hat Guttenberg seine Doktorarbeit geklaut?
http://www.abendzeitung.de/nachrichten/landtag/72637
http://www.sueddeutsche.de/bayern/...euert-wegen-hitlergruss-1.381786
d.h. die Abendzeitung und die Süddeutsche dürften seriös genug sein.
Stefan Weber ist Medienwissenschaftler und Plagiatsforscher. Im FAZ.NET-Gespräch erklärt er, warum er im Fall zu Guttenberg nicht an Fahrlässigkeit glaubt - und warum das Urteil „Summa cum laude“ widerrufen werden muss.
16. Februar 2011 Herr Weber, Verteidigungsminister zu Guttenberg hat die Einleitung seiner Dissertation fast wörtlich aus einem F.A.Z.-Artikel abgeschrieben, ohne dies kenntlich zu machen. Eine lässliche Sünde oder ein grober Verstoß gegen die universitären Vorschriften?
Das ist eindeutig ein bewusstes Plagiat. In einer Einleitung muss ich mit Eigentext beginnen, außer ich beginne mit Anführungszeichen, und da ist auch nur ein kurzes Zitat, ein Motto, sinnvoll. Spätestens nach diesem Fund kann er sich nicht mehr damit herausreden, das sei ihm durchgerutscht.
(...)
Welche Konsequenzen hat Herr zu Guttenberg jetzt zu befürchten?
Sein Doktortitel muss widerrufen werden. Eine Alternative gibt es meiner Meinung nach nicht.
weiter: http://www.faz.net/s/...C79A190D26C8EAA7D5~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Der sagt zu allen Kritikern hier mal eines: FRESSE HALTEN, SELBER SCHREIBEN!
eher vorbereiten lassen ..
warum auch nicht machen doch fast alle so...
*gg*
Kam mir aber auch schon in den Sinn, die Parallele ;-)
"Promotionsordnung für die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth
[...]
§ 16
Ungültigkeit der Promotionsleistungen
(1) Ergibt sich vor der Aushändigung der Urkunde, daß sich der
Bewerber im Promotionsverfahren einer Täuschung schuldig gemacht hat,
so erklärt die Promotionskommission alle bisher erworbenen
Berechtigungen für ungültig und stellt das Verfahren ein.
(2) Wird die Täuschung erst nach Aushändigung der Urkunde bekannt, so
kann nachträglich die Doktorprüfung für nicht bestanden erklärt
werden. Die Entscheidung trifft die Promotionskommission.
(3) Waren die Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion nicht
erfüllt, ohne daß der Kandidat hierüber täuschen wollte, und wird
diese Tatsache erst nach Aushändigung der Urkunde bekannt, so wird
dieser Mangel durch das Bestehen der Doktorprüfung geheilt.
(4) Wird die Prüfung für nicht bestanden erklärt, ist die
Promotionsurkunde einzuziehen.
(5) Im übrigen richtet sich der Entzug des Doktorgrades nach dem
Gesetz über die Führung akademischer Grade vom 7. Juni 1939
(BayBSErgB, S. 115).
[...]
Da kommt wohl jetzt immer mehr die Ernüchterung. Auch er ist ein mustergültiger Repräsentant eines verkommenen Systems. Deutschland ist längst angekommen auf dem Niveau einer Bananenrepublik.
Und eigenartig: Beim jetzigen Afghanistan-Besuch sind keine Reporter dabei. Die benutzt man nur, wenn man sich in seiner eigenen Arroganz sonnen und darstellen will.
Abwarten was an den Vorwürfen wirklich dran ist bzw. ob sie wirklich so massiv sind.