TECO 2030 ASA - Wasserstoff für Schiffe
Seite 318 von 320 Neuester Beitrag: 18.11.24 16:37 | ||||
Eröffnet am: | 11.12.20 08:43 | von: Justachance | Anzahl Beiträge: | 8.981 |
Neuester Beitrag: | 18.11.24 16:37 | von: Dagobert_08. | Leser gesamt: | 2.713.743 |
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Ich würde Ihnen nicht mal 30 : 70 Chance geben,
was so abstürzt wird äußerst selten durch weiße Ritter wieder aufgebaut.
Das know how findet schon seinen Weg zum Geld nur halt nicht (mehr) über Teco 2030 ASA
Die US-Energieregulierungsbehörde FERC hat jedoch die geplante Anbindung eines Amazon-Rechenzentrums an das Susquehanna-Kernkraftwerk in Pennsylvania abgelehnt. FERC-Mitglieder äußerten Bedenken, dass die Vereinbarung die Stromkosten für Verbraucher erhöhen und die Netzzuverlässigkeit beeinträchtigen könnte. FERC-Kommissar Mark Christie erklärte, dass solche Projekte komplexe und weitreichende Auswirkungen auf die Netzstabilität und die Kostenstruktur haben könnten. Die Entscheidung kommt zu einer Zeit, in der Technologieunternehmen zunehmend Standorte direkt an Kraftwerken suchen, um ihren hohen Energiebedarf für Rechenzentren zu decken.
https://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/...ab/100085275.html
Teco2030 setzt neuerdings auf den Bereich Rechenzentren, und hier sehe ich schon ein ungeheures Potenzial. Aber nur, wenn AVL als Partner erhalten bleibt, sehe ich eine Chance für Teco. Es braucht die Entwicklung von PEM der nächsten Generation. Der entwickelte PEM-Elektrolyseur-Stack von AVL Canada wird zwar nicht direkt für den Betrieb von Rechenzentren geeignet sein, könnte aber für die Produktion von Wasserstoff eine Rolle spielen. https://www.linkedin.com/posts/...share&utm_medium=member_desktop
Falls der Investor SunHydrogen ein effektives Wasserstoffpanel entwickelt und die politische Lage in den USA günstig bleibt, könnten sich Tecos Chancen weiter verbessern.
Auszug aus der Mail von Teco
die hohen Ausstände von Teco (bei AVL) spielen Ihnen doch geradezu in die Hände...
Wird hier genauso nix wie bei Hyzon @BerndÖ
Meiner Meinung nach war es von diesen Herrschaften ja zumindest extra dämlich, die Präsentation so abzuspeichern, dass Hinz und Kunz sie abrufen konnten. Auf die rechtliche Problematik diesbezüglich will ich hier gar nicht eingehen….
schön an diesen Forum ist, das man einfach viele viele Sichtweisen mitbekommt.
AVL sollte wohl mit am Meisten am Überleben von TECO interessiert sein, genauso wie alle anderen Gläubiger.
Mit der heutigen Wahl sieht es jedenfalls nicht gut aus für "renewables"
Der Artikel beschreibt das recht gut:
https://www.focus.de/earth/analyse/...nicht-stoppen_id_260453060.html
Da Teco in den USA Arbeitsplätze schaffen will, sehe ich kein Problem.
International sieht es etwas anders aus.
Dennoch bin ich der Meinung auch in USA ist das ein herber Rückschlag v.a. für das investive Umfeld für
renewables...
Teco: Glaubt hier jemand ernsthaft dass AVL keine vertraglichen Sicherheiten hat für den Fall der Fälle
... wozu brauchen sie dann noch Teco, wenn der Zugriff aufs know how möglich ist?
Die Frage ist, wer das außer Teco dann sein könnte, und wann das frühestens möglich wäre.
Wer soll das sein, heißt, wer soll die "einfache" Lösung, die AVL sucht, denn sein?
In der aktuellen wirtschaftlichen Situation? In der aktuellen politischen Lage mit mehr als riskanten Aussichten für Unternehmen im Bereich Wasserstoff/Brennstoffzellentechnik?
Die Brennstoffzellentechnik ist hinsichtlich der Baugröße eine Sonderanfertigung, die Fertigungsstraße von Thyssen darauf ausgerichtet. Es wird ein Unternehmen gesucht, welches also die Fertigungsanlage von Thyssen einsetzen wird.
Dieses Unternehmen mag es irgendwo geben, aber da schätze ich die Chancen von Teco größer ein, zu überleben, als so ein Unternehmen zu finden.
