BRAUCHE HILFE !!!!
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 23.06.02 12:17 | ||||
Eröffnet am: | 23.06.02 11:56 | von: Banker 3 | Anzahl Beiträge: | 2 |
Neuester Beitrag: | 23.06.02 12:17 | von: Banker 3 | Leser gesamt: | 1.792 |
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Besten Dank
banker 3
Juristische Auseinandersetzungen sind unerfreulich, aber man kann sich wappnen. CHIP Online hat Tipps für Sie zusammengestellt.
"Saubere" Lösung: Einige Sex-Anbieter verwenden Zahlungssysteme wie Firstgate anstelle von 0190-Dialern.
Überweisen Sie auf keinen Fall die zu viel angefallenen Gebühren. Sollten Sie der Telekom eine Einzugs-Ermächtigung erteilt haben, buchen Sie das Geld über Ihre Bank zurück und stornieren Sie die Einzugs-Ermächtigung.
Legen Sie Widerspruch gegen die Rechnung ein. Laut einem Urteil des Amtsgerichts Köln (AZ: 20 U 222/98) kann dies per Post oder E-Mail erfolgen.
Bestreiten Sie, dass der Dialer den Internet-Zugang ordnungsgemäß hergestellt hat. Denn vor Gericht muss der Anbieter genau dies nachweisen. Wurden Sie bei der Installation nicht darüber informiert, dass ein Dialer eingerichtet wurde, haben Sie gute Karten. Gleiches gilt, wenn Sie nicht über die Kosten aufgeklärt wurden.
Heben Sie vorsichtshalber immer die Telefonrechnungen mit Einzelverbindungsnachweis der letzten Monate auf. Damit können Sie zeigen, dass die hohe Rechnung ein Ausreißer ist und dass Sie die betreffende Dialer-Nummer nie zuvor gewählt haben.
Computerbetrug nach §263a StGB
Die Abzocke mit 0190-Dialern ist kein Kavaliersdelikt. So geht der Paragraf 263a des Strafgesetzbuches ausführlich auf Computerbetrug ein: "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflusst, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Das plant die Bundesregierung
Hilfe sollen Dialer-Geschädigte auch von Seiten der Bundesregierung bekommen: Verbraucherschutz-Ministerin Renate Künast nimmt die Telekommunikationsfirmen in die Pflicht und fordert sie auf, zu kontrollieren, wer mit 0190-Nummern Schindluder treibt. Sollte dies nicht in "angemessener Frist" geschehen, würde ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. Außerdem sollen die Unternehmen ihre Kunden rechtzeitig warnen, wenn der übliche Gebührenrahmen deutlich gesprengt wird. Die Anbieter von unseriösen Dialern betreiben, so Künast, unlauteren Wettbewerb.
Auf der Webseite www.dialerundrecht.de haben die Rechtsanwälte Weber & Partner Urteile und Gesetzestexte zum Thema 0190-Dialer zusammengefasst.