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Seite 182 von 791 Neuester Beitrag: 29.01.25 17:10 | ||||
Eröffnet am: | 08.12.16 22:21 | von: HappyHarvey | Anzahl Beiträge: | 20.768 |
Neuester Beitrag: | 29.01.25 17:10 | von: Buntspecht5. | Leser gesamt: | 5.982.399 |
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oder die mangelnde Verfügbarkeit kommt einfach noch ganz gelegen dazu.
Diese Sondergenehmigung wird ja nur bei erwartetem besonderem Nutzen (Formulierung müsste ich nochmal in einem der verlinkten Artikel lesen) erteilt.
Wenn kein anderes Narkotikum da ist, ist dieser Vorteil ebenso gegeben, wie auch wenn der Patient weniger Folgeschäden haben wird.
unterschiedlich deuten.
www.bfarm.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/C/Compassionate_Use.html
Ein Härtefall liegt vor, wenn eine Gruppe von Patientinnen oder Patienten, die an einer Erkrankung leiden, welche zu einer schweren Behinderung führen würde oder lebensbedrohend ist, ******* nicht zufriedenstellend ******* mit einem genehmigten oder zugelassenen Arzneimittel behandelt werden kann.
der USA -Zulassung gleich die kommende EU -Zulassung bekommt ! Aber ,es ist eine Frage der Zeit !!!
Oder Was meinst du ?
Habe gestern auch NTV angeschrieben und die DGAP-Meldung zukommen lassen, bisher noch keine Antwort.
Also, wenn YV raus ist, was meiner Meinung nach spätestens mit der nächsten guten News der Fall sein wird, sollte es zunächst keine weiteren Verwässerungen des Kurses geben.
Im Rahmen eines Programms zur mitfühlenden Anwendung können Patienten Medikamente zur Verfügung gestellt werden, wenn ausreichende Hinweise auf die Wirksamkeit und Sicherheit des Arzneimittels vorliegen.
ausreichende hinweise beinhaltet für mich, dass die ethikkommission eine prüfung vorgenommen hat....
Denke nicht das wenn der CEO jetzt eine Anfrage stellt das der Aufsichtsrat nein sagen würde.Ich habe selber nicht gelesen dass diese Optionen an irgendwelche Bedingungen gekoppelt wären beim Ziehen der Optionen.Was dem verkauf der Optionen angeht sind wir uns einig:)
"Sollte der Vorstand dann dieses Angebot annehmen, greift anschließend die min. 4-jährige Wartefrist, bis diese Optionen ausgeübt werden."
Die 4-jährige Wartefrist werden wohl bei einer Übernahme dann keine Rolle mehr spielen.
"Allerdings habe ich aktuell nicht ganz auf dem Schirm, wie viele Optionen nach aus älteren Programmen ausgeübt werden können."
Die Frage kann ich dir leider auf die schnelle auch nicht beantworten.
"Also, wenn YV raus ist, was meiner Meinung nach spätestens mit der nächsten guten News der Fall sein wird, sollte es zunächst keine weiteren Verwässerungen des Kurses geben. "
Gut möglich das sie schon vor der nächsten News raus sind:)
Somit dürften noch keine der alten Optionen ausgeübt worden sein. Die von
Söhngen werden vermutlich abgegolten worden sein!
Preis zu erwerben.
Leerverkäufer werden sich hier nicht rantrauen zur Zeit. Es können überraschende Meldungen
kommen, die das Eindecken dann ziiieeemmlich teuer machen!