Das ändert sich ab 2006...
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Eröffnet am: | 30.12.05 23:01 | von: PremiumS | Anzahl Beiträge: | 1 |
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Steuer & Förderung
Mehrfach schon sollte die Eigenheimzulage zugunsten des Staatshaushalts gestrichen werden. Doch erst die große Koalition verlieh den Parteien die Einmütigkeit, mit der sie den Wegfall der Subvention beschließen konnten. Darüber hinaus wird auch an anderen Stellen gespart, insbesondere bei Steuererleichterungen.
Das Ende der Eigenheimzulage
Die staatliche Förderung für Häuselbauer ist passé. Ab 1. Januar 2006 nehmen die Behörden keine Neuanträge mehr entgegen. Wer die Eigenheimzulage bereits kassiert, braucht sich aber nicht um ausbleibende Zahlungen zu sorgen. Einmal genehmigte Förderungen werden bis zum Ende der Laufzeit auf Heller und Pfennig bezahlt. Für eine Familie mit zwei Kindern beträgt der Zuschuss in acht Jahren immerhin knapp 23.000 Euro.
Keine Steuerfreibeträge für Übergangsgelder und Abfindungen
Abfindungen sind nicht mehr steuerfrei. Wer seine Arbeitsstelle verliert, kann bei Abfindungszahlungen des Arbeitgebers keine Freibeträge mehr geltend machen. Gleiches gilt auch für Übergangsgelder. Abfindungen müssen voll versteuert werden.
Zahlungen, die aus Verträgen, Gerichtsentscheidungen oder Entlassungen vor dem 1. Januar 2006 resultieren, bleiben allerdings weiterhin steuerfrei, wenn sie vor dem 1. Januar 2007 ausgezahlt werden.
Steuerpflicht für Heirats- und Geburtshilfen des Arbeitgebers
Auch Heirats- und Geburtsbeihilfen, die Arbeitgeber zahlen, müssen versteuert werden. Bislang konnten die Zuwendungen, die jeweils bis zu 315 Euro betragen durften, ohne staatliche Abzüge eingestrichen werden.
Renten werden höher besteuert
Der zu versteuernde Anteil bei gesetzlichen und betrieblichen Renten steigt. Wer ab 2006 in Rente geht, muss 52 Prozent statt wie bislang 50 Prozent seiner Rente beim Fiskus versteuern. Vorher darf natürlich der Grundfreibetrag in Höhe von 7.664 Euro abgezogen werden. Auch Werbungskosten und Sonderausgaben können geltend gemacht werden.
Beitragsbemessungsgrenze für Rentenversicherung steigt
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung steigt in den neuen Bundesländern auf 52.800 Euro pro Jahr oder 4400 Euro pro Monat. In Westdeutschland steigt die Grenze auf 63.000 Euro pro Jahr oder 5250 Euro pro Monat. In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt die Einkommensgrenze 64.800 (Ost) und 77.400 Euro (West). Die Beitragsbemessungsgrenze gibt die Einkommenshöhe an, bis zu der Rentenbeiträge erhoben werden. Einkommensteile, die darüber hinausgehen, werden nicht für Rentenbeiträge veranlagt.
Streichung der degressiven Abschreibung für Eigentumswohnungen
Käufer von Mietwohnungen dürfen ihre Immobilien nicht mehr degressiv abschreiben, das heißt, hohe Summen am Anfang und dann immer weniger. Von nun an gilt eine lineare, also gleichmäßige Abschreibung von zwei Prozent pro Jahr.
Steuerberatungskosten nur noch teilweise absetzbar
In jedem Steuerprogramm oder -buch wird seit eh und je daran erinnert: Vergessen Sie nicht, die Kosten für diese Software und dieses Buch als Steuerberatungskosten abzusetzen. Auch hier wird sich nun etwas ändern. Kosten für private Steuerberatung sind nicht mehr voll absetzbar, sondern können beim Finanzamt nur noch teilweise geltend gemacht werden.
