Tag des deutschen Bieres
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Eröffnet am: | 23.04.02 07:35 | von: Happy End | Anzahl Beiträge: | 13 |
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Ein fröhlicher Festtag im Zeichen des Bieres — das wird auch im Jahr 2002 der 23. April. Und Grund zum Feiern gibt es für die Biergenießer und die deutsche Brauwirtschaft allemal, denn das beliebteste Kaltgetränk der Deutschen hat viele Argumente auf seiner Seite: Eine einzigartige Sortenvielfalt, eine beispielhafte Lebensmittelsicherheit durch das Reinheitsgebot von 1516, eine wissenschaftlich bestätigte gesundheitsfördernde Wirkung, den reinen, köstlichen Genuss und nicht zuletzt die entspannte Geselligkeit bei einem kühlen Glas Bier.
Kurz: Durst wird durch deutsches Bier erst richtig schön — und das feiert die deutsche Bierwelt am 23. April mit allen Freunden des Gerstensaftes.
Am Tag des Deutschen Bieres stehen der pure Genuss aus Hopfen, Malz, Hefe und Wasser, die reine Lebensfreude im Glas und natürlich der Geburtstag des Reinheitsgebotes für deutsches Bier im Mittelpunkt, das der bayerische Herzog Wilhelm IV. vor 486 Jahren, am 23. April 1516, in Ingolstadt verkündete. Überall in Deutschland steigen deswegen an diesem Festtag Aktionen, um den leckersten und sichersten aller Durstlöscher zu feiern: Mal mit einem Tag der Offenen Tür einer Brauerei, mal mit einer Party auf dem Brauereigelände, mit einem Brauer-Jazz-Frühschoppen oder einer ganz besonderen Brauereiführung. Aber auch die befreundeten Branchen Gastronomie und Getränkefachgroßhandel beteiligen sich an dem bierigen Festtag: So stapeln einige Getränkefachgroßhändler aus Bierkästen riesige Krüge oder Gastronomen bieten besondere Bier-Speisekarten und Bier-Menüs an oder lassen ihr Servierpersonal zu lustigen Wett- und Hindernisrennen antreten — der Fantasie aller Beteiligten sind keine Grenzen gesetzt.
Auch der Deutsche Brauer-Bund feiert mit: So ernennt die Interessenvertretung der deutschen Brauwirtschaft in diesem Jahr erstmals eine Botschafterin und einen Botschafter des Deutschen Bieres. Diese prominenten Persönlichkeiten, die sich durch besondere Leistungen, Erfolge oder ein besonderes soziales Engagement hervorgetan haben, werden am Abend des 23. April im Rahmen einer exklusiven Veranstaltung in Köln ausgezeichnet.
Jeder feiert also auf seine Weise — doch bei allen Aktionen steht eine Botschaft im Mittelpunkt: Deutsches Bier ist und bleibt der reinste, natürlichste und purste Genuss — dafür sorgt auch 485 Jahre nach seiner Verkündung das Reinheitsgebot, das deutsches Bier mit seinen vier Zutaten zu einem der sichersten Lebensmittel der Welt macht. Das Reinheitsgebot für deutsches Bier garantiert den unbeschwerten Genuss ohne Reue — und ist damit aktueller denn je.
Tag des Reinheitsgebots: 23. April 1516
Verordnungen und Kontrollen trugen nachweislich zur stetigen Qualitätsverbesserung des Bieres bei. Auf diese erfolgreiche Entwicklung ist es auch zurückzuführen, dass am 23. April 1516 beim bayerischen Landständetag - eine Zusammenkunft von Landadel und Ritterschaft - in Ingolstadt durch Herzog Wilhelm IV. das Reinheitsgebot für alle bayerischen Brauer erlassen wurde.
Fakten zum Reinheitsgebot
Der Wortlaut des Reinheitsgebotes
Das vom bayerischen Herzog Wilhelm IV. im April 1516 erlassene Reinheitsgebot für Bier hat folgenden Wortlaut:
Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll
Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, daß forthin überall im fürstentum Bayern sowohl auf dem lande wie auch in unseren Städten und Märkten, die kein besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli bis Georgi ein Maß (bayerische = 1,069 Liter) oder ein Kopf (halbkugelförmiges Geschirr für Flüssigkeiten = nicht ganz eine Maß) Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller (Heller = gewöhnlich ein halber Pfennig) bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll. Wo aber einer nicht Märzen-, sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und verkaufen. Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen. Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden. Wo jedoch ein Gauwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer (= enthält 60 Maß) Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemandem erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken.
Gegeben von Wilhelm IV.
