Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung?


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Neuester Beitrag: 26.01.18 07:51
Eröffnet am:01.09.11 09:37von: stangi77Anzahl Beiträge:84
Neuester Beitrag:26.01.18 07:51von: ExcirsLeser gesamt:4.388
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8989 Postings, 6288 Tage stangi77Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung?

 
  
    #1
4
01.09.11 09:37
"Ihr Gesamtwasserverbrauch von 92,70 qbm setzt sich zusammen aus 52,90 qbm Kaltwasser und 39,80 qbm Warmwasser"

Aufstellung in der Abrechnung:

- Warmwasserkosten  39,80 qbm x .......
- Kaltwasserkosten     92,70 qbm x .......
- Abwassergebühren  92,70  qbm x .......

Hätte die Position Kaltwasserkosten nicht logischerweise 52,90 qbm ausweisen müssen?

Desweiteren taucht eine Position "Abrechnungsservice" auf. Diese Position ist doch nicht umlagefähig auf den Mieter, oder?

 

2393 Postings, 5892 Tage diclofenacwww.mieterschutzbund.de

 
  
    #2
01.09.11 09:39

37067 Postings, 5009 Tage NokturnalDann leg erstmal wiederspruch ein...

 
  
    #3
10
01.09.11 09:40
mir ist aufgefallen das viele Vermieter erstmal Grundsätzlich falsche Angaben machen um  den einen oder anderen Taler zusätzlich abzukassieren.

Und noch nen Tip.....kauf Gulfside !  

19524 Postings, 8571 Tage gurkenfredwürde mich mal interessieren, wie

 
  
    #4
01.09.11 09:41
die differenzierung kalt-/warmwasser gemessen wurde.....

33960 Postings, 5912 Tage McMurphy1) ja, 2) doch

 
  
    #5
1
01.09.11 09:42

50241 Postings, 5441 Tage BasterdNokurnal: Du unterstellst hier betrügerische

 
  
    #6
01.09.11 09:43
... Absicht.

Sind denn nicht alle Vermieter ehrlich und äußerst gewissenhaft ?

;q)#


P.S.: Außerdem meinst Du "Widerspruch", glaube ich.

50241 Postings, 5441 Tage Basterdgurkenfred: es gibt Wasserzähler

 
  
    #7
1
01.09.11 09:43

8989 Postings, 6288 Tage stangi77Meiner Meinung nach sind die Kosten

 
  
    #8
2
01.09.11 09:44
für die Verbrauchserfassung umlegbar, was auch gesondert ausgewiesen wurde, aber der "Abrechnungsservice", sprich die Erstellung der Abrechnung, gehört zu den Verwaltungskosten und ist somit nicht umlegbar.  

19524 Postings, 8571 Tage gurkenfredbasterd, getrennt für

 
  
    #9
2
01.09.11 09:45
warmwasser und kaltwasser?????

phantastisch.......

37067 Postings, 5009 Tage NokturnalJa genau den meinte ich...Basti

 
  
    #10
4
01.09.11 09:46
wie du nur darauf gekommen bist.....staun ?
Ich unterstell erstmal vielen Vermietern das sie gerne eine falsche Abrechnung erstellen um hinterher zu sagen "oh entschuldigen sie bitte, wir haben uns geirrt".Ist mir bisher in jeder Wohnung passiert, sind eben Erfahrungswerte.  

50241 Postings, 5441 Tage BasterdDabei kann es sich nur um "Irrtümer" handeln

 
  
    #11
01.09.11 09:48
... weil wenn das im großen Stil gemacht wird, dann brauchst Du nur einen oder zwei weitere Mieter und der Vermieter kann einpacken.

19524 Postings, 8571 Tage gurkenfredgenauso ist es mit mietern,

 
  
    #12
1
01.09.11 09:49
die gegen jeden furz widerspruch einlegen.
danach hält man ihnen den von ihnen selbst unterschriebenen vertrag unter die nase und sie merken, daß sie die nebenkosten ablatzen müssen. wegen geringer merkfähigkeit wußten sie natürlich nicht mehr, was im vertrag steht......tststs.

und dann:
"oh entschuldigen sie bitte, wir haben uns geirrt".Ist mir bisher bei jeder Wohnung passiert, sind eben Erfahrungswerte.

50241 Postings, 5441 Tage Basterdgurkenfred: wenn das separat abgerechnet wird

 
  
    #13
01.09.11 09:50
... dann muß es auch separat gemessen werden.

24273 Postings, 8950 Tage 007Bondzu #1

 
  
    #14
1
01.09.11 09:52
Die Position Kaltwasserkosten ist fehlerhaft. Hier hätte der Verbrauch 52,90 qbm lauten müssen. Der Rest scheint ok zu sein. Normalerweise würde es reichen, diesen offensichtlichen Fehler dem Vermieter oder der Hausverwaltung mitzuteilen.  

