hat Guttenberg seine Doktorarbeit geklaut?
genau, sein Amt ruhen lassen und abwarten, wie der Kommandant der Gorch Fock
Zitat Freiherr zu Guttenberg (bezüglich Amtsenthebung von Kapitän zur See Schatz) "Wenn sich herausstellt, dass an den Vorwürfen nichts dran ist, kann er sein Amt ja wieder haben."
Zitat Freiherr zu Guttenberg (bezüglich Amtsenthebung von Kapitän zur See Schatz) "Wenn sich herausstellt, dass an den Vorwürfen nichts dran ist, kann er sein Amt ja wieder haben."
einschätze, wird er die Prüfung nochmal tun, dann bekommen ein paar was auf die Schnautze, und gut ist es.....................??? .
ohne Lob
natürlich hängt das Amt nicht am Doktortitel, es geht hier um Glaubwürdigkeit und Vertrauen.
Arbeitnehmer werden wegen eines Kassenbons gekündigt, weil das "Vertrauensverhältnis zerstört ist". Wenn der Bundesminister der Verteidigung sich einen Titel "ermogelt"... was hat er denn in seinem Amt vielleicht alles "ermogelt, vertuscht"... das ist die Frage
natürlich hängt das Amt nicht am Doktortitel, es geht hier um Glaubwürdigkeit und Vertrauen.
Arbeitnehmer werden wegen eines Kassenbons gekündigt, weil das "Vertrauensverhältnis zerstört ist". Wenn der Bundesminister der Verteidigung sich einen Titel "ermogelt"... was hat er denn in seinem Amt vielleicht alles "ermogelt, vertuscht"... das ist die Frage
anlegt, sollte er jetzt auch bei sich anlegen. Und gehen!
Dann hätten wir einen politischen Selbstdarsteller weniger - ein Problem weniger für Deutschland.
Dann hätten wir einen politischen Selbstdarsteller weniger - ein Problem weniger für Deutschland.
muss man aber nicht.
Mir persönlich ist es völlig egal ob Guttenberg ein paar Passagen seiner Doktorarbeit nicht selbst erstellt hat, bzw. das zitieren vergessen hat, solange er seinen Job gut macht.
Politiker und sich etwas ermogeln.......hmmm machen das nicht so gut wie alle Politiker?
Mir persönlich ist es völlig egal ob Guttenberg ein paar Passagen seiner Doktorarbeit nicht selbst erstellt hat, bzw. das zitieren vergessen hat, solange er seinen Job gut macht.
Politiker und sich etwas ermogeln.......hmmm machen das nicht so gut wie alle Politiker?
wo man einen deutschen Dipl.-Ing. gegen Geld erwerben könnte. Falls einer ein Angebot hat, bitte per BM an mich, zahle bar. ;-))
wieder einzuziehen besteht aufjedenfall, siehe Paragraph 16 (2) in der Promotionsordnung
http://www.uni-bayreuth.de/universitaet/...n_habil/2000-03-30--01.pdf
da muss dann die Promotionskomission unter Berücksichtigung von Art48 ff. nach Bayerischen Verwaltungsverfahrensgedöns entscheiden.
Art. 48
Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts
(1) 1 Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden. 2 Ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt), darf nur unter den Einschränkungen der Absätze 2 bis 4 zurückgenommen werden.
(2) 1 Ein rechtswidriger Verwaltungsakt, der eine einmalige oder laufende Geldleistung oder teilbare Sachleistung gewährt oder hierfür Voraussetzung ist, darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsakts vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. 2 Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte gewährte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. 3 Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen, wenn er
1.
den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat,
2.
den Verwaltungsakt durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren,
3.
die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
4 In den Fällen des Satzes 3 wird der Verwaltungsakt in der Regel mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen. 5-8 (aufgehoben)
(3) 1 Wird ein rechtswidriger Verwaltungsakt, der nicht unter Absatz 2 fällt, zurückgenommen, so hat die Behörde dem Betroffenen auf Antrag den Vermögensnachteil auszugleichen, den dieser dadurch erleidet, daß er auf den Bestand des Verwaltungsakts vertraut hat, soweit sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse schutzwürdig ist. 2 Absatz 2 Satz 3 ist anzuwenden. 3 Der Vermögensnachteil ist jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus zu ersetzen, das der Betroffene an dem Bestand des Verwaltungsakts hat. 4 Der auszugleichende Vermögensnachteil wird durch die Behörde festgesetzt. 5 Der Anspruch kann nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden; die Frist beginnt, sobald die Behörde den Betroffenen auf sie hingewiesen hat.