Herzog in Bayern
am Georgitag zu
Ingolstadt Anno 1516
Der geschichtliche Hintergrund
Reinheitsgebot - Höhepunkt einer langen Rechtsentwicklung
Das Reinheitsgebot ist die älteste heute noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. Zugleich ist es der Höhepunkt einer sich über mehrere Jahrhunderte hinweg erstreckenden rechtlichen Entwicklung in Deutschland, bei der es den jeweiligen Obrigkeiten und Instanzen darum ging, durch entsprechende Verordnungen die Qualität des Bieres, ein Hauptnahrungsmittel der Bevölkerung, zu verbessern. Solche Vorschriften lassen sich übrigens außerhalb Deutschlands bis weit in das vorchristliche Altertum zurückverfolgen.
Erste urkundlich nachweisbare Ansätze in Deutschland: Augsburg 1156
Auf deutschem Boden gibt es den ersten urkundlich belegten Hinweis aus der Zeit des Kaisers Barbarossa. Dieser gab im Jahr 1156 der Stadt Augsburg eine neue Rechtsverordnung, die berühmte "Justitia Civitatis Augustensis", die das älteste deutsche Stadtrecht ist. Und schon darin ist vom Bier die Rede: "Wenn ein Bierschenker schlechtes Bier macht oder ungerechtes Maß gibt, soll er gestraft werden..." Die Strafe war übrigens schwer und betrug 5 Gulden, beim dritten Verstoß wurde dem brauenden Wirt die Lizenz entzogen.
Nürnberg 1393
Eine weitere Vorschrift ist aus der Stadt Nürnberg bekannt. Dort durfte auf Beschluß des Stadtrates ab 1393 nur noch Gerste zum Brauen verwendet werden. Die Münchener Stadtverwaltung befahl rund 30 Jahre später, 1420, das Bier nach dem Brauen eine Zeitlang zu lagern.
Regensburg 1447
Die Regensburger beauftragten 1447 ihren Stadtarzt, das in der Stadt gebraute Bier regelmäßig zu kontrollieren und ein besonderes Augenmerk darauf zu haben, was an Zutaten in das Bier gegeben wurde. Nach den schlechten Erfahrungen des Stadtarztes brachten sie 1453 eine Brauordnung heraus.
München 1363
Um die Qualität des Bieres kümmerten sich schon 1363 auch die Münchener. Sie übertrugen 12 Mitgliedern des Stadtrates die Bieraufsicht. Und 1447 verlangten sie ausdrücklich von den Brauern, daß sie zum Bierbrauen nur Gersten, Hopfen und Wasser verwenden dürfen "...und sonst nichts darein oder darunter tun oder man straffe es fuer valsch".
Herzog Albrecht IV. bestätigte 40 Jahre später diese Forderung des Münchener Stadtrates, denn er hatte erfahren, daß im Norden Deutschlands das Biergeschäft vor allem deshalb blühte, weil die dortigen Zünfte dafür sorgten, daß gutes Bier gebraut wurde.
Herzogtum Bayern-Landshut 1493
Wenig später, im Jahr 1493, folgte Herzog Georg der Reiche nach und erließ für sein gesamtes Herzogtum Bayern - Landshut, das altbayerische Kerngebiet, diese Vorschrift: "Die Bierbrauer und andere sollten nichts zum Bier gebrauchen denn allein Malz, Hopfen und Wasser, noch dieselben Brauer, auch die Bierschenken und andere nichts anderes in das Bier tun - bei Vermeidung von strafe an Leib und Gut."
Alle diese Verordnungen wurden kontrolliert: Bierbeschauer besuchten regelmäßig die Brauer, prüften und versuchten das Bier. Auch sie selbst waren strengen Bestimmungen unterworfen und durften höchstens sechs Prüfungen am Tag vornehmen. Außerdem durften sie an Prüfungstagen weder Speisen zu sich nehmen, die die Geschmacksnerven hätten beeinträchtigen können, noch durften sie Wein trinken oder gar rauchen.
Tag des Reinheitsgebots: 23. April 1516
Verordnungen und Kontrollen trugen nachweislich zur stetigen Qualitätsverbesserung des Bieres bei. Auf diese erfolgreiche Entwicklung ist es auch zurückzuführen, daß am 23. April 1516 beim bayerischen Landständetag - eine Zusammenkunft von Landadel und Ritterschaft - in Ingolstadt durch Herzog Wilhelm IV. das Reinheitsgebot für alle bayerischen Brauer erlassen wurde.
