Uniper mit Volldampf voraus
Seite 4 von 132 Neuester Beitrag: 25.09.24 13:47 | ||||
Eröffnet am: | 09.09.16 13:03 | von: goldfather | Anzahl Beiträge: | 4.285 |
Neuester Beitrag: | 25.09.24 13:47 | von: Lichtefichte | Leser gesamt: | 1.405.934 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 289 | |
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JPMorgan startet Uniper mit 'Overweight' - Ziel 13,10 Euro
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HSBC startet Uniper mit 'Hold' - Ziel 11 Euro
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Macquarie startet Uniper mit 'Outperform' - Ziel 16 Euro
Beispiel:
Nehmen wir an, du hast vor 3 Jahren 1000 E.ON gekauft zu 15.000 €
Gestern hast du 100 Uniper zugeteilt bekommen.
9,09 % von 15.000 = 1363,50 €
Dein (fiktiver) Einstandskurs für die 100 Uniper ist 1363,50 €
Dein neuer Einkaufskurs für die verbleibenden 1000 E.ON ist jetzt 13636,50 €
Wenn du zum beispiel heute deine 100 Uniper verkaufst, machst du steurlich knapp 300 € Verlust.
Dieser Verlust wird in deinen Verrechnungstopf Aktien eingebucht.
Dann wären wir bei einem KBV von 0,2, bei aktuell 1,4 Mrd EBITDA
Ich persönlich sehe bei einem Kurs von 10,50€ schon mehr Chancen auf +4,5 € als das Risiko auf -4,5 €, aber das muss jeder selbst wissen.
Sie ist faktisch in den Medien so gut wie nicht präsent. Gerade jetzt in der ersten Handelswoche, wo es wichtig wäre.
:-(
Oder habt ihr euch auf die 9,99 € fixiert ?
Was mich hingegen gerade zum nachdenken gebracht hat beim Lesen des Wertpapierprospektes ist der Passus auf S. 22, wo es darum geht, dass man eventuell mit für Entsorgungskosten der deutschen AKWs nachhaften könnte, jedenfalls auf dementsprechende Risiken hingewiesen wird. Kann das eventuell jemand genauer einordnen?
Zinsen werden aller Voraussicht nach nicht steigen, heißt auch wieder mehr Mut an den Märkten
Es gibt in Deutschland ein Nachhaftungsgesetz, das verhindern soll, dass sich die EVUs um ihre Haftungspflichten drücken indem Sie ihre Filetstücke abspalten und eine "Atomgesellschaft" zurücklassen, die man im Haftungsfall einfach pleite gehen lassen könnte.
Die abgespaltenen Gesellschaften bleiben also aus Perspektive der Haftung mit im Boot. Aber: Es gibt im Spaltungsbericht eine Freistellungsvereinbarung zwischen Eon und Uniper, die Uniper quasi den Rücken frei hält. Uniper bekommt mE dann "Probleme", wenn diese Vereinbarung unter bestimmten Bedingungen verjährt (ich meine frühestens ab Ende 2026) oder Eon selbst nicht in der Lage sein sollte, die Verpflichtungen selbst zu erfüllen.
So kann man keine neue Aktie am Markt einführen.
"Amateure"
Zeitpunkt: 16.09.16 11:22
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
Der SpinOff war ein Schuß ins Knie!
Die Vorstände haben die letzte Hoffnung im Keime erstickt!
Blickt man die letzten Jahre zurück, war auch nichts anderes zu erwarten!
Hauptsache die Gehälter und Boni fließen reichlich!
Hier auch für andere Interessenten die Ziffer 7.4 aus dem Spaltungsbericht:
"Haftung der Uniper SE nach dem Umwandlungsgesetz für die Erfüllung der Verpflichtungen
aus dem Kernenergiegeschäft in Deutschland
Gemäß § 133 Abs. 1 und Abs. 3 UmwG haftet die Uniper SE gesamtschuldnerisch mit der
E.ON SE für die Erfüllung der bei der E.ON SE verbliebenen Verbindlichkeiten, die vor dem
Wirksamwerden der Abspaltung begründet worden sind, wenn sie innerhalb von fünf Jahren
ab Bekanntmachung der Eintragung der Abspaltung in das Handelsregister der E.ON SE fällig
und daraus Ansprüche gegen die Uniper SE gerichtlich oder in einer anderen in § 133 UmwG
beschriebenen Weise festgestellt werden (siehe Abschnitt 4.3.1(ii) „Nachhaftung gemäß § 133
UmwG der Uniper SE als übernehmender Rechtsträger"). Die Haftung der Uniper SE nach
§ 133 Abs. 1 UmwG betrifft nur eigene Verbindlichkeiten der E.ON SE und nicht solche Verbindlichkeiten
der Tochtergesellschaften der E.ON SE. Dementsprechend besteht gemäß
§ 133 Abs. 1 und Abs. 3 UmwG insbesondere keine unmittelbare Haftung der Uniper SE für
die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen mit Blick auf die Stilllegung und den Rückbau von
Kernkraftwerken sowie die Entsorgung und die Endlagerung der radioaktiven Abfälle in Bezug
auf das im E.ON-Konzern verbleibende Kernenergiegeschäft in Deutschland. Diese Verpflichtungen
treffen nicht die an der Spaltung beteiligte E.ON SE, sondern deren mittelbare Tochtergesellschaft
PreussenElektra. Lediglich soweit gegenwärtige und zukünftige atomrechtliche
Verpflichtungen zu einem Verlust bei der PreussenElektra und in der Folge auch zu einem
Verlust bei ihrer unmittelbaren Muttergesellschaft, der E.ON Energie AG, führen und die E.ON
SE für diesen Verlust aufgrund des zwischen der E.ON SE und der E.ON Energie AG bestehenden
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags gemäß § 302 AktG haften muss, besteht
innerhalb der dargestellten Fünfjahresfrist (§ 133 Abs. 3 Satz 1 UmwG) eine mittelbare
Haftungsverpflichtung der Uniper SE gegenüber der E.ON Energie AG in Höhe der Verlustausgleichspflicht.
Die E.ON SE hat sich gemäß Ziffer 8.2 des Abspaltungs- und Übernahmevertrags verpflichtet,
die Uniper SE von sämtlichen vorgenannten Verpflichtungen freizustellen (siehe dazu nachstehend
Abschnitt 10.1.8 „Gläubigerschutz und Innenausgleich (Ziffer 8)“)."
Aber das alles eignet sich doch überhaupt nicht um medial ausgewalzt zu werden. Die Insider haben ein bisschen gekauft, mehr habe ich nicht erwartet. Zumal ich persönlich Uniper aktuell zwar für eher günstig halte, aber Megaschnäpphenkurse bei denen man blind zugreifen kann sehe ich persönlich gerade auch nicht.