Ebay Auktionen einfach abgebrochen?
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 25.02.06 04:51 | ||||
Eröffnet am: | 24.02.06 14:46 | von: rotgrün | Anzahl Beiträge: | 19 |
Neuester Beitrag: | 25.02.06 04:51 | von: knowwhatyo. | Leser gesamt: | 1.692 |
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Mir gerade wieder passiert, suchte ein gebrauchtes Autoradio, war 3 Tage Höchstbietender und auf einmal beendet, grrrrrr. aber jetzt reicht es mir, ich will das Gerät für den Preis haben, als die Auktion rausgenommen wurde.
Dem Typen werde ich mal etwas einheizen :-)).Vorzeitiges Beenden von eBay-Auktionen durch Anbieter
OLG Oldenburg, Urteil vom 28.07.2005, 8 U 93/05 -
Im Rahmen von ebay Verkäufen taucht immer wieder die Frage auf, wie zu verfahren ist, wenn Online-Auktionen vorzeitig durch den Anbieter beendet werden. Die Unsicherheit wird dadurch vergrößert, daß die ebay Grundsätze dem Anbieter unter bestimmten Voraussetzungen das Recht der vorzeitigen Beendigung einräumen und so die Frage entsteht, ob damit die gesamte Auktion als von Anfang an unwirksam zu gelten hat ohne daß daraus Ansprüche erwüchsen.
Dieser Unsicherheit ist das OLG Oldenburg in der vorliegenden Entscheidung begegnet und hat eine käuferfreundliche Entscheidung getroffen: Wird eine Auktion bei eBay vorzeitig durch den Anbieter beendet, hat der zu diesem Zeitpunkt Höchstbietende einen Anspruch auf Übereignung der Sache zu dem letzten Höchstgebot. Kann oder will der Anbieter die Sache dennoch nicht zu diesem Preis übereignen, macht er sich schadensersatzpflichtig. In Anlehnung an die BGH-Rechtsprechung („ricardo.de“, BGH vom 7. November 2001, Az.: VIII ZR 13/01 als Bestätigung der Entscheidung des OLG Hamm vom 14.12.2000, Az.: 2 U 58/00, besprochen in RI-PRAX Februar 2001) gelte das Freischalten der Angebotsseite bei eBay als ausdrückliche Erklärung, jedes Höchstgebot anzunehmen und mit dem Höchstbietenden einen wirksamen Vertrag zu schließen. Unerheblich sei dabei, ob das Ende der Auktion durch das Ende der Laufzeit oder durch vorzeitige Beendigung der Auktion herbeigeführt würde. Zwar könne der Anbieter seine Auktion nach den ebay Grundsätzen vorzeitig beenden, wenn ein Irrtum über die Beschaffenheit der Sache vorlag oder eine zwischenzeitliche Veränderung einer verkehrswesentlichen Eigenschaft eingetreten ist. Damit könne und solle jedoch keine zusätzliche Handhabe geschaffen werden, sich von der verbindlichen Erklärung zu lösen, jedes Höchstgebot anzunehmen. Könne der Anbieter nicht liefern, müsse er Schadensersatz leisten. Ein Schaden sei bereits dann anzunehmen, wenn das Höchstgebot des Käufers unter dem tatsächlichen Wert der Kaufsache liege; diese Differenz sei zu ersetzen.
Tipp: Um Schadensersatzansprüche zu vermeiden, sollten eBay-Auktionen vom Verkäufer nur dann abgebrochen werden, wenn das entsprechende Angebot durch Anfechtungserklärung mit Wirkung für die Vergangenheit rückgängig gemacht werden kann. Die Anfechtung ist dem Höchstbietenden gegenüber unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern zu erklären.
http://www.kanzlei-schmitz.de/data/riprax/dez05_art5.html
Gruß Chris
habe mir schon öfter auktionen, bei denen ich der höchstbister war, im vorfeld abgespeichert, wegen verdacht, daß der käufer beendet.
Greetz
Den da stand nur, steht nicht mehr zum Verkauf, er aber hätte schreiben müssen, wurde zerstört :-)))).
Dem werde ich mal richtig lang machen!!
Greetz
ist sonst nicht meine art, aber bei solchen typen habe ich dann ein breites grinsem im gesicht.
Greetz
auch ein gutes Angebot von einem Interessenten vorliegen, dass Teil direkt (für z.B. 100,-) zu kaufen und deswegen nimmt der Anbieter es raus und spart sich die Verkaufsprovision ...
das habe ich ja nicht gesagt
aber sicherlich Praxis bei ebay, korrekt ist es aber, z.B. in Absprache mit einem Interessenten einen "Sofort-Kaufen" Preis reinzusetzen...oder eine Auktion abzubrechen, wenn noch kein Gebot vorliegt ...
Nur so ein Gedanke....
Hat ständig 4-8 Radios online stehen und das ist somit ein Nebenerwerb mit regelmäßigen Einkünften.
Gut aufgepasst :-)).
Gute N8T