Waren bis dahin die norddeutschen Brauer aufgrund ihrer strengen Zunftordnung mit ihren Bierqualitäten unerreicht, so änderte sich das. Bayern holte schnell auf, ein Vorteil des süddeutschen Bier - und Braurechts. Hierzu muß man wissen, daß es in Deutschland hinsichtlich des Bieres zwei unterschiedliche Rechtssysteme gab:
Städte - und Zunftrecht im Norden
Im Norden galt Bier während des Mittelalters als "bürgerliche Nahrung" und unterstand bürgerlichem Recht - das sich in den Städten entwickelt hat, und das ihre Bürger erfolgreich gegen Adel und Geistlichkeit vertraten. Deshalb waren hier das Bier betreffend Verordnungen in erster Linie Sache der Stadtverwaltungen und der Zünfte.
Landesrecht im Süden
Im Süden hingegen nahmen die Landesherren direkten Einfluß auf alle Verordnungen, die das Bier betrafen. Das wirkte sich beim Reinheitsgebot besonders positiv aus, denn es galt sofort und flächendeckend in ganz Bayern. Steuerliche Gesichtspunkte standen bei diesem Erlaß nicht zur Diskussion. Eine Steuer für einheimisches Bier wird in Bayern auch erst wesentlich später, nämlich 1572, eingeführt. Das strenge Gesetz setzte hingegen einen verbindlichen Qualitätsstandard für ganz Bayern und schob fortan allen Verfälschungen und Panschereien einen Riegel vor. Das bayerische Reinheitsgebot fand nach und nach überall in Deutschland Freunde und Anwendung, auch wenn man die bayerische Vorschrift nicht einfach übernommen hat. Man meinte das gleiche wie in Bayern, aber man sagte es aus unterschiedlichsten Gründen nicht wo präzise.
...Hamburger Brauordnung von 1695
So etwa in der er neuen Hamburger Brauordnung von 1695, in der die Brauer am süddeutschen Beispiel ermahnt werden, "...daß sie gutes, taugliches Bier brauen, äußersten Fleiß sich angelegen sein lassen, mit untadeligem Korne sich versehen, zu jedem Brau dessen willige Maße tun...".
Das deutsche Brauhandwerk: Hohe Anforderungen und ausgeprägtes Selbstbewußtsein
Es verdient in diesem Zusammenhang auch festgehalten zu werden, daß die Grundvoraussetzungen für die Aufnahme in das Brauhandwerk im 15. und 16. Jahrhundert außergewöhnlich hoch gesteckt waren: Hierzu gehörte nämlich nicht allein wie in den anderen Handwerken der Nachweis der ehelichen Geburt und der Besitz des Bürgerrechts. Aufgrund des kapitalintensiven Charakters des Brauhandwerkes verliehen z.B. die bayerischen Herzöge, die auch über den Braubann verfügten, das Recht, ein Brauhaus zu errichten und zu führen, nur an einflußreiche und wohlhabende Bürger, die Grundstücksbesitzer waren.
Diese herrschaftlich privilegierte Gruppe von Brauherren, die die Brauanlagen im Erbgange besaß, betrieb das Brauen in der Regel nicht selbst, sondern bekleidete Ämter in der Stadt. Die Brauherren beschäftigen in ihren Braustätten zumeist Lohnknechte, Gesellen und Braumeister, von denen viele das subjektive Braurecht besaßen.
Aber auch innerhalb dieser nur handwerklich tätigen Mitglieder des Gewerbes vollzog sich in der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts die Herausbildung eines privilegierten Personenkreises, desjenigen der Braumeister. Diese schirmten ihren Stand streng ab und setzten erschwerte Eintrittsbedingungen durch.
Die strikte Befolgung der Bestimmungen des Reinheitsgebotes ist wohl nicht zuletzt auf das ausgeprägte Standes- und Selbstbewußtsein dieses handwerklichen Zweiges zurückzuführen. Wo es nicht - wie in Bayern - durch die Landesherren verliehene Privilegien gab, haben die strengen Bestimmungen der Zunft und das Selbstverständnis ihrer Mitglieder dazu beigetragen, daß die jeweiligen Brauverordnungen strikt befolgt worden sind.
Übernahme in das Recht nach der Reichsgründung 1871
Reinheitsgebot blieb auch durch die Jahrhunderte hindurch lebendig...
Wenn man die rechtliche Entstehungsgeschichte des Reinheitsgebotes und die grundlegenden Bedingungen für die Heraufkunft und Entwicklung des deutschen Brauhandwerks kennt, kann man sich nicht darüber wundern, daß das Reinheitsgebot auch in das verfassungsmäßige deutsche Recht übergegangen und von den deutschen Brauern bis heute konsequent eingehalten worden ist. Die Qualität des nach dem Reinheitsgebot gebrauten Bieres war derart überzeugend und der Stolz auf die vollendete Beherrschung der Braukunst mit nur vier Rohstoffen zu sehr ausgeprägt, als daß dieses Gesetzt hätte ein Opfer der Geschichte werden können.
