LBC GIBT BEKANNT ! ! ! ! ! ! ! !
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 29.04.02 11:39 | ||||
Eröffnet am: | 29.04.02 11:36 | von: ichlachmichts. | Anzahl Beiträge: | 2 |
Neuester Beitrag: | 29.04.02 11:39 | von: Elend | Leser gesamt: | 1.818 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 2 | |
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Mit dem Urteil ist auch der Vollzug des von der Deutschen Börse am 27. März 2002 bekanntgegebenen Ausschlusses der LetsBuyIt.com-Aktie vom Handel im Neuen Markt gestoppt. Gegen das Urteil gibt es keine Rechtsmittel, weil es im Eilverfahren ergangen ist. Die Deutsche Börse hat aufgrund des Urteils angekündigt, die neuen Delisting-Regeln für alle Firmen am Neuen Markt bis auf weiteres aussetzen zu wollen.
Die Auswirkungen des Urteils und die möglichen Optionen für LetsBuyIt.com hinsichtlich der zukünftigen Notierung im Neuen Markt oder im Geregelten Markt werden Gegenstand der nächsten Jahreshauptversammlung sein.
Zudem weißt LetsBuyIt.com N.V. die Anschuldigungen des Schutzverein der Kleinaktionäre e.V. („SdK“) gegen das Management von LetsBuyIt.com zurück, es hätte Anleger mit seiner Informationspolitik vorsätzlich getäuscht. Weder sind die Anschuldigungen der SdK in der Sache begründet, noch hatte das Unternehmen die Absicht Aktionäre zu täuschen oder wichtige Informationen vorzuenthalten. Die von LetsBuyIt.com veröffentlichte Ad Hoc Mitteilung vom 8. April 2002 steht im Einklang mit § 15 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz). Ein ausführliches Statement der Gesellschaft findet sich auf der Investor Relation Website von LetsBuyIt.com