Löschung
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 27.07.04 12:12 | ||||
Eröffnet am: | 26.07.04 23:40 | von: haerte10 | Anzahl Beiträge: | 17 |
Neuester Beitrag: | 27.07.04 12:12 | von: haerte10 | Leser gesamt: | 1.569 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 3 | |
Bewertet mit: | ||||
wir haben gerade dieses Posting wegen Verstoßes gegen die Forumrichtlinien aus dem ARIVA.DE-Diskussionsforum gelöscht.
Ihr ARIVA.DE-Team
wir haben gerade dieses Posting wegen Verstoßes gegen die Forumrichtlinien aus dem ARIVA.DE-Diskussionsforum gelöscht.
Ihr ARIVA.DE-Team
wir haben gerade dieses Posting wegen Verstoßes gegen die Forumrichtlinien aus dem ARIVA.DE-Diskussionsforum gelöscht.
Ihr ARIVA.DE-Team
wir haben gerade dieses Posting wegen Verstoßes gegen die Forumrichtlinien aus dem ARIVA.DE-Diskussionsforum gelöscht.
Ihr ARIVA.DE-Team
Ich war in den 70er Jahren auch 2-3 Mal in Hettenleidelheim, einen Freund besuchen, der dort eine Band hatte (und ich in ein Groupie aus dem Nachbardorf Wattenheim ?? verliebt war.). Das muss doch in den Annalen vermerkt worden sein. Soviele Auswärtige kommen doch da sicher nicht hin! Das mir dieser Ort nochmal begegnen würde, hätte ich nie gedacht!
Aber: Worum gehts hier eigentlich???
Gruß BarCode
Ihr habt mich jetzt aber neugierig gemacht.
Klärt mich bitte jemand auf?
Danke.
Ciao
Bernd Mi
wir haben gerade dieses Posting wegen Verstoßes gegen die Forumrichtlinien aus dem ARIVA.DE-Diskussionsforum gelöscht.
Ihr ARIVA.DE-Team
Wird der ausgestreckte Mittelfinger eines Gartenzwergs mit Stoff umwickelt und daran mit einer Schleife eine Blume befestigt, verliert der Zwerg dadurch seine beleidigende Wirkung.
Die Parteien sind Grundstücksnachbarn. Der Beklagte stellte einen Gartenzwerg mit gestrecktem Mittelfinger und ausgestreckter Zunge etwa einen Meter vom Grundstück des Klägers. Nach schriftlicher Beschwerde des Klägers bearbeitete der Beklagte den Zwerg in der oben beschriebenen Weise. Dies ließ das AG Elze genügen. Allein das Wissen um den Finger unter dem Verband reiche nicht aus, um von einer beleidigenden Geste auszugehen, so das Gericht.