Meine Meinung.
Dein Vertrag sieht also so aus:
TECO zahlt für die Entwicklung eines Systems XX Mio €.
AVL sagt danke und nutzt das Patent und vertreibt alles selber.
Man hat sich bei AVL auch extra mehr Zeit gelassen, dass TECO das Geld ausgeht um dieses Szenario zu erwirken.
Da kann ich halt nur mit dem Kopf schütteln...
AVL kann auch das Patent für ein Steuerungsverfahren zum Hochfahren eines Brennstoffzellensystems nicht alleine nutzen. Es ist als Patent angemeldet, und die Bevollmächtigten sind AVL List und TECO 2030 ASA. https://www.patentguru.com/assignee/teco-2030-asa
Für die Technikversierten hier:
WO2024016042 STEUERUNGSVERFAHREN ZUM HOCHFAHREN EINES BRENNSTOFFZELLENSYSTEMS
Teco 2030 ASA und AVL List sind nicht die Bevollmächtigten, sondern die Patentinhaber.
Aus: Wie patentieren zwei Unternehmen eine gemeinsame Erfindung? - b4bschwaben.de
„Innovation entsteht durch Zusammenarbeit. Doch wie gehen Unternehmen richtig damit um, wenn eine gemeinsame Erfindung patentrechtlich geschützt werden soll?
„Wie muss man vorgehen, wenn sich zwei Unternehmen, die gemeinsam daran beteiligt sind, eine technische Vorrichtung patentieren lassen wollen? Geht das überhaupt?“
Unser Experte für Patent- und Markenfragen, Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, antwortet:
Haben Mitarbeiter von zwei oder mehreren Unternehmen gemeinsam eine Erfindung gemacht, kann diese im Namen sämtlicher beteiligter Unternehmen zum Patent angemeldet werden. Wird auf diese Anmeldung ein Patent erteilt, gehört es den beteiligten Unternehmen gemeinsam. Da dem Patentamt keine Miteigentumsquoten anzuzeigen sind, empfiehlt es sich jedoch intern zu regeln, zu welchem Anteil das Patent den einzelnen Unternehmen gehört. Dies hat auch Auswirkungen auf die von den Unternehmen an die beteiligten Erfinder zu bezahlende Arbeitnehmererfindervergütung. Ein Patent, welches mehreren Inhabern gehört, darf von jedem dieser Inhaber für die Bedürfnisse des eigenen Betriebs genutzt werden. Gegenseitige Verbietungsrechte bestehen insoweit nicht. Allerdings darf kein Mitinhaber ohne Zustimmung der anderen Mitinhaber über das Patent verfügen, seinen Anteil auf einen Dritten übertragen, auf das Patent verzichten oder Lizenzen an Dritte vergeben. Die Inhaber eines Patents sind somit eng verbunden und jeweils in der Verfügung über das Schutzrecht beschränkt. Eine häufig gewählte und meist empfehlenswerte Alternative besteht darin, das Patent im Namen eines Unternehmens anzumelden und die Rechte der weiteren beteiligten Unternehmen vertraglich zu regeln.“
Frequently Asked Questions (updated 2011)
Wenn, dann bitte richtig missverstehen ;-)
Fakt ist, dass Teco aktuell Ausstände hat (siehe auch Ausführungen von @remai weiter oben) und diese aktuell bei weitem nicht bedienen kann.
Unter solchen Umständen kommt es dann aus der Not heraus zu "hundmiserablen" Deals...
und deshalb sehe ich zumindest die Gefahr, dass Tecos Patente unter Wert in andere Hände gehen könnten ...
Erfinder: Weingrill, David Kogler, Markus Vestum, Emil Aarskog, Fredrik
Bevollmächtigter: AVL List GmbH TECO 2030 ASA
https://www.patentguru.com/assignee/teco-2030-asa
Wer will, kann nachlesen, welche Bedeutungen das Wort „assignee“ in deutscher Sprache hat.
Wer will, kann den Patentanmeldeprozess durchdenken.
Wer will, kann sich überlegen, von welcher Datenbank er idealerweise Patente abfragt.
WO2024016042 CONTROL METHOD FOR STARTING UP A FUEL CELL SYSTEM
Wie patentieren zwei Unternehmen eine gemeinsame Erfindung? - b4bschwaben.de
Ich bleibe bei meiner Aussage laut gestrigem Beitrag von 15.37 Uhr: AVL List GmbH und Teco 2030 ASA sind die Patentinhaber.