Steuerliche Förderung schadstoffarmer Autos läuft aus
Zum Jahresende läuft die steuerliche Förderung schadstoffarmer Autos aus. Die Regelung gilt ebenso für so genannte Drei-Liter-Autos. Sie greift übrigens auch, wenn die steuerliche Förderung noch nicht ausgeschöpft ist. Nach Einschätzung des ADAC könnte 2006 allerdings die Förderung von Partikelfiltern in Dieselwagen steuerlich gefördert werden.
Keine Verrechnung von Verlusten aus Steuersparfonds
Verluste aus Steuersparfonds, wie Schiffsbeteiligungen oder Medienfonds, dürfen nur noch mit Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 11. November 2005.
Was von der Steuer abgesetzt werden darf
Nicht überall werden Steuererleichterungen abgeschafft, es gibt auch neue, nämlich im Haushalt. Wer etwa die Renovierung seiner Wohnung von einem Handwerker ausführen lässt, kann diese Ausgaben von der Steuer absetzen. Gleiches gilt für die Kosten einer Kinderfrau.
In Planung: Steuer auf Zuschläge
Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit sollen schneller besteuert werden können. Der Koalitionsvertrag verlangt Steuern, wenn ein Stundenlohn 25 Euro übersteigt. Bisher lag die Grenze bei einem Stundenlohn von 50 Euro. In geltendes Recht ist dieses Vorhaben allerdings noch nicht überführt, so dass die alte Regelung vorerst weitergilt.
In Planung: haushaltsnahe Dienstleistungen besser absetzbar
Derzeit sind Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie z. B. Reinigung der Wohnung durch eine Dienstleistungsagentur oder die Pflege von Angehörigen durch einen Pflegedienst, auf die Einkommensteuer absetzbar. Darüber hinaus sollen zukünftig auch Aufwendungen für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen angerechnet werden können. Abziehbar sind dann allerdings nur die Arbeitskosten. Kosten für Material und sonstige gelieferte Waren werden jedoch nicht berücksichtigt. Die Regelung, dass nur 20 Prozent oder maximal 600 Euro der Aufwendungen absetzbar sind, bleibt unverändert bestehen.
Arbeit & Soziales
Im neuen Jahr gibt es einige neue Regelungen, Fristen und Vorschriften für Arbeitslose, Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Überbrückungsgeld und Ich-AG-Förderung noch bis Jahresmitte
Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, kommen noch bis Mitte 2006 in den Genuss der bisherigen Förderinstrumente. Dazu gehören der monatlich gezahlte Ich-AG-Zuschuss sowie das als einmalige Subvention gezahlte Überbrückungsgeld. Ab der zweiten Jahreshälfte plant die Regierung, beide Formen der Förderung zusammenzulegen. Details dazu sind aber noch nicht bekannt. Wer aber bis zum 30. Juni eine Ich-AG bei der Arbeitsagentur anmeldet, erhält noch drei Jahre lang die entsprechende Unterstützung. Es handelt sich also hier um eine Stichtagsregelung. Gleiches gilt für das Überbrückungsgeld.
Änderungen beim Arbeitslosengeld I
Beim Arbeitslosengeld I haben sich die Voraussetzungen und die Anspruchsdauer geändert. Um die Leistung zu erhalten, muss in den vergangenen zwei Jahren eine Anwartschaftszeit von zwölf Monaten erfüllt worden sein. Arbeitslose bis 54 Jahre erhalten nur höchstens zwölf Monate lang das Arbeitslosengeld I, ab 55 Jahren wird es nur noch bis zu 18 Monaten gezahlt. Bislang hatte sich die Anspruchsdauer ab dem 46. Lebensjahr schrittweise von 18 auf 32 Monate erhöht.
Gleiches Arbeitslosengeld II in Ost und West
Das Arbeitslosengeld II in Ostdeutschland soll um 14 Euro auf das westdeutsche Niveau von 345 Euro angehoben werden. In Kraft tritt dieser Beschluss zwischen dem 1. Mai und dem 1. Juli.
