Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung?


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Neuester Beitrag: 26.01.18 07:51
Eröffnet am:01.09.11 09:37von: stangi77Anzahl Beiträge:84
Neuester Beitrag:26.01.18 07:51von: ExcirsLeser gesamt:4.389
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27350 Postings, 5356 Tage potzblitzzz@MM

 
  
    #51
07.12.11 21:12
Es ist eine normale Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus. Meintest Du diese Frage?  

59073 Postings, 8629 Tage zombi17Bist du das große Helferlein, Mürf?

 
  
    #52
07.12.11 21:12

27350 Postings, 5356 Tage potzblitzzzMeeeeetti...

 
  
    #53
07.12.11 22:03
Rechnest Du noch meine Chancen aus?  

10805 Postings, 5154 Tage sonnenscheinchen@50

 
  
    #54
07.12.11 22:09
dem ist nicht zu helfen. Kannst du dir sparen.  

969 Postings, 4618 Tage Kernspaltermeine Wohnung besitzt

 
  
    #55
2
07.12.11 22:11
für die Küche einen Zähler für Kaltwasser und einen für Warmwasser
für das Bad einen Zähler für Kaltwasser und einen für Warmwasser

macht 2 Warmwasserzähler und 2 Kaltwasserzähler.

Hat man nicht getrennte Warm und Kaltwasserzähler das kann man das nicht trennen. Einzige Ausnahme ist das Vorhanden sein von 2 Kaltwasserzählern, wovon einer vor dem Durchlauferhitzer, Boiler etc. geschalten ist.  

27350 Postings, 5356 Tage potzblitzzzNur ein Kaltwasserzähler

 
  
    #56
07.12.11 22:19
Warmwasser gab's durch einen Elektro-Durchlauferhitzer.  

59073 Postings, 8629 Tage zombi17Ich habe seit unter 30 meine eigene Hütte

 
  
    #57
4
07.12.11 22:28
mit einem geeichten Wasserzähler der regelmässig ausgetauscht wird.
Ein Teil von der Hütte ist vermietet, per Handschlag, gute alte Handelsart.
Der Mieter darf heizen und Wasser verbrauchen soviel er will, alles Festpreis, ohne Einzelnachweis, welcher seit 8 Jahren nicht erhöht wurde und noch weitere Jahre keine Erhöhung benötigt. Er darf auch umbauen nach seinem Geschmack wenn es die Statik nicht beeinträchtigt. Ich habe gerne meine Ruhe und bin nicht der typische Verbieteallesvermieter.

Mir ist ein vertrauenswürdiger, zufriedener Mieter, der meine ganzen Kapriolen ohne murren erträgt, tausend mal lieber als 50 Euro Gewinn. Ich gebe bei Engpässen lieber 50 Euro nach bevor ich an einem Volldödel gerate.

Leider bin ich aussterbende Rasse.  

33960 Postings, 5912 Tage McMurphyDie arme Sau

 
  
    #58
07.12.11 22:41
;-)

Körnerfresser, Dir ist jetzt alles klar - falls nicht, habe ich mich in Dir getäuscht.

;-)  

27350 Postings, 5356 Tage potzblitzzzOkay

 
  
    #59
1
07.12.11 22:42
Und ich bin eigentlich ein sehr guter Mieter, aber das bringt mir auch nix in dieser Situation.
:)  

5587 Postings, 5101 Tage Walkürchen2Wenn es keine dauerhafte Wohngemeinschaft

 
  
    #60
1
07.12.11 23:17
gab, darf der Vermieter auch nicht für zwei,oder mehr Personen abrechnen. Selbst mehrwöchiger Besuch ist erlaubt, ohne dass dadurch Mehrkosten entstehen dürfen. Wenn da jemand für länger mit gemeldet war, z.B. wenn der Vormieter sich nicht früh genug abgemeldet hat, dann beweist das nichts. Es liegt dann lediglich ein Meldeverstoß vor, der allerdings auch teuer werden kann, deshalb würde ich in diesem Fall zuvor mit der Person sprechen, die dort fälschlicherweise gemeldet war.

Die Rechnung jedenfalls so lange nicht zahlen, wie das nicht geklärt wurde. Ich würde sofort zum Mieterverein gehen. Der Vermieter muss nachweisen, dass da mehr Leute gewohnt haben, nicht du. Das kann er nur mit Zeugen. Die wird er aber nicht finden, wenn er lügt. Ich glaub, man kann bis zu drei Wochen Besuch haben, mehrmals im Jahr, ohne dass sich das auf die im Haushalt lebende Personenzahl auswirkt.  

33960 Postings, 5912 Tage McMurphyWalkürchen, andersherum

 
  
    #61
2
08.12.11 06:21
Der Vermieter wird die ausstehende Zahlung einklagen und dann ist Potzi in Erklärungsnot. Ich würde eine andere Taktik fahren. Wenn eine Wasseruhr eingebaut ist, muss sie auch geeicht und gewartet sein... Da kann man ein wenig drauf rumreiten. Allerdings ist das alles Spekulation, solange P. uns nicht verrät, welche Formulierung hinsichtlich des Abrechnungsschlüssels im Mietvertrag steht.  

27350 Postings, 5356 Tage potzblitzzzFormulierung im Mietvertrag

 
  
    #62
1
08.12.11 13:13
Die Berechnung erfolgt auf Wohnflächenverhältnis, soweit nicht ein anderer Abrechnungsmaßstab vorgeschrieben ist.
Von einer Einigung / Information zu einem anderen Schlüssel habe ich keine Kenntnis.  

