hat Guttenberg seine Doktorarbeit geklaut?
Zitat Freiherr zu Guttenberg (bezüglich Amtsenthebung von Kapitän zur See Schatz) "Wenn sich herausstellt, dass an den Vorwürfen nichts dran ist, kann er sein Amt ja wieder haben."
natürlich hängt das Amt nicht am Doktortitel, es geht hier um Glaubwürdigkeit und Vertrauen.
Arbeitnehmer werden wegen eines Kassenbons gekündigt, weil das "Vertrauensverhältnis zerstört ist". Wenn der Bundesminister der Verteidigung sich einen Titel "ermogelt"... was hat er denn in seinem Amt vielleicht alles "ermogelt, vertuscht"... das ist die Frage
Dann hätten wir einen politischen Selbstdarsteller weniger - ein Problem weniger für Deutschland.
Mir persönlich ist es völlig egal ob Guttenberg ein paar Passagen seiner Doktorarbeit nicht selbst erstellt hat, bzw. das zitieren vergessen hat, solange er seinen Job gut macht.
Politiker und sich etwas ermogeln.......hmmm machen das nicht so gut wie alle Politiker?
http://www.uni-bayreuth.de/universitaet/...n_habil/2000-03-30--01.pdf
da muss dann die Promotionskomission unter Berücksichtigung von Art48 ff. nach Bayerischen Verwaltungsverfahrensgedöns entscheiden.
Art. 48
Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts
(1) 1 Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden. 2 Ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt), darf nur unter den Einschränkungen der Absätze 2 bis 4 zurückgenommen werden.
(2) 1 Ein rechtswidriger Verwaltungsakt, der eine einmalige oder laufende Geldleistung oder teilbare Sachleistung gewährt oder hierfür Voraussetzung ist, darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsakts vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. 2 Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte gewährte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. 3 Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen, wenn er
1.
den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat,
2.
den Verwaltungsakt durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren,
3.
die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
4 In den Fällen des Satzes 3 wird der Verwaltungsakt in der Regel mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen. 5-8 (aufgehoben)
(3) 1 Wird ein rechtswidriger Verwaltungsakt, der nicht unter Absatz 2 fällt, zurückgenommen, so hat die Behörde dem Betroffenen auf Antrag den Vermögensnachteil auszugleichen, den dieser dadurch erleidet, daß er auf den Bestand des Verwaltungsakts vertraut hat, soweit sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse schutzwürdig ist. 2 Absatz 2 Satz 3 ist anzuwenden. 3 Der Vermögensnachteil ist jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus zu ersetzen, das der Betroffene an dem Bestand des Verwaltungsakts hat. 4 Der auszugleichende Vermögensnachteil wird durch die Behörde festgesetzt. 5 Der Anspruch kann nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden; die Frist beginnt, sobald die Behörde den Betroffenen auf sie hingewiesen hat.
(4) 1 Erhält die Behörde von Tatsachen Kenntnis, welche die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts rechtfertigen, so ist die Rücknahme nur innerhalb eines Jahres seit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme zulässig. 2 Dies gilt nicht im Fall des Absatzes 2 Satz 3 Nr. 1.
(5) Über die Rücknahme entscheidet nach Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts die nach Art. 3 zuständige Behörde; dies gilt auch dann, wenn der zurückzunehmende Verwaltungsakt von einer anderen Behörde erlassen worden ist.
http://by.juris.de/by/gesamt/VwVfG_BY.htm
Einer der nur ein wenig aufgeklärt ist, weiss
- dass seit mehr als 50 Jahren Steuern hinterzogen werden
- dass seit mehr als 50 Jahren Leute andere abmurksen
- dass seit mehr als 50 Jahren beschissen, gelogen und betrogen wird
Deswegen ist es aber noch lange nicht richtig.
Einer der nur ein wenig aufgeklärt ist weiß außerdem, dass wenn er erwischt wird, er ein Problem hat. Wer eine teilweise abgekupferte Arbeit einreicht weiß, dass er ggf. mit Konsequenzen zu rechnen hat. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist gering, aber manche erwischt es eben.
Guttenberg kupferte freizügiger ab als gedacht
Auszüge von der Internetseite der US-Botschaft, Texte von Parteifreunden, Sätze aus Zeitungen: Liest man Karl-Theodor zu Guttenbergs Doktorarbeit genauer, finden sich weitere Passagen, die abgeschrieben sind - ohne Quellenangabe. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger fordert nun Aufklärung.
weiter: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,746016,00.html
Wenn man sich bei wissenschaftlichen Arbeiten über eines sicher sein kann,
was überhaupt von Prüfern gelesen wird, so sind das die Einleitung
und das Resumee.
Hilfreich wäre es sicherlich, wenn unser Held dort in einen kleinen aber sehr gefährlichen Kampfeinsatz verwickelt werden würde und da als Uffz d.R. reüssieren könnte.
jedeb duennschiss muessen man dann beim zitieren mit Fußnote versehen
sie alle schreiben meist ihre Reden nicht selbst, sondern sie werden geschrieben. Alles klar?
@ot: Ich wusste gar nicht, dass ne Rede zu einem ordentlichchen ackerdämlichen Grad führt.
Am besten liest Du Dir erstmal das durch, bevor Du hier über Dinge schreibst, von deren Formalia Du offenbar keine Ahnung hast.
Gruß,
T.
Wer ist da eigentlich der Depp ?
Oder wurde ihm der Titel zugeschustert, weil er in der CSU sitzt ?
Doktor ist ein akademischer Würdegrad
Würde
Würde
Würde