Meldung bei Kündigung
Bei einer Kündigung müssen sich Betroffene drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend melden. Ausnahmen bestehen aber dann, wenn jemand kurzfristiger vom Verlust der Arbeitsstelle erfährt. Wer gegen die Meldepflicht verstößt, dem droht eine einwöchige Sperre des Arbeitslosengeldes, jedoch keine Kürzung mehr.
58er-Regelung verlängert
Die so genannte 58er-Regelung gilt weiter. Danach empfangen Arbeitslose ab 58 Jahren einfacher Arbeitslosengeld, wenn sie sich aus der Arbeitslosenstatistik austragen lassen. Wer die Regelung in Anspruch nimmt, ist allerdings dazu verpflichtet, so früh wie möglich in Rente zu gehen.
Später in die Frührente
Wer nicht von der 58er-Regelung Gebrauch macht, dem wird der Weg zur Rente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit erschwert. Um dies zu erreichen wird das Eintrittsalter schrittweise von 60 auf 63 Jahre angehoben. Die Anhebung erfolgt von 2006 bis 2008 in Monatsschritten. Wer im Januar 1946 geboren wurde, kann mit 60 Jahren und einem Monat in Frührente gehen, im Februar 1946 Geborene mit 60 Jahren und zwei Monaten und so weiter. Ab dem Geburtsmonat Dezember 1948 ist die Frühverrentung erst mit 63 möglich.
Auch im Wehr- und Zivildienst arbeitslosenversichert
Vom 1. Februar an müssen alle Wehr- oder Zivildienstleistende in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Bislang waren diejenigen davon ausgenommen, die vor ihrer Dienstzeit als Schüler oder Studenten nicht versicherungspflichtig waren.
Erstattung von Mutterschaftsgeld
Alle Firmen bekommen unabhängig von der Zahl ihrer Beschäftigten die Ausgaben für Mutterschaft erstattet. Zur Erklärung: Arbeitnehmerinnen erhalten bei Mutterschaft von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Er entspricht der Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und dem letzten Nettoentgelt. Im Rahmen des so genannten Umlageverfahrens werden Arbeitgeberzuschüsse zum Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erstattet. Bisher galt diese Regelung nur für kleine Unternehmen.
Bei Zahlungen im Krankheitsfall werden Kleinbetriebe größer
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wird weiterhin nur Kleinbetrieben erstattet. Allerdings zählen dazu ab 2006 Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten und nicht wie bisher 20 Arbeitnehmern.
In Planung: Probezeit soll länger dauern
Bei einer Neuanstellung müssen Arbeitnehmer ab 2006 mit einer Probezeit von bis zu zwei Jahren rechnen. Das sieht ein Entwurf der Bundesregierung vor, der allerdings noch nicht rechtskräftig ist. In dieser Zeit kann der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen. Bislang galt hier eine Frist von maximal sechs Monaten. Eine verlängerte Probezeit gilt laut Gesetz aber nur, wenn sie im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart ist.
Automatisches Melden von Beschäftigungsverhältnissen
Beginn und Ende eines Beschäftigungsverhältnisses dürfen Arbeitgeber nur noch über das vollautomatisierte Beitrags- und Meldeverfahren mit gesicherter und verschlüsselter Datenübertragung an die Einzugsstellen weitergeben. Zudem wurden die Meldefristen vereinheitlicht. So müssen Meldungen nun mehr immer mit der nächsten Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgen. Bis Ende Mai 2006 gilt aber noch eine Übergangsregelung, nach der Meldungen auch noch nach dem bisherigen maschinellen Verfahren eingereicht werden dürfen, wenn sie den Zeitraum bis 31. Dezember 2005 betreffen.
Ausnahmen gelten für Privathaushalte, die weiterhin das Haushaltsscheckverfahren in Papierform nutzen dürfen, sowie bei Kleinstarbeitgebern, die eine automatisierte Ausfüllhilfe unterstützen soll.
Gesundheit & Rente
Auch für Rentner und Krankenversicherte bringt das neue Jahr Veränderungen mit sich. Wir haben die wichtigsten zusammentragen.