...fand Eingang in das Recht der Kaiserzeit
Mit der Vereinheitlichung des Rechtes haben nach der Reichsgründung 1871 denn auch andere Staaten das Reinheitsgebot übernommen. Baden übernahm das Reinheitsgebot 1896, Württemberg im Jahr 1900, wenngleich man auch dort schon im 18. Jahrhundert entsprechende Vorschriften erlassen hatte. Ab 1906 galt es im gesamten Reichsgebiet. Es wurde im Biersteuergesetz verankert, in dem es heißt, daß Bier nur aus Malz, Hopfen, Hefe und Wasser hergestellt werden darf.
der Weimarer Republik...
Auch die Weimarer Republik übernahm das Reinheitsgebot. Bayern machte 1918 seine Zugehörigkeit zur Republik u.a. davon abhängig, daß das Reinheitsgebot weiter im gesamten Reichsgebiet gelte.
und der Bundesrepublik Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland findet das Reinheitsgebot seine rechtliche Begründung im Biersteuergesetz. Hierin ist festgelegt, daß zur Bereitung von Bier nur Hopfen, Malz, Wasser und Hefe verwendet werden dürfen (=absolutes Reinheitsgebot). Darüber hinaus ist im Biersteuergesetz aber auch der Verkehr mit Bier geregelt (§ 10). Danach dürfen unter der Bezeichnung Bier nur solche Getränke in Verkehr gebracht werden, die gegoren sind und den Bestimmungen des § 9 Biersteuergesetz entsprechen.
Die Geschichte des Bierbrauens
Bier ist für viele moderne Menschen der Inbegriff von Geselligkeit und Genuss. Die wenigsten wissen dabei, dass sie mit dem Bierglas auch ein Stück Kulturgeschichte in der Hand halten. Die Anfänge des Bieres lassen sich bis in die Zeit um 6000 vor Christus zurückverfolgen. Damals lebten die Sumerer in dem Gebiet zwischen Euphrat und Tigris. Ihre Bilder und Keilschriften haben sich bis heute erhalten und künden von der Sitte, aus vergorenem Brotteig ein Getränk herzustellen, das wir mit hoher Wahrscheinlichkeit als Vorfahren unseres Bieres bezeichnen können. In der Zeit um 3000 vor Christus gab es schon so etwas wie eine - sehr bescheidene - Sortenvielfalt: Immerhin vier verschiedene Biere wurden in diese Zeit angeboten.
Um 2000 vor Christus entstand in Babylonien eines der ältesten Werke der Weltliteratur: das Epos um den sagenhaften König Gilgamesch. In einer Geschichte des Epos lernt Enkidu, ein noch sehr tierähnlicher Urmensch, was den Menschen ausmacht: "Iss nun das Brot, o Endiku, denn das gehört zum Leben, trink auch vom Bier, wie es des Landes Brauch!" Nach weiteren sieben Bechern, Waschungen und Salbungen war Endiku, so das Gilgamesch-Epos, "einem Menschenwesen gleich".
Auch bei den alten Ägyptern wurde bereits Jahrhunderte vor Christi Geburt Bier gebraut. Das bezeugen Wandmalereien und Figuren, die in Königsgräbern gefunden wurden. Auf der anderen Seite des Mittelmeeres, bei den Griechen und Römern scheint Bier keine besondere Rolle gespielt zu haben. Hier dominierte der Wein.
Bei den Germanen war dagegen war Bier das Lieblingsgetränk. Den ältesten Nachweis dafür, dass Bier auf deutschem Boden gebraut wurde, liefern Bieramphoren aus der Zeit von 800 v. Chr., die in der Gegend von Kulmbach gefunden wurden. Das Brauen war dabei, genau wie das Brotbacken, eine Aufgabe der Frauen.
Aber das Bier von früher muss pappig und süßlich geschmeckt haben, denn Hopfen wurde damals noch nicht verwendet. Nach den Quellen begannen die Brauer im 8. Jahrhundert, dem Sud Hopfen beizugeben. Er verlieh dem Bier nicht nur den fein-herben Geschmack, den wir heute kennen, sondern machte es als natürliches Konservierungsmittel auch besser haltbar.
