Börsendienste-ist das legal?


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Neuester Beitrag: 05.02.04 00:33
Eröffnet am:04.02.04 20:26von: bene82Anzahl Beiträge:13
Neuester Beitrag:05.02.04 00:33von: satyrLeser gesamt:1.051
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8 Postings, 7609 Tage bene82Börsendienste-ist das legal?

 
  
    #1
04.02.04 20:26
Hallo alle zusammen!

Es gibt ja bekanntlich Unmengen von Börsendiensten, die gegen Bezahlung Kauf- und Verkaufempfehlungen geben. Oft genug liegen diese ja auch daneben. Der Anleger macht also aufgrund der Kaufempfehlung einen dicken Verlust.

Meine Frage: Kann man diese Anbieter irgendwie Zivilrechtlich belangen?

Antworten wären mir sehr wichtig.

Danke im voraus, Benjamin  

1485 Postings, 7620 Tage BleckIch glaube kaum

 
  
    #2
04.02.04 20:36
Ich glaube nicht, dass man irgendwelche Börsendienste verklagen kann (allerdings bin ich kein Spezialist´in Rechtsfragen). Aber so weit ich weiß, schreiben viele Börsendienste extra dazu, dass für die veröffentlichten Kauf- und Verkauf-Empfehlungen keine Haftung übernommen wird und dass der Kunde selber verpflichtet ist, sich genügend Informationen zu dem Unternehmen zu holen.
Mehr weiß ich auch nicht (die Idee ist ja gut, aber ich denke, dann hätten auch schon ein paar Investoren die Börsendienste verklagt)  

2189 Postings, 9024 Tage jgfreemankeine chance o. T.

 
  
    #3
04.02.04 20:45

44542 Postings, 8768 Tage Slaterno way, Josey o. T.

 
  
    #4
04.02.04 21:01

6685 Postings, 7923 Tage geldschneiderwenn scalping dahinter steht, dann schon!

 
  
    #5
04.02.04 21:39
http://www.ariva.de/board/181831/thread.m?a=&jump=1264911&#jump1264911

Wenn der börsendienst verschweigt, daß er selbst Aktien erwirbt, wie unter anderem der Emerging letter und benutzt den Börsenbrief nur um Kohle zu machen, und veralgnt noch eine Menge Geld wie dieser, dann ist das ein Fall, für das  Börsenaufsichtsamt!!


No Chance , ist absolut falsch!!
Es wurden schon genug Analysten verurteilt!!

Deine Verluste sollten aber mehr als 500 Euro ausmachen, sonst kannst Du mit keinem vernünftigem Urteil rechnen!!

Beispiel:

ich mache bei einer Firma Termingeschäfte, die mir Werte empfehlen!!
eine Art Depotverwaltung!
Dann lassen die einfach meine Werte liegen ohne die rechtzeitig zu verkaufen.
Kapitalverbrennung!!


Nur wer sich wehrt der kann gewinnen!!

Einfach ist es nicht, wie gesagt, im Falle von Schalping, wenn Dich jemand in Marktenge Werte reinlockt, die nur durch den Börsenbrief laufen.

Wenn solche Kriterien zutreffen, dann hast du Chancen!!
 

110932 Postings, 9025 Tage KatjuschaMeine Frage wäre eher, ob ich selbst einen

 
  
    #6
04.02.04 22:19
Börsenbrief veröffentlichen darf, und dafür Gebühren verlangen darf! Oder muss ich dafür ein Analystenzertifikat haben, wenns so etwas überhaupt gibt?

Auf alle Fälle sind doch 50% aller Börsenbriefe entweder kriminell oder für den Papierkorb! Das kann ja jeder zweite ARIVANER besser!  

8 Postings, 7609 Tage bene82Alles kriminell

 
  
    #7
04.02.04 22:21
sehe ich ganz genauso! Weiß hier noch jemand etwas, dann soll er bitte mal schreiben.