27350 Postings, 5356 Tage potzblitzzzIch habe mit meiner Rechtschutzversicherung

 
  
    #63
08.12.11 13:17
telefoniert.
Man hat mir eine Schadennummer gegeben und einen bestimmten Anwalt empfohlen.

Meine Frage ist: soll ich diesen Anwalt guten Gewissens nehmen, oder handelt er u.U. gegen meine Interessen für die Interessen der RSV?  

33960 Postings, 5912 Tage McMurphyWo ist denn noch das Problem?

 
  
    #64
2
08.12.11 13:19
Wenn Wohnfläche vereinbart ist, kann er nicht pro Kopf abrechnen.
Dafür brauchst Du erstmal keinen Anwalt.

Du legst formal Widerspruch ein und bezeichnest die entsprechende Klausel im Mietvertrag.  

27350 Postings, 5356 Tage potzblitzzzIch möchte halt nicht eine Angriffsfläche bieten,

 
  
    #65
1
08.12.11 13:22
falls ich auf eine Falle reinfalle (irgendein Gesetz, dass dem VM doch irgendwas erlaubt, was ich bisher noch nicht gefunden habe)...  

27350 Postings, 5356 Tage potzblitzzz-s

 
  
    #66
08.12.11 13:22

33960 Postings, 5912 Tage McMurphyBlödsinn!

 
  
    #67
2
08.12.11 13:23
Das gibts nicht.

Gehe wie in #64 erklärt vor und nehme außerdem noch Bezug auf die Wasseruhr (#61).  

27350 Postings, 5356 Tage potzblitzzzOkay, aber eine Frage noch

 
  
    #68
1
08.12.11 13:26
Bezieht sich Dein Rat, einen Anwalt nicht aufzusuchen, auf einen möglichen Nachteil für mich? Kann ich mich da in Gefahr begeben?
Ein Schreiben vom Anwalt könnte die Sache doch wahrscheinlich schneller zu einem guten Ergebnis für mich vorantreiben als mein eigenes Schreiben, oder?  

27350 Postings, 5356 Tage potzblitzzzIch habe in meinem Leben bisher noch nie einen

 
  
    #69
08.12.11 13:26
Anwalt für irgendwas gebraucht...  

27350 Postings, 5356 Tage potzblitzzzAch so.. Und trotzdem nochmal die Frage

 
  
    #70
1
08.12.11 13:33
Ist ein Anwalt, den die Versicherung vorschlägt, für den Kunden eventuell nachteilhaft?

Das wollte ich sowieso schon immer mal wissen für den Fall der Fälle.  

25196 Postings, 8664 Tage modgurke hat es oben erwähnt, aber das

 
  
    #71
1
08.12.11 13:37

geht hier unter:

Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten

 Betriebskostenverordnung - BetrKV

http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/BJNR234700003.html

 

Angehängte Grafik:
2.jpg (verkleinert auf 52%) vergrößern
2.jpg

11125 Postings, 5412 Tage bashpusher999#70

 
  
    #72
2
08.12.11 13:40
Nachteile hast Du m.E. nicht zu befürchten. Die RSV wird Dir keinen Vollpfosten empfehlen, denn im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung muss sie bei Unterliegen sämtliche Prozesskosten tragen, inklusive der gegnerischen Anwaltskosten. Also liegt es in ihrem Interesse, die Angelegenheit möglichst außergerichtlich zu erledigen, denn dann fällt bei dem Anwalt nur eine sog. Geschäftsgebühr an. Die ist in der Regel niedriger die Gebühr, die der Anwalt in einem streitigen Verfahren vor Gericht erhält.  

33960 Postings, 5912 Tage McMurphyMeine Herren, bist Du kompliziert

 
  
    #73
08.12.11 13:42
Was glaubst Du, was der Vermieter sich freut, Post von einem Anwalt zu bekommen... Rache ist süß!

Versuch es doch BITTE erstmal so.

KÖRNERFRESSER! Damit ist alles gesagt  

27350 Postings, 5356 Tage potzblitzzzOkay

 
  
    #74
1
08.12.11 13:47
@bashpusher.. Aber eventuell gerate ich an einen Anwalt, der im Interesse der Versicherung mir keine großen Chancen gibt, damit ich die Versicherung nicht in Anspruch nehme? Da sehe ich irgendwie die Gefahr drin.

@Metti
Ich muss noch mal drüber nachdenken. Meine Geduld ist schon arg strapaziert, weil die Probleme mit dem Vermieter seit langer Zeit andauern. :(  

11125 Postings, 5412 Tage bashpusher999#74

 
  
    #75
2
08.12.11 13:55
Die Gefahr halte ich für sehr gering. Wenn sie Dir einen Anwalt empfehlen, dann müssen Sie zunächst schon einmal die Gebühr für die Beratung übernehmen. Also können Sie Dein Anliegen nicht für völlig aussichtslos halten, sonst hätten Sie den Eintritt für die Kosten schon von vornherein abgelehnt. Der Anwalt selbst hat ja auch ein Interesse daran, aussichtsreiche Mandate notfalls bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung zu betreiben, denn dann sind die Gebühren höher.

Wenn Du ganz sicher gehen willst, dann suchst Du Dir selbst einen, der sich auf Mietrecht spezialisiert hat. Du musst nicht den nehmen, den Dir Deine RSV vorschlägt.  

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