Bei wem funzt Consors momentan ? o. T.
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 10.02.03 19:39 | ||||
Eröffnet am: | 04.02.03 17:33 | von: ruhrpottzock. | Anzahl Beiträge: | 35 |
Neuester Beitrag: | 10.02.03 19:39 | von: sportsstar | Leser gesamt: | 3.616 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 2 | |
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aufgrund technischer Probleme ist der Zugriff auf unsere Broking-Systeme augenblicklich nicht möglich. Wir bemühen uns die volle Funktionsfähigkeit der Systeme so schnell wie möglich wieder herzustellen. Bitte entschuldigen Sie entstehende Unannehmlichkeiten. In dringenden Fällen stehen Ihnen unsere persönlichen Betreuungsteams zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Consors Discount-Broker AG
Itzehoe - Wenn bei Börsengeschäften Aktien übers Internet nicht geordert werden können, muss das Geldinstitut haften. Eine Online-Bank ist verpflichtet, Zugangswege über das Internet aufrechtzuerhalten und so zu gestalten, dass eingehende Aufträge ausgeführt werden können. Das entschied das Landgericht Itzehoe (Kreis Steinburg) am Montag. Die verurteilte Online-Bank muss einem Kunden rund 2500 Euro Schadenersatz zahlen.
Der Mann hatte im April vergangenen Jahres per Internet Aktien für rund 51.830 Mark gekauft. Um einen kurzfristigen Kursgewinn einstecken zu können, wollte der Spekulant die Wertpapiere einige Stunden später wieder verkaufen. Die Verbindung über das Internet kam jedoch nicht zu Stande, der Kunde musste die Verkaufsorder telefonisch aufgeben. In der Zwischenzeit war der Kurs der Aktie jedoch wieder gesunken. Der Kunde verlangte von der Online-Bank den entgangenen Spekulationsgewinn als Schadenersatz. Zu Recht, entschied jetzt das Landgericht. Der Systemfehler gehe zu Lasten der Bank, heißt es in dem Urteil.
Das Geld von Consors fordern !!!
Gruß
Nobody II
Danach fiel der Index auf 2.642, dazwischen Anruf bei Consors, weiterschalte in den Handel Summe ca. 2 min, Preisfeststellung..Musik..0,54..O.K..Musik...alles Erledigt.
Bis jetzt geht das Backendsystem nicht.
Ich versuchs, schaun mir mal
Best greetings aus dem Sauerland, nähe Pott*g*
pa2001
Die rechtliche Grundlage mit Consors ist da. Du hast mit denen vereinbart, dass die dein Zeugs verwalten und verkaufen und beschaffen, wie du es willst. Dafür zahlst du.
Dafür stehen dir verschiedene Wege offen.
Fertig ! In den AGBs steht bestimmt nicht, dass wenn das I-Net nicht geht du das Telefon nehmen sollst und wenn das nicht geht, einen Brief schreiben sollst.
Die Richter definieren sowas als eine mangelhafte Vertragseinhaltung von Seiten Consors. Daraus ergibt sich aus den entsprechenden Paragrafen des BGB der Anspruch auf Schadensersatz.
Damit bleibt nur das Problem des Nachweises, welchen derjenige der angerufen hat auf jeden Fall hat. WEnn du sonst immer über I-Net handelst, und jetzt anrufst hat sich der Nachweis erledigt. Das wird jeder Richter so sehen !
Gruß
Nobody II