Benjamin  

27 Postings, 7603 Tage DarkKnight II_Nein, so ist Börse! Jeder bescheißt jeden!

 
  
    #8
04.02.04 22:27

2189 Postings, 9024 Tage jgfreeman@Katjuscha

 
  
    #9
04.02.04 22:32
natürlich darfst du einen börsenbrief veröffentlichen. schaust halt, dass du dich rechtlich absicherst, siehe auch 305 ff. BGB (ehemaliges AGB-gesetz).

beachte - verlangst du gebühren, so musst du u.U. ein gewerbe anmelden.

neben der GewO solltest du auch einen blick in kreditwesengesetz (KWG) u.a. paragraph 32 schauen!

halte uns doch auf dem laufenden, was sich so ergibt. spiele manchmal auch mit dem gedanken meine seite chart-me.de auszubauen.

grüße,
JG

 

44542 Postings, 8768 Tage SlaterKatjuscha ein Analystenzertifikat brauchst Du

 
  
    #10
04.02.04 22:33
nicht.
@geldschneider: scalping?? Das ist, wenn jemand sich aufgrund des Vorliegens von Kursaufträgen sich mit seinen eigenen Aufträgen davorhängt. Woher soll der Börsendienst davon wissen. Das was Du meinst ist Kursmanipulation und die ist unglaublich schwer zu beweisen. Nach meinem Wissen gab es noch keine handvoll Verurteilungen.

Börsendienste zu verklagen, ist aussichtslos. (Bei Bankenanalysten sieht es wegen Beraterhaftung anders aus).  

2189 Postings, 9024 Tage jgfreeman@bene

 
  
    #11
04.02.04 22:38
entweder siehst du deinen verlust als LEHRGELD, oder du lässt das ganze von nem anwalt prüfen - sollte es sich über einen größere summe handeln. zur not könntest du auch nen jura-studenten anheuern und mit deinen gewonnenen erkenntnissen erstmal direkt (!) beim betreiber anklopfen, um es vielleicht außergerichtlich zu klären. wie gesagt, per klage hast du wirklich kaum chancen!

rate dir eigentlich zu möglichkeit 1)

grüße,
JG

www.chart-me.de  

8 Postings, 7609 Tage bene82Kleiner Irrtum

 
  
    #12
04.02.04 22:55
Es ist nicht so, dass ich selbst einen Verlust erlitten hätte. Habe sebst keinen Börsenbrief abboniert. Meine event. Verluste muss ich mir schon selbst zuschreiben.

Finde aber, dass man sich um sowas mal Gedanken machen sollte. Ich schätzte nämlich,dass durch solche Empfehlungen ein hoher Schaden angerichtet wird.

Dsewegen wer es schön, zumindest zu wissen, was für möglichkeiten man hat.

Könnt euch ja mal umhören. Ich werde es auf jeden FAll tun.
Übrigens lacht nicht, aber ich studiere selbst Jura. Da ist aber vieles nicht so eindeutig wie man meinen könnte.

Schreibt mal, was ihr so rauskriegt.

Benjamin  

42128 Postings, 9259 Tage satyrIch denke ein guter Börsenbrief sollte die Infos

 
  
    #13
05.02.04 00:33
die man aus dem Netz ziehen kann bündeln und statistisch auswerten.So daß ein Kunde
einen Überblick über Trends erhält.
Daß man aus einem Börsenbrief heisse Infos erhält oder gar Insider Infos glaube ich nicht.
Aber wenn es ein Börsenbrief schafft trends früh zu erkennen und das gut weitergeben kann ,so daß die Empfänger etwas damit anfangen können,das wäre schon gut.
Ich denke weniger wäre da mehr es müsste ,sagen wir auf einer höchsten 2 Seiten zusammengefasst werden.
In Stichworten und grafisch aufbereitet.
Ein Blick und man hat den Überblick,ich hoffe irgendeiner,ausser mir versteht was ich meine.  

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