(4) 1 Erhält die Behörde von Tatsachen Kenntnis, welche die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts rechtfertigen, so ist die Rücknahme nur innerhalb eines Jahres seit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme zulässig. 2 Dies gilt nicht im Fall des Absatzes 2 Satz 3 Nr. 1.
(5) Über die Rücknahme entscheidet nach Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts die nach Art. 3 zuständige Behörde; dies gilt auch dann, wenn der zurückzunehmende Verwaltungsakt von einer anderen Behörde erlassen worden ist.
http://by.juris.de/by/gesamt/VwVfG_BY.htm
http://www.uni-bayreuth.de/universitaet/...n_habil/2000-03-30--01.pdf
da muss dann die Promotionskomission unter Berücksichtigung von Art48 ff. nach Bayerischen Verwaltungsverfahrensgedöns entscheiden.
Art. 48
Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts
(1) 1 Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden. 2 Ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt), darf nur unter den Einschränkungen der Absätze 2 bis 4 zurückgenommen werden.
(2) 1 Ein rechtswidriger Verwaltungsakt, der eine einmalige oder laufende Geldleistung oder teilbare Sachleistung gewährt oder hierfür Voraussetzung ist, darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsakts vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. 2 Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte gewährte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. 3 Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen, wenn er
1.
den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat,
2.
den Verwaltungsakt durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren,
3.
die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
4 In den Fällen des Satzes 3 wird der Verwaltungsakt in der Regel mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen. 5-8 (aufgehoben)
(3) 1 Wird ein rechtswidriger Verwaltungsakt, der nicht unter Absatz 2 fällt, zurückgenommen, so hat die Behörde dem Betroffenen auf Antrag den Vermögensnachteil auszugleichen, den dieser dadurch erleidet, daß er auf den Bestand des Verwaltungsakts vertraut hat, soweit sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse schutzwürdig ist. 2 Absatz 2 Satz 3 ist anzuwenden. 3 Der Vermögensnachteil ist jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus zu ersetzen, das der Betroffene an dem Bestand des Verwaltungsakts hat. 4 Der auszugleichende Vermögensnachteil wird durch die Behörde festgesetzt. 5 Der Anspruch kann nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden; die Frist beginnt, sobald die Behörde den Betroffenen auf sie hingewiesen hat.
(4) 1 Erhält die Behörde von Tatsachen Kenntnis, welche die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts rechtfertigen, so ist die Rücknahme nur innerhalb eines Jahres seit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme zulässig. 2 Dies gilt nicht im Fall des Absatzes 2 Satz 3 Nr. 1.
(5) Über die Rücknahme entscheidet nach Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts die nach Art. 3 zuständige Behörde; dies gilt auch dann, wenn der zurückzunehmende Verwaltungsakt von einer anderen Behörde erlassen worden ist.
http://by.juris.de/by/gesamt/VwVfG_BY.htm
dass egal wie die Kommission hinsichtlich seines Doktortitels entscheiden wird, von nun an bleibt ein Schatten von Betrug an ihm heften und wird ihn sein Leben lang begleiten.
"Einer der nur ein wenig Aufgeklärt ist, weiss dass Diplome jeder art (Ingenieur, Arzt, Prof, Wissenschaftler usw) seit mehr als 50 Jahren gegen Geld Angeboten werden, das ist ein alter Hut,,,, oder nach dem Motto (wie der Vater so der Sohn),,,,,,,,,,, Also wenn alle Schiebereien aufgeklärt werden würden, müssten mindestens 50% ihre Diplome abgeben + hinter Gittern wandern...............!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!"
Einer der nur ein wenig aufgeklärt ist, weiss
- dass seit mehr als 50 Jahren Steuern hinterzogen werden
- dass seit mehr als 50 Jahren Leute andere abmurksen
- dass seit mehr als 50 Jahren beschissen, gelogen und betrogen wird
Deswegen ist es aber noch lange nicht richtig.
Einer der nur ein wenig aufgeklärt ist weiß außerdem, dass wenn er erwischt wird, er ein Problem hat. Wer eine teilweise abgekupferte Arbeit einreicht weiß, dass er ggf. mit Konsequenzen zu rechnen hat. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist gering, aber manche erwischt es eben.
