Folterdrohung gegen Metzler-Mörder
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 18.11.04 13:38 | ||||
Eröffnet am: | 18.11.04 08:45 | von: nemtho | Anzahl Beiträge: | 18 |
Neuester Beitrag: | 18.11.04 13:38 | von: HausmeisterK. | Leser gesamt: | 3.007 |
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Frankfurt/Main - Vor dem Frankfurter Landgericht beginnt heute der Prozess um die Folterdrohung der Polizei gegen den Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler. Angeklagt sind der Frankfurter Ex-Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner und ein Kripo-Beamter. Daschner soll diesen im Oktober 2002 angewiesen haben, dem Verdächtigen Magnus Gäfgen mit großen Schmerzen zu drohen. Er wollte so Jakobs Versteck erfahren. Der Elfjährige war aber bereits tot. Die Polizisten müssen sich wegen schwerer Nötigung verantworten.
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Trauriges Kapitel deutscher Justiz. In Zukunft werden wohl aufgrund dieser peinlichen Debatte eher Verbrechen bis zum Ende geduldet als durch Inititiative verhindert. Besonders peinlich ist wohl, daß die Beamten hier aufgrund sich anschließender Disziplinarverfahren auch noch finanzielle Konsequenzen erwarten dürfen.
Gerichtsurteil:
Polizeikessel war
unrechtmäßig
Das Oberverwaltungsgericht Münster (zuständig u.a. für
Dortmund) hat am 2.3.01 geurteilt: Der Polizeikessel vom 21.
Oktober war unrechtmäßig. Außerdem wird es der Polizei für
die Zukunft ausdrücklich untersagt, Versammlungen ohne
Auflösung (dies muß gut hörbar und mehrmals geschehen)
einzukesseln. Dies gelte auch, wenn aus der Versammlung
heraus Straftaten begangen wurden. Den betroffenen
DemonstrantInnen steht sehr wahrscheinlich
Schmerzensgeld zu. Ähnliche, wenn auch eher als
symbolisch zu wertende, Regelungen gab es bereits in
vergleichbaren frühreren Fällen.
Nach dem "Hamburger Kessel" von 1986 hatte das
Landgericht Hamburg die Polizeiführer wegen Freiheits-
beraubung zu Geldstrafen verurteilt. 861 Demonstranten
erhielten 200 DM Schmerzensgeld.
Hintergrund
Am 21. Oktober waren in Dortmund 310 überwiegend junge
Leute bei den von oben einberufenen Demonstrationen
gegen rechts von Polizei-Kordons umzingelt und über
mehrere Stunden festgehalten worden. Angeblicher Grund
für die Spezialbehandlung mit anschließender erkennungs-
dienstlicher Abnahme von Fingerabdrücken und
"Verbrecherfotos" war, daß in der City die Konfontation mit
Neo-Nazis verhindert werden sollte.
Am 16. Dezember wiederholte sich eine solche Einkesselung
in einer ähnlichen Situation. Diesmal wurden 595 Menschen
eingekesselt und erst Stunden später ins Präsidium
transportiert. Unter ihnen: 210 Jugendliche unter 18 Jahren;
der letzte durfte um 0.30 Uhr heim. 33 Beamte - auch das ist
akribisch protokolliert - betreuten rund 180 fassungslose
Eltern; früh um 1.15 Uhr endete der Einsatz.
Die Kessel von Dortmund brachten die Polizei ins Schwitzen.
Weniger die drei Dienstaufsichtsbeschwerden und zwei
Strafanzeigen gegen den Polizeipräsidenten und
verantwortliche Einsatzleiter - 905 Ermittlungsverfahren
waren zu bearbeiten.
Bemerkenswert ist am jetzt ergangenen Urteil, daß vom
Oberverwaltungsgericht erstmalig der Ermessensspielraum
für zukünftige Aktionen ausdrücklich eingeschränkt wurde.
Kritische Beobachter zogen daraus den Schluß, dass von
Seiten der Richter befürchtet wurde, die Polizei werde sich
ohne solch eindeutige Passagen im Urteilstext in Zukunft
weiterhin rechtswidrig verhalten.
Das aktuelle Urteil ist zudem in Hinblick auf die bevor-
stehenden CASTOR-Blockaden interessant. Auch bei den
Schienenaktionstagen in Ahaus 1997 wurden
DemonstrantInnen eingekesselt.
Harry Weber
http://netzwerk-regenbogen.de/polizeikessel040301.html
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Aber wehe es geht um das eigne Gut & Leben!!!!
MfG
Waldy
Ps.
......schön das die ,die sich -immer- gegen das RECHT stellen
am lautesten danach schreien.
Ob die Sache dem Jungen das Leben rettet oder nicht ist jedoch völlig nebensächlich.
...wie so oft im Leben ist das eine Zwickmühle! Was würde es für einen Aufschrei geben, wenn das Schwein unschuldig wäre. Ich seh es in großen roten Lettern vor mir.
Wie rechtfertigt man die Folterung einen Verdächtigen, von dem man zu 50%, 60%, 70%, 80%, 90% oder 99% sicher ist, dass er der Täter ist? Ab welchem %-Satz darf man wie hart schlagen?