Blühendes Handwerk im Mittelalter
Ab dem frühen Mittelalter nahmen sich besonders die Klöster der Kunst des Bierbrauens an. Das erste Kloster, in dem Bier gebraut wurde, war nach einer Chronik aus dem Jahr 820 n. Chr. das von St. Gallen in der heutigen Schweiz. Die Mönche erlernten früh die Kunst, ein nahrhaftes, wohlschmeckendes Getränk zu brauen, das ihre kargen Mahlzeiten bereicherte. Besonders wichtig war dies in der Fastenzeit, wenn der Gürtel noch enger geschnallt werden musste. Dann war ein starkes Bier der willkommene Ausgleich, denn "was flüssig ist, bricht kein Fasten". Die Tradition der Starkbiere, deren Saison am Anfang des Frühjahrs beginnt, hat sich bis heute vor allem in Bayern erhalten.
Die Klöster machten den weltlichen Braustätten in früheren Jahrhunderten durch den Verkauf ihrer Biere heftige Konkurrenz. Schon Anfang des 15. Jahrhunderts wurde deshalb ein Verbot zum öffentlichen Verkauf von Klosterbier erlassen. Viel genützt hat es nicht. Erst als im Zuge der Französischen Revolution auch in Deutschland die Klöster säkularisiert wurden, war Anfang des 19. Jahrhunderts das Schicksal der meisten Klosterbrauereien besiegelt. Doch noch heute gibt es elf Klöster, in denen Bier gebraut wird. Zu den bekanntesten zählen Andechs und Ettal in Bayern.
Mit dem Aufblühen der deutschen Städte entwickelte sich auch auf weltlicher Ebene das Braugewerbe zu einem angesehenen Wirtschaftszweig. Erster und ältester Brauhandelsplatz großen Stils war Bremen, das bereits um 1300 große Mengen Exportbier nach Holland, Flandern, England und Skandinavien lieferte. Hamburg galt als das "Brauhaus der Hanse". Immerhin zählte die Stadt im 16. Jahrhundert 600 Brauereien, in denen die Hälfte aller Gewerbetreibenden tätig war. Brauereien waren zur damaligen Zeit oft die wichtigste Finanzquelle der städtischen Wirtschaft.
Der Weg zur modernen Brauwirtschaft
Im 19. Jahrhundert fielen die Schranken der Zünfte und Gilden, die Gewerbefreiheit wurde propagiert. Es war eine Epoche des Aufbruchs. Als sich 1835 die erste Eisenbahn von Nürnberg nach Fürth auf den Weg macht, hat sie als Fracht Bier geladen.
Der überall einsetzende technische Fortschritt nutzte auch den Brauern. Drei Namen sind mit dem technischen Entwicklung der Brauwirtschaft besonders eng verbunden: Louis Pasteur entdeckte die Mikroorganismen in der Hefe und ihre Rolle beim Braupozess. Emil Christian Hansen gelang es als erstem, eine einzelne Bierhefezelle zu isolieren. Und Carl von Linde erfand die Kältemaschine und schuf damit die Voraussetzung schuf, untergäriges Bier auch im Sommer zu brauen. Untergäriges Bier braucht mit Temperaturen zwischen 4 und 9 Celsius beim Brauprozess eine entsprechende Kühlung, die früher nur durch Einlagerung von großen Eismengen möglich war. Deshalb wurden bis dahin überwiegend obergärige Biere gebraut.
Die Zeiten ändern sich und mit ihnen die Bedürfnisse derjenigen, die Bier brauen, ausschenken und trinken. So lösten Kegs in der Gastronomie die Holzfässer ab. Die Bierkästen sind heute meistens aus leichtem Kunststoff und nicht mehr aus Holz. Der Wunsch der Verbraucher, ihr Bier gepflegt zu Hause zu trinken, führte zur vermehrten Abfüllung des Bieres in Flaschen und Dosen und damit zur Entwicklung immer schnellerer Flaschenwasch-, Füll- und Etikettieranlagen. Prozesssteuerung und Computer hielten Einzug in die Brauereien. Neue Spezialitäten - wie alkoholfreies Bier oder Biermischgetränke - kommen modernen Trinkgewohnheiten entgegen und erfüllen die Ansprüche der Konsumenten von heute.
Die deutschen Brauer haben es stets verstanden, Tradition und Moderne miteinander zu verbinden. Die Fähigkeit, neuen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig an Bewährtem festzuhalten, gewährleistet, dass die Brauwirtschaft nicht nur eine stolze Vergangenheit, sondern auch eine sichere Zukunft hat.
Der Brauprozess
Es ist ein aufwendiger Prozess, ein hochwertiges Bier mit Hilfe modernster Technik auf natürliche Weise herzustellen. Bierbrauen war und ist eine Kunst.