Neue Einkommensgrenzen für Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich 2006 von 3525 Euro auf 3.562,50 Euro pro Monat. Darüber hinaus verdientes Einkommen ist nicht versicherungspflichtig. Die Einkommensgrenze für die Versicherungspflicht wird ebenfalls von 3900 Euro auf 3937,50 Euro pro Monat steigen. Wer mehr verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln.
Gesundheitskarte kommt in Schritten
Ab 2006 soll die elektronische Gesundheitskarte die bisherige Krankenversichertenkarte schrittweise ersetzen. Zunächst wird die Karte in acht Testregionen eingeführt und soll später flächendeckend eingesetzt werden. Alle Versicherten sind dann verpflichtet, Daten wie Familienname und Vorname, Geburtsdatum, Versichertennummer oder Zuzahlungsstatus auf der Karte speichern zu lassen. Zudem ist die Erfassung klinischer Basisdaten für die medizinische Versorgung im Notfall angedacht. Die Probeläufe beginnen in folgenden Städten: Zittau, Heilbronn, Ingolstadt, Bochum-Essen, Trier, Flensburg, Wolfsburg und Bremen.
Keine FCKW in Arzneimitteln
Ozonschädliche Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) sind künftig auch in Arzneimitteln wie Asthmasprays verboten. Die neue Regelung zielt weniger auf die Gesundheit der Patienten als vielmehr auf den Schutz der Ozonschicht der Erde ab. In den Apotheken sind bereits alternative Produkte erhältlich. Die entsprechende Übergangsfrist endet am 1. September 2006.
Renten werden höher besteuert
Der zu versteuernde Anteil bei gesetzlichen und betrieblichen Renten steigt. Wer ab 2006 in Rente geht, muss 52 Prozent statt wie bislang 50 Prozent seiner Rente beim Fiskus versteuern. Vorher darf natürlich der Grundfreibetrag in Höhe von 7.664 Euro abgezogen werden. Auch Werbungskosten und Sonderausgaben können geltend gemacht werden.
Beitragsbemessungsgrenze für Rentenversicherung steigt
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung steigt in den neuen Bundesländern auf 52.800 Euro pro Jahr oder 4400 Euro pro Monat. In Westdeutschland steigt die Grenze auf 63.000 Euro pro Jahr oder 5250 Euro pro Monat. In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt die Einkommensgrenze 64.800 (Ost) und 77.400 Euro (West). Die Beitragsbemessungsgrenze gibt die Einkommenshöhe an, bis zu der Rentenbeiträge erhoben werden. Einkommensteile, die darüber hinausgehen, werden nicht für Rentenbeiträge veranlagt.
Frühverrentung nicht mehr mit 60 möglich
Die Altersgrenze für die Frühverrentung wird von 2006 bis 2008 stufenweise von 60 auf 63 Jahre angehoben. Die Anhebung erfolgt in Monatsschritten. Das bedeutet: Jene, die im Januar 1946 geboren wurden, können diese Altersrente frühestens mit 60 Jahren und einem Monat beziehen, im Februar 1946 Geborene frühestens mit 60 Jahren und zwei Monaten usw. Arbeitnehmer, die im Dezember 1948 und später geboren wurden, können erst mit 63 Jahren eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen.
Geschlechter-Gleichstellung und mehr Zulagen bei der Riester-Rente
Ab 2006 herrscht auch bei der Riester-Rente Gleichberechtigung. Dann sind die Versicherer dazu verpflichtet, ausschließlich so genannte Unisex-Tarife anzubieten, die einen einheitlichen Preis für beide Geschlechter vorsehen. In der bisherigen Praxis hatten die Versicherungen Frauen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung in einen wesentlich teureren Tarif eingestuft, so dass sie für die gleichen Eigenbeiträge und staatlichen Zulagen weniger monatliche Rente bekommen als Männer.