Einer der nur ein wenig aufgeklärt ist, weiss
- dass seit mehr als 50 Jahren Steuern hinterzogen werden
- dass seit mehr als 50 Jahren Leute andere abmurksen
- dass seit mehr als 50 Jahren beschissen, gelogen und betrogen wird
Deswegen ist es aber noch lange nicht richtig.
Einer der nur ein wenig aufgeklärt ist weiß außerdem, dass wenn er erwischt wird, er ein Problem hat. Wer eine teilweise abgekupferte Arbeit einreicht weiß, dass er ggf. mit Konsequenzen zu rechnen hat. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist gering, aber manche erwischt es eben.
Copy-and-Paste-Affäre
Guttenberg kupferte freizügiger ab als gedacht
Auszüge von der Internetseite der US-Botschaft, Texte von Parteifreunden, Sätze aus Zeitungen: Liest man Karl-Theodor zu Guttenbergs Doktorarbeit genauer, finden sich weitere Passagen, die abgeschrieben sind - ohne Quellenangabe. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger fordert nun Aufklärung.
weiter: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,746016,00.html
Guttenberg kupferte freizügiger ab als gedacht
Auszüge von der Internetseite der US-Botschaft, Texte von Parteifreunden, Sätze aus Zeitungen: Liest man Karl-Theodor zu Guttenbergs Doktorarbeit genauer, finden sich weitere Passagen, die abgeschrieben sind - ohne Quellenangabe. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger fordert nun Aufklärung.
weiter: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,746016,00.html
'Ne Einleitung abzuschreiben ist wirklich bekloppt.
Wenn man sich bei wissenschaftlichen Arbeiten über eines sicher sein kann,
was überhaupt von Prüfern gelesen wird, so sind das die Einleitung
und das Resumee.
Wenn man sich bei wissenschaftlichen Arbeiten über eines sicher sein kann,
was überhaupt von Prüfern gelesen wird, so sind das die Einleitung
und das Resumee.
Die Reise an die Front sieht mir so aus, als sei sie - anders als zuvor - äußerst kurzfristig anberaumt worden. Einziges Ziel den Minister aus der (deutschen) Schusslinie zu bringen.
Hilfreich wäre es sicherlich, wenn unser Held dort in einen kleinen aber sehr gefährlichen Kampfeinsatz verwickelt werden würde und da als Uffz d.R. reüssieren könnte.
Hilfreich wäre es sicherlich, wenn unser Held dort in einen kleinen aber sehr gefährlichen Kampfeinsatz verwickelt werden würde und da als Uffz d.R. reüssieren könnte.
und einige hier an Board ueberhoehen sich masslos , in dem was fdiese als geistig schutzwürdig urheberrechtlich einfordern
jedeb duennschiss muessen man dann beim zitieren mit Fußnote versehen
jedeb duennschiss muessen man dann beim zitieren mit Fußnote versehen
den Bundespräsi einsperren, die Kanzlerin einsperren, den Dicken Gabi einsperren, das Kühnast einsperren, das Oskarchen einsperren...
sie alle schreiben meist ihre Reden nicht selbst, sondern sie werden geschrieben. Alles klar?
sie alle schreiben meist ihre Reden nicht selbst, sondern sie werden geschrieben. Alles klar?
möchte/soll, dann muss man das.
@ot: Ich wusste gar nicht, dass ne Rede zu einem ordentlichchen ackerdämlichen Grad führt.
@ot: Ich wusste gar nicht, dass ne Rede zu einem ordentlichchen ackerdämlichen Grad führt.
irgendwo hier in dem Thread war der Link zum Thema "Wissenschaftliches Arbeiten".
Am besten liest Du Dir erstmal das durch, bevor Du hier über Dinge schreibst, von deren Formalia Du offenbar keine Ahnung hast.
Gruß,
T.
Am besten liest Du Dir erstmal das durch, bevor Du hier über Dinge schreibst, von deren Formalia Du offenbar keine Ahnung hast.
Gruß,
T.
summa cum laude vergibt. *lach*
Wer ist da eigentlich der Depp ?
Oder wurde ihm der Titel zugeschustert, weil er in der CSU sitzt ?
Doktor ist ein akademischer Würdegrad
Würde
Würde
Würde
Wer ist da eigentlich der Depp ?
Oder wurde ihm der Titel zugeschustert, weil er in der CSU sitzt ?
Doktor ist ein akademischer Würdegrad
Würde
Würde
Würde