Am Anfang ist das Malz
Ausgangsstoff für ein gutes Bier ist eine gute Braugerste, für ein Weißbier zusätzlich ein spezieller Brauweizen. Das sind Sorten, die besonders gut keimen. Das frisch geerntete Getreide wird in der Mälzerei vermälzt. Dazu wird die Gerste geputzt, sortiert und dann in großen Behältern drei Tage lang eingeweicht. Das Wasser weckt das Getreidekorn zu neuem Leben. In Keimkästen lässt es der Mälzer anschließend keimen.
Nach einer Woche ist das Innere des Korns mürbe und wasserlöslich. Nach außen wächst langsam ein Keimling. Ließe man das Korn jetzt weiterkeimen, entstünde eine neue Pflanze. Doch der Mälzer greift nun ein und trocknet das sogenannte Grünmalz bei Temperaturen von 85 bis rund 100 Grad Celsius. Diesen Vorgang nennt man "Darren". Je höher dabei die Temperatur ist, desto dunkler wird das Malz.
Das Mälzen hat einen entscheidenden Einfluss auf den Charakter des Bieres, seinen Geschmack, seine Farbe, auf Schaum und Haltbarkeit. Durch das Keimen wurde die unlösliche Stärke im Getreidekorn aufgespalten, so dass sie sich beim Brauen in löslichen, vergärbaren Malzzucker umwandeln kann.
Das Brauen beginnt
Das Malz kommt dann in die Brauerei. Hier wird es in großen Mühlen geschrotet und mit Wasser, das rein, weich und neutral im Geschmack sein soll, im Maischebottich vermischt. Der Brauer nennt das Einmaischen. Diese Maische wird nun in zwei bis vier Stunden stufenweise auf verschiedene Temperaturen erhitzt. Bei bestimmten Temperaturen aktivieren sich Enzyme, die im Malz enthalten sind. Die Enzyme bauen die Stärke zu Malzzucker und das Eiweiß zu Aminosäuren ab.
Im Läuterbottich wird die Maische dann von allen festen Bestandteilen des Malzes befreit. Der Rückstand, der sogenannte Treber, wird als wertvolles Viehfutter weiterverwendet.
Die geläuterte Würze fließt nun in die Würzepfanne, wo sie ein bis zwei Stunden gekocht und etwas eingedampft wird. Dann wird der Hopfen zugegeben. Er gibt dem zukünftigen Bier den angenehm herb-bitteren Geschmack und das charakteristisch feine Aroma. Der Hopfen fördert auch die Haltbarkeit des Bieres und hat einen günstigen Einfluss auf die "Blume" des Bieres. Die blanke Würze wird schnell auf rund 5 Grad heruntergekühlt und gelangt in den Gärkeller.
Aus der Würze wird Bier
Hier kommt nun die Hefe hinzu, die sofort die Gärung auslöst. Sie wandelt den Zucker in Alkohol und Kohlensäure um. Nach rund einer Woche ist die Hauptgärung beendet, die Hefe wird abgezogen. Sie kann nach gründlicher Reinigung weiterverwendet werden. Weil sie hochwertiges Eiweiß und vor allem Vitamine in hoher Konzentration enthält, wird sie auch in der Nahrungsmittelproduktion geschätzt.
Für das Jungbier kommt nun die Zeit des Reifens im Lagerkeller - je nach Biertyp bis zu drei Monaten. Im Lagerkeller geschieht dreierlei: Erstens rundet sich der Geschmack des Bieres ab, der noch vorhandene Restzucker wird fast vollständig abgebaut. Zweitens wird die Kohlensäure gebunden und gibt dem Jungbier seine Spritzigkeit. Drittens setzen sich die restliche Hefe und die Eiweißflocken auf dem Boden ab: Das Bier wird klar.
Zum Abschluss wird das fertige Bier noch einmal filtriert und kann in Flaschen oder Fässer abgefüllt werden. Über Gastronomie und Handel findet es dann seinen Weg in das Glas des Bierfreundes.
Sieben Irrtümer über Bier
Über 5000 Biere werden in Deutschland gebraut — wer alle probieren will, kann 14 Jahre täglich wechseln. Doch so vielfältig die Bierlandschaft, so unterschiedlich sind auch die Irrtümer über den Gerstensaft. Hier räumen wir mit sieben Vorurteilen auf: Lesen Sie, was Sie schon immer über die Hopfen-Kaltschale wissen wollten — lesen Sie sieben Wahrheiten über Bier!
Vorurteil Nr.1
Bier ist ungesund.