Die Riester-Rente wird zu Beginn des Jahres 2006 lukrativer: Der 1. Januar 2006 markiert den Beginn der dritten Stufe der Riester-Förderung. Die Grundzulage steigt demnach von 76 auf 114 Euro und die Kinderzulage von 92 auf 138 Euro pro Kind. Sonderausgaben können bis zu einem Höchstbetrag von 1.575 Euro geltend gemacht werden.
Countdown für Klärung von Rentenansprüchen aus der DDR
Ehemalige DDR-Arbeitgeber müssen alte Lohnunterlagen nur noch bis zum 31. Dezember 2006 aufbewahren. Rentenversicherte aus den neuen Bundesländern sollten deshalb unbedingt ihre Versicherungskonten auf Vollständigkeit überprüfen lassen. Eine maschinelle Erfassung von Beschäftigungszeiten und den dazugehörigen Arbeitsentgelten für die Rentenversicherung gibt es in Ostdeutschland erst seit Januar 1992. Die Zeiten bis Ende 1991 könnten deshalb möglicherweise nur lückenhaft erfasst sein.
Bürger & Verbraucher
Der Zugang zu Informationen wird leichter. Strom wird teurer und der Geldverkehr in Europa günstiger. Außerdem gibt es neue Portopreise. 0190-Nummern werden komplett ersetzt.
Die Informationen sind frei
Zum 1. Januar tritt das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Es soll Bürgern Zugang zu elektronischen oder in Akten gespeicherten Informationen von Ministerien und Behörden verschaffen. Bürger können entsprechende Anträge ohne Begründungen stellen. Die erwünschte Auskunft muss ihnen innerhalb eines Monats gegeben werden. Kritisiert wird das kostenpflichtige Verfahren vor allem deswegen, weil es im Vergleich zu Informationsfreiheitsgesetzen anderer EU-Länder eine Vielzahl an Ausnahmen vorsieht.
Neue Preise bei der Post
Die Post senkt ihre Preise und hebt sie an andere Stelle wieder an. Günstiger wird der Kompaktbrief Deutschland. Er wird 5 Cent billiger und kostet ab Januar 2006 nur noch 90 Cent. Um den gleichen Betrag sinkt das Porto für den Infobrief, der 35 Cent kosten wird. Teurer wird die Post in andere europäische Länder. Hier verlangt die Deutsche Post ab 1. Januar für den Standardbrief Europa ein Porto von 70 Cent statt 55 Cent wie bisher. Postkarten müssen mit 65 Cent statt 45 Cent frankiert werden. Für Standardbriefe und Postkarten innerhalb Deutschlands ändert sich dagegen nichts. Sie kosten weiterhin 55 beziehungsweise 45 Cent.
Kostenfrei überweisen in Europa
Gebühren für Überweisungen in Staaten der Europäischen Union, Liechtenstein, Norwegen und Island, die unterhalb von 50.000 Euro liegen, dürfen nicht mehr kosten als Inlandsüberweisungen. Bisher lag die Grenze bei 12.500 Euro. Gleiches gilt für Gebühren, die bei Kartenzahlungen erhoben werden.
Teuer telefonieren nur noch mit 0900
Wem bei Telefonnummern mit der Vorwahl 0190 die Alarmglocken schrillten, der muss sich umgewöhnen. Denn die Umstellung der so genannten Mehrwertdienste auf die Vorwahl 0900 ist zum Jahreswechsel abgeschlossen. Bei den neuen Vorwahlen sind die Kosten nicht mehr an der Nummerstruktur zu erkennen, sondern müssen am Anfang jedes Telefonats angesagt werden. Verbraucherschützer raten darum, vor der Benutzung dieser Dienste genau auf eine genaue Tarifansage zu achten. Wer auf seiner Telefonrechung die Kosten für die Benutzung von 0900-Diensten entdeckt und sie für ungerechtfertigt hält, kann leichter dagegen Einspruch erheben.
