Kann mich jemand beraten ?


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Neuester Beitrag: 26.06.02 19:45
Eröffnet am:26.06.02 18:38von: ReneWCAnzahl Beiträge:14
Neuester Beitrag:26.06.02 19:45von: Thomastrada.Leser gesamt:607
Forum:Börse Leser heute:1
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613 Postings, 8851 Tage ReneWCKann mich jemand beraten ?

 
  
    #1
26.06.02 18:38
Erst einmal danke für Dein Interesse.
Es handelt sich um folgendes :

Ich habe soll in eine Parterrenwohnung einziehen.
Nun sind da diese Rollos angebracht, relativ neuwertig, und der Vermieter erzählt mir : "Im Gesetz steht dass ich die anbauen muss, und Du (Asm.: also ich) hast die Kosten dafür zutragen. Sie werden Dir auf Deine Kaltmiete aufgeschlagen.". Ich sage darauf : "Ich will die nicht bezahlen! Bau die Scheissdinger ab.". Daraufhin antwortet der Vermieter erneut : "Nein, ich bin gesetzlich verpflichtet, die Kosten allerdings trägst Du, zuzüglich zu Deiner Kaltmiete!".

Nun die Frage : Stimmt das ? und wie könnte ich mich wehren ?

René Wiggle Christ

SHOCK-WEB.DE  

6 Postings, 8183 Tage papeeteJa ich!

 
  
    #2
26.06.02 18:44
Am besten du machst gar nichts also auch nichts bezahlen und wartest was passiert. Wahrscheinlich auch gar nichts!
Merke: Wer irgendwo irgendwas anbaut muss das auch bezahlen!  

79 Postings, 8215 Tage JuneRolladenpauschale.*gr* mal was anderes!*lol*

 
  
    #3
26.06.02 18:46
"Ich habe soll... "
Müßtest Du vorher wissen.

June
 

2104 Postings, 8277 Tage TD714788Du musst zahlen

 
  
    #4
26.06.02 18:51
Hallo,

leider musst die die Rolläden zahlen. Steht so unmissverständlich im neuen VmRiPwaG, 7.

Grüsse,§
Tyler Durdan  

613 Postings, 8851 Tage ReneWCwo ?

 
  
    #5
26.06.02 18:55
René Wiggle Christ

SHOCK-WEB.DE  

2104 Postings, 8277 Tage TD714788Na im VmRiPwaG

 
  
    #6
26.06.02 19:00
Hallo,

na im Vermieter muss Rolläden in Parterrewohnungen anbringen Gesetz :-)...

Grüsse,
Tyler Durdan

 

2104 Postings, 8277 Tage TD714788Es gibt keine gesetzlichen Verpflichtungen in

 
  
    #7
26.06.02 19:02
Parterrewohnungen Rolläden anzubringen. Noch weniger gibt es ein Gesetz nachdem der Mieter die Kosten dafür tragen muss.

Andererseits: Wenn Du die Rolläden zahlst, kannst Du sie auch jederzeit wieder abbauen, wenn sie Dir nicht gefallen :-)

Grüsse,
Tyler Durdan  

83 Postings, 8292 Tage alapa01nachfragen

 
  
    #8
26.06.02 19:11
Frag ihn aufgrund welcher gesetzlicher Bestimmungen er glaubt dies machen zu müssen (Bitte um Paragraph und Gesetz bzw. Verordnung) - Imho klingt das eher nach ner Maßgabe einer Versicherung und nicht nach einem Gesetz.

Und im weiteren fragst Du ihn erstmal, auf welchen Teil im Mietvertrag er sich beruft, um die Kosten auf die Miete umzulegen. Nach meinem Wissen kann er das nur durch eine WWertsteigerung des Wohnraums begründen.

Stell erstmal die beiden Fragen schriftlich.

Wenn Du ne Antwort hast, dann kann man weitersehen.  

4366 Postings, 8570 Tage Wikingersuche dir einen neuen vermieter.

 
  
    #9
26.06.02 19:21
wer sowas bringt, der bringt noch andere dinge in der zeit.

<img mfg siegender wikinger <img

--------------------------------------------------click-it--------------------------------------------------

 

9071 Postings, 9000 Tage SlashWürde mir an deiner Stelle überlegen

 
  
    #10
26.06.02 19:23
da einzuziehen. Wenn ein Vermieter schon am Anfang so Ideen hat was soll dann erst raus kommen wenn du einmal bezahlt hast.

Gruß slash  

12850 Postings, 8348 Tage Immobilienhaimusst nicht zahlen

 
  
    #11
26.06.02 19:23
rolläden sind, auch nachträglich angebaut ein bestandteil des hauses. dein vermieter kann also die kosten dafür nicht auf dich umwälzen. er könnte aufgrund der mehrqualität der wohnung (ich würde paterre immer rolladen bevorzugen, grade zum hinterhof) eine erhöhte grundmiete berechnen. die rolladenkosten darf er nur direkt auf dich umladen, wenn du einen festen mietvertrag hast und die rollos auf deinen wunsch hin eingebaut wurden.

aber wenn dich dein vermieter so komishc anstellt, würde ich mich mal nach ner anderen wohnung umschauen, da du mit dem warscheinlich ewig trödel hast.

so long immo  

13436 Postings, 8920 Tage blindfish@renewc: was ich deinen ausführungen...

 
  
    #12
26.06.02 19:25
...noch nicht entnehmen konnte: wohnst du in dieser wohnung oder willst du erst einziehen?? falls das letztere der fall sein sollte, würde ich mich nach was anderem umschauen (sieht etwas nach dauerstress mit dem vermieter aus)... ansonsten haben tyler und alapa natürlich recht...  

9161 Postings, 9159 Tage hjw2hihi , tyler..hab unterm tisch gelegen o.T.

 
  
    #13
26.06.02 19:42

16763 Postings, 8491 Tage ThomastradamusWenn Du in München, Köln oder Hamburg

 
  
    #14
26.06.02 19:45
diese Wohnung "ergattert" hast, wirst Du wohl idR nicht umhin kommen, diese Kröte zu schlucken - wenn Du allerdings ne Alternative hast, stimme ich meinen Vorrednern zu.

Gruß,
Thomaldo  

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