Frage an Lebensvers. experten....
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 05.09.03 14:15 | ||||
Eröffnet am: | 03.09.03 13:12 | von: megalowflye. | Anzahl Beiträge: | 7 |
Neuester Beitrag: | 05.09.03 14:15 | von: Kritiker | Leser gesamt: | 3.041 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 1 | |
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Wann kann man eine LV eigendlich kündigen? Innerhalb der ersten 14 Tage nach Antragsunterzeichnung ist klar, aber geht das auch innerhalb einer Frist nach Zusendung des Versicherungsscheins?
Wenn ich jetzt einen Antrag unterschreibe, die LV aber erst am 01.12.03 beginnen soll, wann kann ich spätestens kündigen?
Für Antworten mit Sachverstand bin ich sehr dankbar.
Gruß megalow
Weiters kommt es wahrscheinlich drauf an, ob der Vertrag in den Geschäftsräumlichkeiten des Versicherers oder z.B. bei dir zu Hause unterzeichnet wurde. (Konsumentenschutzgesetz)
So long
Schläfer
warum unterschreibst du, wenn du gar keine LV willst?
lasst ihr euch alles aufquatschen?
wen ich etwas abschließen will, unterschreibe ich, aber dann will ich auch.
wenn nicht, kan der quasseln was er will, ich frag ihn alle 5min., ob er weiß, daß
das nutzlos ist...
MfG Teppich (immer schön draufbleiben)
Gruß
graziani
Kannst Du nur machen wenn der Vertreter die Police nicht persönlich gebracht oder Dich danach gefragt hat und Du ihm den Erhalt bestätigt hast machen.
Danach sagt das Gericht, daß es Dir auffallen hätte müssen.
Es müssen sämtliche Beiträge die gezahlt wurden in dem Jahr zurückgezahlt werden + Eckzins.
Ich überlege, ein ausländisches Gewerbeobjekt mit Hilfe eines Fristenkongruenten Refi.-darlehns zu erwerben....deshalb die LV. Kann aber sein, das mir im Ausland noch was auffält, so dass ich dann doch nicht kaufen will. Trotzdem brauche ich aber für die Finanzierung die LV, um sie der Bank zu zeigen.
however - vielen Dank
grüsse von megalow
Das von Dir geschilderte Projekt scheint mir aber leicht unseriös - unüblich.
Deshalb sei vorsichtig! - Kritiker.