Energie & Umwelt
Strom- und Gaspreise steigen
Verbraucher müssen 2006 für Strom tiefer in die Tasche greifen. So haben die meisten deutschen Stromanbieter angekündigt, die Preise um bis zu neun Prozent zu erhöhen. Allerdings müssen die Wirtschaftsministerien der Länder das noch genehmigen. In den meisten Bundesländern gilt eine Genehmigung als wahrscheinlich. Lediglich Hessen hat Anfang Dezember alle Anträge komplett abgelehnt. Lediglich Einwände gegen die Höhe des Preisanstiegs seien vereinzelt zu erwarten, so Verbraucherschützer. Für den Bundesverband der Verbraucherzentralen ist die aktuelle Preisrunde ein weiterer Beleg für die misslungene Strommarktliberalisierung. Derzeit kontrollieren die vier großen Stromkonzerne E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall mehr als 80 Prozent des deutschen Stromverbrauchs.
Auf dem Gasmarkt erhöhen die Versorger ihre Absatzpreise zu Jahresbeginn ebenfalls deutlich. Marktführer E.ON setzt seine Preise zum 1. Januar 2006 um zehn Prozent herauf. Davon sind rund eine Million Gaskunden betroffen. Es wird erwartet, dass die anderen Anbieter nachziehen werden. Allerdings wird es wie schon in der Vergangenheit teils erhebliche regionale Unterschiede geben.
Verzögerte Einführung von Energiepass für Gebäude
Im kommenden Jahr wird bundesweit der so genannte Energiepass eingeführt. Jedes Haus bekommt demnach ein solches "Energiezeugnis". Es informiert anhand einheitlicher Kriterien darüber, wie viel Energie ein Gebäude pro Quadratmeter und Jahr benötigt. Das soll den potentiellen Mietern bzw. Eigentümern ermöglichen, vorab ihre zu erwartenden Energiekosten abzuschätzen.
Zusätzlich soll der Pass auch Empfehlungen für energieeffiziente Modernisierungen enthalten. Die Daten auf dem Dokument sind für zehn Jahre gültig. Die EU hatte in ihrer Gebäuderichtlinie verlangt, den Energiepass zum 4. Januar einzuführen. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) kündigte aber bereits an, dass dieser Termin nicht einzuhalten sei, und rechnet zur Jahresmitte mit der Pass-Einführung. Nach dena-Angaben soll der Pass eine einfache und einheitliche Kennzeichnung erhalten, die farblich ähnlich wie bei Kühlschränken und Waschmaschinen Auskunft über die gesamte Energie-Effizienz der Gebäude gibt: Grün steht dann für gute, Rot für schlechte Wärmewerte.
Einwegpfand für Alcopops und ohne Insellösung
Die Regelungen zum Einwegpfand werden im kommenden Jahr verbraucherfreundlicher. Ab Mai 2006 gibt es keine so genannte Insellösung mehr. Lebensmittelketten und Discounter haben sich bisher geweigert, Einwegflaschen und Dosen aus den Sortimenten ihrer Wettbewerber zurückzunehmen. Dazu sind sie ab dem 1. Mai 2006 nun verpflichtet. Zudem werden dann auch Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure, wie Alcopops und Eistee, mit einem Einwegpfand in Höhe von 25 Cent belegt.
Trinkwasseraufbereitung muss mit weniger Hilfsstoffen auskommen
Wer Wasser aufbereitet oder aus hygienischen Gründen mit Desinfektionsmitteln versetzt, muss ab 2006 strengere Auflagen erfüllen. So senkt das Umweltbundesamt zum neuen Jahr die Maximalmengen einiger Stoffe, die bei der Aufbereitung verwendet werden. Das entspricht dem so genannten Minimierungsgebot, das vorschreibt, nur so viel Chemie für die Aufbereitung zu verwenden, wie unter technischen Gesichtspunkten unbedingt notwendig ist. Aufgrund des technischen Fortschritts verringern sich diese Maximalmengen deshalb regelmäßig. Aktuell betrifft das vor allem Metallverbindungen.