Wenn ich ihn überführt habe, also 100% sicher bin, wie weit darf ich gehen? Faustschläge, Drogen, Eltschocks oder auch beliebt die brennende Zigarette? Hmm... zugegeben sehr sehr schwer zu entscheiden, gerade wenn es auf der anderen Seite um das Leben eines Kindes geht. Man stelle sich vor, die hätten es nicht gemacht, der kleine Wurm wäre dann 3 Monate später in einem Erdloch verhungert aufgefunden worden!
Ich glaube kaum, dass ich noch gut schlafen könnte, auch wenn ich mir 1000x sage: Ich hab mich doch an die Vorschriften gehalten!
Leider ist das ein sehr heikles Thema, dass in diesem Prozeß nicht geklärt werden kann. Die negativen Auswüchse wird man später sehen. Bin sehr gespannt, wer und ob sich noch zu der Mitwisserschaft bekennt.
utscheck
Man sollte sich mal vor Augen halten, dass die Polizei auch im o.g. Fall mehrere Tatverdächtige hatte. Soll die Rechtsstaatlichkeit demnächst darauf aufgebaut werden, dass der psychisch labilste, der unter androhung von Folter als erster zusammenbricht, der täter war?
komisch genug dass der richtige unter Druck gebracht wurde um den Jungen zu retten !!!!!
Keiner der anderen Tatverdächtigen hat sich über schlechte Polizeimethoden beschwert.
Wie bist Du denn drauf, hoffentlich kommst Du nicht mal in eine Situation in der Du die Hilfe der Polizei benötigst und im nachhinein Dich dann über eine zu humane Umgamgsweise mit Tatverdächtigen im Bereich der Emittlungen beschwerst !
Ich bin für eine härtere Gangart gegenüber diesen Schweinen,
solange sie wohlüberlegt und nicht willkührlich ist.
Würdest du das gleiche posting nochmal schreiben? klar, muss man die Schweine härter rannehmen?
Es gibt wohlüberlegte und nicht willkürliche, also systematische Foltertechniken. Wollen wir die in deutschen Amtsstuben haben?
Grüße
ecki
Mir als Vater wäre fast jedes Mittel recht um Licht ins Dunkel zu bringen und mein Kind zu retten. Ausgehend davon kann der Typ doch froh sein das fremde Leute ermittelten !
Bitte nicht in Klischees verfallen wie Elektroschocks oder Verbrennungen !!!!
"Hätte sich bei der Verhandlung heraus gestellt dass der Mann unschuldig und fälschlicher Weise auf der Ankalgebank gesessen hätte, dann wäre so ein Folgeprozess nachvollziehbar gewesen, aber so - Wahnsinn - "
Also erst mal foltern, wenn sich dann rausstellt, dass ers war - Toll, wir haben ihn gefunden toll, dass wir ihn so richtig verprügelt haben, der hats verdient - , ach er wars gar nicht, scheisse, aber dann darf man den Polizisten noch verklagen ???Kannst du mir mal die Logik erklären ???
2. Als Vater 2er kleiner Kinder kann ich mich sehr wohl in die Eltern und auch Polizisten hineinversetzen und verstehe das Handeln
3. Wer ein Leben auf das Spiel setzt, ist selber Schuld und das Leben des Kindes ginge mir in diesem fall vor dem Leben des Haupttatverdächtigen!
4. Wohin die softe Gangart in Deutschland führt hören sehen und spüren wir tagtäglich, empfehle jedem mal einen Rundgang nachts um 2 durch Frankfurt!
Als Abschluss würde sich mir nur die Art der Folterung und die Beweisführung zur Überführung des Täters eine diskussionsgrundlage bieten, nicht aber bei der härteren Gangart!
Meine Meinung
Greetz
ansonsten kannst du schon lange nicht mehr nachts in frankfurt gewesen sein. da passiert nämlich auch um 2 uhr nachts nichts, so lange du nicht mit kurzgeschorenen haaren und rechtem arm noch oben durch klein-palästina (Wohnviertel am Benm-Gurion-Ring)ziehst.
Ich finde es okay das in unserem Staat auch die Möglichkeit besteht gegen Polizisten zu klagen wenn Sie einen wirklich falsch behandelt haben, dass gehört zur Demokratie und ist auch gut so.Aber die Demokratie sollte nicht so ausgelegt werden dass sich hier einige als Gott ( nicht wie ich als `"Argu-Gott" ) über Leben und Tot aufspielen und dann noch mit Glashandschuhen anzupacken sind. Und schon garnicht wenn Sie gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft vorgehen. An einen Erwachsenen aus der Familie hat der feige Hund sich doch garnicht rangetraut, da hätte er wirklich was auf die Mütze bekommen und auch dann hätte er klagen können.
Also nochmal, hoffentlich ist nicht einer von den allzuliberalen Stimmen hier selbst Vater und kommt einmal in eine solche Situation.
@0815 kann Dir mit Frankfurt nur recht geben, da traute sich die Polizei zu meiner Zeit schon nur Bündelweise rein und der Nachschub stand um die Ecke in Lauerstellung !
@96er Gruppenweise? Machen doch sonst die Türken oder Albaner, die Ami´s auch, auweia dann wissen jetzt also die Türken und Albaner auch mal wie das ist! Auch nicht schlecht!Übrigens die MP´s die solche Keilereien trennen, hauen auch erst und fragen dann, nicht wie unsere die sich erst schlagen oder schupsen lassen müssen bevor Sie körperlich reagieren dürfen.