Börsendienste-ist das legal?
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 05.02.04 00:33 | ||||
Eröffnet am: | 04.02.04 20:26 | von: bene82 | Anzahl Beiträge: | 13 |
Neuester Beitrag: | 05.02.04 00:33 | von: satyr | Leser gesamt: | 1.051 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 3 | |
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Es gibt ja bekanntlich Unmengen von Börsendiensten, die gegen Bezahlung Kauf- und Verkaufempfehlungen geben. Oft genug liegen diese ja auch daneben. Der Anleger macht also aufgrund der Kaufempfehlung einen dicken Verlust.
Meine Frage: Kann man diese Anbieter irgendwie Zivilrechtlich belangen?
Antworten wären mir sehr wichtig.
Danke im voraus, Benjamin
Mehr weiß ich auch nicht (die Idee ist ja gut, aber ich denke, dann hätten auch schon ein paar Investoren die Börsendienste verklagt)
Wenn der börsendienst verschweigt, daß er selbst Aktien erwirbt, wie unter anderem der Emerging letter und benutzt den Börsenbrief nur um Kohle zu machen, und veralgnt noch eine Menge Geld wie dieser, dann ist das ein Fall, für das Börsenaufsichtsamt!!
No Chance , ist absolut falsch!!
Es wurden schon genug Analysten verurteilt!!
Deine Verluste sollten aber mehr als 500 Euro ausmachen, sonst kannst Du mit keinem vernünftigem Urteil rechnen!!
Beispiel:
ich mache bei einer Firma Termingeschäfte, die mir Werte empfehlen!!
eine Art Depotverwaltung!
Dann lassen die einfach meine Werte liegen ohne die rechtzeitig zu verkaufen.
Kapitalverbrennung!!
Nur wer sich wehrt der kann gewinnen!!
Einfach ist es nicht, wie gesagt, im Falle von Schalping, wenn Dich jemand in Marktenge Werte reinlockt, die nur durch den Börsenbrief laufen.
Wenn solche Kriterien zutreffen, dann hast du Chancen!!
Auf alle Fälle sind doch 50% aller Börsenbriefe entweder kriminell oder für den Papierkorb! Das kann ja jeder zweite ARIVANER besser!
beachte - verlangst du gebühren, so musst du u.U. ein gewerbe anmelden.
neben der GewO solltest du auch einen blick in kreditwesengesetz (KWG) u.a. paragraph 32 schauen!
halte uns doch auf dem laufenden, was sich so ergibt. spiele manchmal auch mit dem gedanken meine seite chart-me.de auszubauen.
grüße,
JG
@geldschneider: scalping?? Das ist, wenn jemand sich aufgrund des Vorliegens von Kursaufträgen sich mit seinen eigenen Aufträgen davorhängt. Woher soll der Börsendienst davon wissen. Das was Du meinst ist Kursmanipulation und die ist unglaublich schwer zu beweisen. Nach meinem Wissen gab es noch keine handvoll Verurteilungen.
Börsendienste zu verklagen, ist aussichtslos. (Bei Bankenanalysten sieht es wegen Beraterhaftung anders aus).
rate dir eigentlich zu möglichkeit 1)
grüße,
JG
www.chart-me.de
Finde aber, dass man sich um sowas mal Gedanken machen sollte. Ich schätzte nämlich,dass durch solche Empfehlungen ein hoher Schaden angerichtet wird.
Dsewegen wer es schön, zumindest zu wissen, was für möglichkeiten man hat.
Könnt euch ja mal umhören. Ich werde es auf jeden FAll tun.
Übrigens lacht nicht, aber ich studiere selbst Jura. Da ist aber vieles nicht so eindeutig wie man meinen könnte.
Schreibt mal, was ihr so rauskriegt.
Benjamin
einen Überblick über Trends erhält.
Daß man aus einem Börsenbrief heisse Infos erhält oder gar Insider Infos glaube ich nicht.
Aber wenn es ein Börsenbrief schafft trends früh zu erkennen und das gut weitergeben kann ,so daß die Empfänger etwas damit anfangen können,das wäre schon gut.
Ich denke weniger wäre da mehr es müsste ,sagen wir auf einer höchsten 2 Seiten zusammengefasst werden.
In Stichworten und grafisch aufbereitet.
Ein Blick und man hat den Überblick,ich hoffe irgendeiner,ausser mir versteht was ich meine.