Sachsen: Förderung bei Prüfung auf Radioaktivität entfällt
Wer in Sachsen vermeintlich radioaktiv verseuchten Boden untersuchen lässt, kann im kommenden Jahr nicht mehr auf Förderung des Landes hoffen. Die entsprechende Richtlinie entfällt zu Jahresbeginn ersatzlos. Auch für die Sanierung steht dann kein Geld der öffentlichen Hand mehr zur Verfügung.
Verkehr & Reise
Neues aus dem Bußgeldkatalog
Voraussichtlich ab Mai 2006 gibt es mehrere Veränderungen in der Straßenverkehrsordnung.
Einige davon sehen höhere Strafen für Raser und Drängler vor. So müssen Raser 250 Euro zahlen und für drei Monate den Führerschein abgeben. Dasselbe riskierten Drängler, die mit einer Geschwindigkeit von 100 Kilometern pro Stunde höchstens 15 Meter Abstand zum vorderen Fahrzeug halten. Beträgt der Abstand mehr als 15 Meter, ist der Führerschein für einen Monat weg und ein Bußgeld von 150 Euro zu zahlen.
Ein Bußgeld von 20 Euro droht dem, der sich ohne wetterfeste Reifen mit dem Auto auf Schnee und Eis wagt. Gefährdet er dabei den Verkehr, kostet die Buße sogar das Doppelte und einen Punkt in Flensburg. Als generelle Winterreifenpflicht will der Gesetzgeber dies aber nicht verstanden wissen, wohl aber als Verpflichtung, nun mit angepasster Bereifung unterwegs zu sein.
Fahrer von Trikes und Quads müssen unabhängig von der Art der Zulassung während der Fahrt einen Helm tragen. Die Helmpflicht entfällt aber dann, wenn ein Sicherheitsgurt angelegt ist. Allerdings verfügen die meisten Fahrzeuge dieser Art aufgrund ihrer Konstruktionsweise nicht über Gurte.
Auch andere Vergehen wie mangelhafte oder falsche Ladungssicherung sowie Fehlverhalten an Bahnübergängen werden künftig bestraft. Darüber hinaus dürfen keine Personen mehr auf Ladeflächen oder in Laderäumen von Autos mitgenommen werden
Neues aus der Schadstoffküche
Personenwagen bis 2,5 Tonnen dürfen nur noch mit der Abgasnorm "Euro 4" neu zugelassen werden. So genannte "schadstoffarme Fahrzeuge" und "Drei-Liter-Autos" werden nicht mehr länger steuerlich gefördert. Der ADAC geht zudem davon aus, dass 2006 die steuerliche Förderung von Partikelfiltern in Dieselautos kommen wird, um den Feinstaub-Ausstoß einzudämmen.
Neues von TÜV und DEKRA
Das Programm für die Hauptuntersuchung wird voller. So wird das Anti-Schleuder-System ESP in den Test mit einbezogen, sofern das Fahrzeug darüber verfügt. Gleiches gilt für Airbags. Bei neu zugelassenen Fahrzeugen mit einer so genannten On-Board-Diagnose (OBD) wird zudem die Abgasuntersuchung innerhalb der Hauptuntersuchung durchgeführt. Voraussichtlich werden ab 2006 auch die Abgaswerte von Motorrädern untersucht.
Neues aus dem Schilderwald
Ein neues Verkehrszeichen wird Autofahrer voraussichtlich ab April des Jahres mahnen, im Tunnel das Licht einzuschalten. Gibt es das nicht schon längst, wird sich mancher jetzt fragen. Ja schon, lautet die Antwort, aber was bisher nur freiwillig war, wird nun als Schild Nummer 327 verbindlich. Dazu kommt noch Schild Nummer 328, das nun wirklich neu ist, und die Benutzung von Nothaltebuchten regelt. Dort gebietet es, nur im Notfall zu halten und die Stelle nicht für eine Pause zu missbrauchen.
Neues von der Maut
Spediteure müssen auf den so genannten On-Board-Units (OBU) in ihren Fahrzeugen die neue Software "OBU 2.0" installiert haben. Ohne sie können die Lkw nicht automatisch erfasst werden. Eine Benutzung der Autobahn ist dann nur möglich, wenn die Fahrten manuell über ein Streckenterminal oder per Internet abgerechnet werden.