Irrtum: Bier in Maßen genossen ist sehr wohltuend für die Gesundheit: Es senkt den Blutdruck und das Erkrankungsrisiko von Herz und Kreislauf. So hat Professor Werner Back, Ordinarius für Brauerei der TU München, herausgefunden: "Bier ist ein Getränk mit vielen Polyphenolen, das sind Pflanzenstoffe, die die Gesundheit fördern. Schädliche Stoffe sind darin hingegen nicht bekannt."
Vorurteil Nr. 2
Bier ist ein Männergetränk.
Irrtum: Über 60 Prozent der deutschen Frauen trinken gerne Bier. Übrigens: Nur weiblicher Hopfen wird zum Bierbrauen verwendet. Kein Wunder, dass es Männern so zusagt ...
Vorurteil Nr. 3
Bier ist nährstoffarm.
Irrtum: Bier ist ein idealer Nährstofflieferant. Es versorgt den Körper mit lebenswichtigen Vitaminen, Mineralstoffen und Kohlenhydraten. So kann Bier — in Maßen genossen — einen Beitrag zur Ernährung bilden.
Vorurteil Nr. 4
Bier macht dick.
Irrtum: 0,2 Liter Bier haben nur ca. 90 Kalorien. Die gleiche Menge Wein hingegen hat 155 und Sekt sogar 170 Kalorien. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass das Körpergewicht durch maßvollen Biergenuss sogar reduziert werden kann — natürlich unter der Voraussetzung, dass man nicht mehr als gewöhnlich isst. Bier hat nämlich besonders günstige Auswirkungen auf den Fett- und Zuckerstoffwechsel. Der "Bierbauch" gehört also ins Reich der Legenden!
Vorurteil Nr. 5
Bier auf Wein, das lass sein...
Irrtum: Zuviel Alkohol erzeugt immer einen Kater — der Getränke-Mix ist dabei egal. Als Faustregel für gesundheitsfördernden Biergenuss gelten höchstens ein Liter täglich für Männer und ein halber Liter für Frauen.
Vorurteil Nr. 6
Ein gutes Pils braucht sieben Minuten.
Irrtum: Bier-Zapfen ist keine Geduldsfrage. Wer ein schönes Pils genießen will, braucht dafür nur eine kurze Weile einzuplanen: Schon nach drei Minuten ist die Krone perfekt.
Vorurteil Nr. 7
Wir sind Weltmeister im Bier trinken.
Irrtum: Die Tschechen haben den größten Bierdurst — auf 159 Liter kommen sie pro Kopf und Jahr. Die Deutschen liegen mit 125,5 Litern auf Rang 2. Dicht gefolgt von den Iren, die sich jährlich 125 Liter schmecken lassen. Die Schlusslichter dieser Statistik bilden die typischen Weinländer Europas: Italien (28,1 l), Frankreich (36,2 l) und Griechenland (40 l).
Kleine Bierkunde
Bier
entsteht durch die alkoholische Gärung aus Malz, Hopfen, Hefe und Wasser. Bei untergärigen Bieren darf nur Gerstenmalz verwendet werden. Für obergärige Sorten sind auch Roggen-, Weizen- oder Dinkelmalz erlaubt. Bier besteht aus Kohlehydraten, Eiweiß, Mineralstoffen, Kohlensäure, Alkohol und zu 90 Prozent aus Wasser.
Das Reinheitsgebot
legt fest, dass in Deutschland für die Herstellung von Bier nur Malz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden dürfen. Das Gebot stammt aus dem Jahr 1516 und ist die älteste lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. Sie gilt noch heute im deutschen Biersteuergesetz fort und sichert die Qualität des deutschen Bieres.
Malz
wird aus Gerste, Weizen, Dinkel oder Roggen gewonnen. In der Mälzerei werden die Getreidekörner durch Zugabe von Wasser zum Keimen gebracht und dann getrocknet (gedarrt).
Hopfen
gilt als die "Seele des Bieres". Er verleiht dem Bier seinen herb-bitteren Geschmack, verbessert dessen Haltbarkeit und stabilisiert den Schaum. Das größte Hopfenanbaugebiet der Welt ist die Hallertau in Bayern.
Hefe
bringt die Würze zum Gären und wandelt den Malzzucker in Alkohol und Kohlensäure um. Durch die Zugabe untergäriger Hefen (saccharomyces carlsbergensis) entstehen untergärige Biere, mit Hilfe obergäriger Hefen (saccharomyces cerevisiae) entstehen obergärige Biere (siehe dort).