33960 Postings, 5912 Tage McMurphyStangi

 
  
    #15
2
01.09.11 09:52
Die Position Abrechnungsservice ist einzuschränken, dass dies dann umlagefähig ist, wenn der Vermieter ein Abrechnungsunternehmen mit der Berechnung und Aufteilung der Wasserkosten bzw. Heizkosten beauftragt hat. Kosten für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung an sich kann der Vermieter allerdings nicht umlegen.

http://www.frag-einen-anwalt.de/...ebenkostenabrechnung-__f39918.html

Ich hätte es nicht besser ausdrücken können
;-)  

19524 Postings, 8571 Tage gurkenfredja super. das heißt du hast pro

 
  
    #16
01.09.11 09:52
wohneeinheit je einen zähler für kaltwasser und einen für warmwasser?????

wo gibts sowas??? in der zone?

ich würde die ganze abrechnung in frage stellen. hört sich sehr suspekt an.

8989 Postings, 6288 Tage stangi77Ich überprüfe die Abrechnung für eine Freundin,

 
  
    #17
01.09.11 09:54
schon interessant, wenn man bei Techem anruft, dürfen die keine Auskunft geben, bitte an den Vermieter wenden. Der sagt, es sei alles in Orndung. Die Position "Abrechnungsservice" können sie nicht genau erklären, sie bekommen eine Liste vom Vermieter, was darunter zusammengefasst werden soll... :-))  

33960 Postings, 5912 Tage McMurphy@Gurke

 
  
    #18
4
01.09.11 09:54
Das ist Standart! Zumindest bei Bauten ab 1995.
Bei uns - im Westen!  

19524 Postings, 8571 Tage gurkenfredzur umlagefähigkeit: generell ist das umlagefähig

 
  
    #19
01.09.11 09:55
was im vertrag steht. es sei denn, die umlagefähigkeit ist per gesetz oder rechtssprechung ausgeschlossen.

wie immer gilt auch hier: ein blick ins gesetz und in den vertrag erleichtert die rechtsfindung.......

21160 Postings, 9247 Tage cap blaubärwatt bieten die vögel an rechtssichere abrechnung

 
  
    #20
1
01.09.11 10:03
bei uns gab ett mal ne identische abrechnung vom vorjahr,bei aller heizkunst auf die kommastelle genau bekommt man keinen gasverbrauch hin(evtl mit gartenschlauch ins freie)naja wurd dann berichtigt,zur zeit warte ich aufn service der 12 ührchen neu montieren muss hoffe das es noch VOR dezember was wird(mieter iss u.a. lehrer,datt gibt dann lustigen ärger)
blaubärgrüsse  

11927 Postings, 6211 Tage demode66@ stangi- Mieter Rechtschutz für 69,-€ p.a.

 
  
    #21
01.09.11 10:03

10805 Postings, 5154 Tage sonnenscheinchen@20

 
  
    #22
1
01.09.11 10:08
zur Zeit sind eh alle Techemmonteure im Sommerurlaub. Unmöglich, einen zu erwischen.

@1 Belegeinsicht verlangen, Umlageschlüssel prüfen und dann weiter sehen.
Aber idR ist Wasser nicht sooooo teuer.  

10805 Postings, 5154 Tage sonnenscheinchenach ja, nen separater

 
  
    #23
1
01.09.11 10:10
Warmwasserzähler ist bei zentraler Wasserheizung ja auch sinnvoll. Irgendwie muss man ja die Kosten halbwegs verursachungsgerecht umlegen.  

8989 Postings, 6288 Tage stangi77Lt. telefonischer Auskunft des Vermieters gerade

 
  
    #24
01.09.11 10:26
sei es korrekt, den Gesamtverbrauch mit 92,70 qbm unter Kaltwasser gesamt abzurechnen, und dann für das Warmwasser die 39,80 qbm gesondert zu berechnen.

Das ist doch nicht richtig?????  

8309 Postings, 8609 Tage maxperformance#1 erscheint auf den ersten Blick

 
  
    #25
6
01.09.11 10:26
logischerweise falsch, ist aber möglicherweise
dennoch richtig. Hängt davon was dir für die Einzelpositionen in
Rechnung gestellt wurde.

du hast 92,7qbm Kaltwasser entnommen diese Kosten beim
örtlichen Versorger x € mal 92,7.
davon wurden 39,8 qbm erwärmt. das erwärmen kostet y € mal 39,8
(hier dürfen dir natürlich nicht nochmal die Entnahmekosten in Rechnung gestellt werden)
das gesamte entnomme Wasser (egal ob kalt oder warm) wurde gegen eine
Gebühr von z € in die Kanalisation abgeleitet. Kostet wieder 92,7 qbm mal z €.

Da man im Normalfall kein Warmwasser beim Versorger entnimmt sind Kaltwasserentnahme- und Abwassermenge i.d.R. identisch. Die Erwärmung der Teilmenge Warmwasser wird seperat ermittelt und abgerechnet.

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