunnius weiter. „Wir wollen, dass jeder Wettanbieter entsprechende Abgaben zahlt, egal ob er staatlicher wie ´Hessen-Lotto´ oder ein privater ist.“ Die FDP-Hessen spreche sich deshalb dafür aus, dass alleine schon durch ein System hoher Sicherheitsleistungen der Fernvertrieb eingeschränkt würde. „Wenn ein Unternehmen mit ausländischem Standort in das Geschäft einsteigen will, so muss es vorweg eine Sicherheitsleistung von 1 Million € hinterlegen!“
Im Alternativ-Gesetzentwurf, den die FDP-Hessen ausdrücklich übernommen habe, seien natürlich auch Regeln zur Bekämpfung der Spielsucht mit Spielersperren und entsprechenden Suchtpräventionen aufgenommen.
Die Ministerpräsidenten könnten auch nicht die Augen verschließen vor der Entscheidung des europäischen Gerichtshofs (EuGH) im so genannten ´Placanica-Fall´ vom 6. März 2007. Der EuGH habe verkündet, dass ein italienisches Gesetz, dass Kapitalgesellschaften von der Konzessionsvergabe ausschließe, gegen Eu-Recht verstößt. Als Begründung haben die europäischen Richter festgehalten, dass das italienische Gesetz die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit einschränke. Hieraus müsse man als Liberaler gemeinsam mit dem Verband deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), dem Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) und dem Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) schlussfolgern, dass die deutschen Bundesländer ihr Wettmonopol öffnen müssen.
„Es macht“, so die beiden hessischen FDP-Politiker Hahn und von Hunnius abschließend, „keinen Sinn, derzeit das Wettmonopol noch einmal ´in Stein meißeln zu wollen´, andererseits aber selbst zu sagen, dass mittelfristig ein Konzessionsmodell anzustreben sei.“ Dieses habe die für die Koordinierung im Medienrecht zuständige rheinland-pfälzische Landesregierung erst vor zehn Tagen selbst erklärt.
Quelle: Pressemitteilung FDP
Betrachtet mach dies als Gap, dann müsste jetzt, wo die den Kursverfall auslösende negative Situation sich gedreht hat, das Gap wieder geschlossen werden nach Adam-Charttechnik;)
Also Kursziel ca. 60 Euro würde ich sagen aber vorsichtige Anleger verkaufen etwas früher bei 40-50 Euro.
Über die erhebliche Bedeutung, die das Gambelli-Urteil für die Liberalisierung des Glückspielmarktes in der Europäischen Union hat, haben wir bereits mehrfach berichtet. Eine bahnbrechende Entscheidung ist nunmehr auch in einem Streitverfahren der Welthandelsorganisation WTO ergangen. In diesem, von dem Karibikstaat Antigua gegen die USA geführten Verfahren wurde festgestellt, dass das restriktive Verhalten der USA gegenüber dem grenzüberschreitenden Angebot von Glückspielen und Wetten gegen WTO-Recht verstößt. In dem folgenden Beitrag schildert Rechtsanwalt Arendts, M.B.L.-HSG, den Hintergrund dieser Entscheidung.
Ernst genommen hat auch die EU-Kommission das Gambelli-Urteil. Sie hat gegen den Mitgliedstaat Dänemark, der das Anbieten und Bewerben von Sportwetten durch ausländische Anbieter beschränkt, erste Schritte für ein Vertragsverletzungsverfahren nach dem EG-Vertrag eingeleitet. Die Kommission prüft nun, ob die dänischen Vorschriften mit der Niederlassung- und Dienstleistungsfreiheit vereinbar sind. Ein ähnlicher Schritt könnte nunmehr auch Deutschland drohen, wenn es weiterhin nicht zu einer Liberalisierung bereit ist und die staatlichen Anbieter schützt.