Stammwürze
bezeichnet den Anteil der aus dem Malz gelösten Stoffe in der noch unvergorenen Würze. Das sind vor allem Malzzucker, Eiweiß, Vitamine, Mineralien und Aromastoffe. Bei der Gärung wird daraus mit Hilfe der Hefe rund ein Drittel Alkohol, ein Drittel Kohlensäure und ein Drittel Restextrakt. Je höher der Stammwürzegehalt, desto stärker also das Bier. Die meisten Biere in Deutschland sind Vollbiere mit einer Stammwürze zwischen 11 und 16 Prozent. Der Alkoholgehalt liegt dann zwischen 4,5 und 5,5 Volumenprozent.
Die Farbe des Bieres
wird allein durch die Farbe des Malzes bestimmt. Je höher die Temperatur ist, bei der das Malz getrocknet - "gedarrt" - wird, desto dunkler wird es und gibt die Farbe im Brauprozess an das Bier weiter. Vor der Einführung der Heißluft-Darre 1807 wurde Malz über dem offenen Feuer getrocknet. Die Temperatur war kaum zu beeinflussen, und die Malze waren alle mehr oder weniger dunkel. Eine ausgefeiltere Mälztechnik machte es dann Anfang des 19. Jahrhunderts möglich, die Malzfärbung zu steuern und helleres Bier zu brauen.
Obergärig oder untergärig
werden Biere gebraut. Dabei kommt es auf die Hefe und die Gärungstemperatur an. Die obergärige Brauweise ist die ältere Methode. Die Gärung erfolgt bei Temperaturen zwischen 15 und 20 Grad Celsius. Die einzelligen Organismen der obergärigen Hefe steigen nach dem Gärprozess nach oben und werden dann abgehoben. Untergärige Hefe benötigt Temperaturen zwischen 4 und 9 Grad Celsius und setzt sich nach der Gärung am Boden des Gärgefäßes ab. Dies war früher nur in Gegenden möglich, die den ganzen Winter über viel Natureis zur Verfügung hatten. Mit der Erfindung der Kältemaschine durch Carl von Linde im Jahr 1873 begann der Siegeszug des untergärigen Bieres. Es gibt aber auch heute noch viele Spezialitäten, die obergärig gebraut werden.
Welches Bier zu welchem Essen?
Salat
helles Weizenbier, helles Lager, Export
Eintopf
dunkles Lager, Kölsch, Alt
gekochter Fisch
helles Weizenbier, helles Lager, Export
gebratener Fisch
dunkles Lager, Pils, Alt, Kölsch
Geflügel
helles Weizenbier, helles Lager, Export, Pils, Kölsch
Meeresfrüchte
Pils, helles Weizenbier, Kölsch, Export
Braten
Pils, dunkles Lager, Kölsch, Alt, Malztrunk
Steaks
dunkles Bockbier, Schwarzbier, Alt, Pils, Kölsch
Wild
Bockbier, Schwarzbier, Alt, dunkles Weizenbier
milder Käse
helles Lager, Weizenbier, Export
würziger Käse
Bockbier, Kölsch, Alt, Pils, dunkles Lager
süße Nachspeisen
helles Weizenbier, Kölsch, Bockbier, Malztrunk
Gruß
Happy End
Na dann Prost und lasst es Euch alle schmecken.
ein paar "Grüne" verdient....
und von mir einen Dank; ich hatte nämlich
keine Ahnung, warum heute Tag des Bieres
ist. Hab aber trotzdem 3 Augustiner vom
Holzfass mit grossem Vergnügen verzehrt.
Grüsse Pussy
Bisher hält Holsten 27 Prozent an Licher. Die Mehrheit des Unternehmens befindet sich noch in Familienbesitz. "Wir sind in Gesprächen", sagte Franke. Mit etwa einer Million Hektoliter Bierabsatz pro Jahr und gut 300 Mitarbeitern liegt das Unternehmen auf Platz 19 unter den deutschen Brauereien.
Nicht bestätigen wollte der Holsten-Sprecher, dass der Kauf von Licher mit dem Geld aus dem Verkauf des Mineralwassergeschäfts von Holsten finanziert werden soll. Es gebe grundsätzliche Überlegungen, sich von der Tochter Hansa-Brunnen zu trennen, dies stehe jedoch nicht im direkten Zusammenhang mit Licher. In den vergangenen Jahren war Holsten durch die Übernahme von König-Pilsener zum größten Bierbrauer Deutschlands aufgestiegen. Im Ausland hatten sich die Hamburger aber mit dem Kauf einer polnischen Brauerei verhoben. Sie bescherte Holsten erstmals Verluste im vergangenen Jahr. (bob)
Hamburger Abendblatt