Um zu verhindern, dass der Lastverkehr von der Autobahn auf die Landstraße verlegt wird, ist derzeit im Gespräch, die Maut auf entsprechende Ausweichrouten auszuweiten. Kommunen können aber bereits ab Januar mit dem Verkehrsschild "Durchgangsverkehr verboten" den Fernlastverkehr durch ihre Ortschaften eindämmen.
Neues vom Straßenbau
Die Gültigkeitsdauer des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes ist um ein Jahr bis Ende 2006 verlängert worden. Nach dem Gesetz ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bei Klagen gegen Infrastrukturprojekte als erste Instanz anzurufen. Damit sollen sich straßenbauliche Vorhaben schneller durchsetzen lassen.
Neues aus dem Ausland
Der ADAC weist auf folgende Neuregelungen im Ausland hin:
Wer mit dem Auto durch Österreich fährt, sollte dort die Lichtpflicht am Tag beachten. Ein Verstoß dagegen kostet ab dem 15. April 2006 15 Euro.
Kroatien führt die Warnwestenpflicht ein. An Unfallstellen müssen solche Westen bislang schon in Italien, Spanien, Portugal und Österreich getragen werden.
Tschechien führt das Wohnsitzprinzip für Fahrschüler ein. Danach muss man mindestens seit 185 Tagen dort gemeldet sein, wo man die Fahrerlaubnis erwerben will. Mit der Einführung des Prinzips, das auch in anderen EU-Staaten gilt, will Tschechien den Führerscheintourismus eindämmen.
Ältere Fahrzeuge dürfen bis März 2006 nicht in die Innenstadtbereiche der Südtiroler Städte Bozen, Brixen, Bruneck und Meran.
Bis März 2007 sollen EU-Staaten die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen und -bußen regeln. Das sieht ein Rahmenbeschluss der EU vor.
Neues vom Luftverkehr
Innerhalb der EU wird eine Schwarze Liste der unsicheren Fluggesellschaften eingeführt. In diese Liste werden Airlines aufgenommen, die geltende Sicherheitsbestimmungen missachten. Dazu gehört zum Beispiel die mangelhafte Wartung von Flugzeugen. Auf diese Weise sollen Verbraucher vor möglichen Gefährdungen geschützt werden. Wer einen Flug gebucht hat und dann erfährt, dass die Fluggesellschaft auf der Schwarzen Liste steht, kann den Ticketpreis zurückfordern.
Auf vielen Flughäfen gelten neue Sicherheitsvorkehrungen, deren Umsetzung eine EU-Richtlinie bis zum 1. Januar 2006 vorschreibt. Betroffen sind so genannte "critical parts", jene Bereiche, zu denen vor allem die Belegschaft Zutritt hat. So werden Mitarbeiter und Gäste jedes Mal, wenn Sie einen solchen Bereich betreten, ähnlich wie Flugreisende kontrolliert. Diese Vorgabe ist im Zuge der Ereignisse des 11. Septembers 2001 entwickelt worden.
Um Geld in die Staatskasse zu bringen, soll die Deutsche Flugsicherung (DFS) zu drei Vierteln in private Hände gegeben werden. An wen dieser Anteil gehen wird, ist allerdings noch offen. Bislang stellen sich mehrere Bieter auf, darunter ein Zusammenschluss aus den deutschen Fluggesellschaften Lufthansa, Air Berlin, LTU, dba und die TUI-Tochter Hapag fly. Auch der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport, die Münchner Flughafengesellschaft und der Baukonzern Hochtief, der an den Flughäfen Hamburg und Düsseldorf sowie mehreren ausländischen Airports beteiligt ist, haben Interesse an der DFS bekundet. Als weitere Bieter werden sich internationale Finanzinvestoren betätigen. Insgesamt soll der Verkauf der Flugsicherung dem Bund mehrere Millionen einbringen.