Kein Widerspruch ?
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 15.04.19 19:14 | ||||
Eröffnet am: | 15.04.19 19:05 | von: gogol | Anzahl Beiträge: | 3 |
Neuester Beitrag: | 15.04.19 19:14 | von: gogol | Leser gesamt: | 709 |
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Als Aufgabenkreise kommen in Betracht
: •Vermögenssorge (alle Vorgänge im Zusammenhang mit dem Vermögen, beispielsweise Geldgeschäfte
) •Vertretung in persönlichen Angelegenheiten (Grundversorgung, Pflege)•Wohnungsangelegenheiten (Regelung von Mietangelegenheiten, Wohnungsauflösung bei Aufnahme in ein Pflege-heim und Ähnliches)
•Gesundheitsfürsorge (Veranlassung von und Zustimmung zu ärztlicher Behandlung, zum Beispiel Operationen, Medikamentengabe)
•Aufenthaltsbestimmung (Entscheidung über Umzug in ein Pflegeheim oder Behandlung in einem Krankenhaus oder Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung gegen den Willen der bzw. des Betroffenen)
•Postangelegenheiten (Öffnen und Verwalten der Post