technische Frage bei der Abgeltungssteuer
Was passiert dann wenn ich im Sommer Aktien mit Verlust verkaufe, wann wird verrechnet, EK-Steuererklärung ?
Ein Verkauf ist vor Ablauf eines Jahre natürlich eh zu versteuern, was wohl die meisten in der Vergangenheit gern "vergessen" haben......
Deshalb wurde nun die Abgeltungssteuer eingeführt (vergleichbar mit der Quellensteuer).
Ab 2009 eingebuchte Aktien werden bei Verkauf grunsätzlich der Abgeltungssteuer unterliegen, d. h. es werden 25% abgezogen...
Hiernach kommt bei der Einkommenssteuererklärung er persönliche Steuersatz zur Anwendung der bei den meisten wohl etwas darunter liegt, so das mit einer Rückzahlung zu rechnen wäre....
Wer es in der Vergangenheit "vergessen" hat wird /sollte sich Gedanken machen......(Steuerhinterziehung!)
Denn das Finanzamt wird nun hierdurch sicher sehr schnell merken wer "vergesslich"war, immerhin werden durch die von den Banken automatisch überwiesenen Abgeltungssteuern schnell dem ursächlichen Kontoinhabern nachgewiesen werden können...
Damit fallen nun all diejenigen auf die Steuern über Jahre hinterzogen haben.......Die Verjährungsfrist ist soweit ich weiß 10 Jahre!
Abgesehen von der Nachzahlung könnte es auch eine Strafverfolgung nach sich ziehen.....!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Thema: Peter Struck
Bezüglich der aktuellen Diätenerhöhung kann man ganz unterschiedlicher Meinung sein. Unsensibel war die Erhöhung allemal, wenn auch in ihrer Höhe durchaus moderat. Wirklich köstlich fanden wir den Kommentar von Peter Struck zu der öffentlichen Aufregung um das Thema:
“Wenn der Bundestag beschließen würde, dass sich die Abgeordneten drei Mal pro Woche auspeitschen lassen, würde die BILD-Zeitung schreiben: Drei Mal ist zu wenig, es müssten sechs Mal sein.”
Hallo, eigentlich wollte ich am Montag und Dienstag noch Aktien ordern. Jetzt habe ich aber gelesen, dass das Einbuchungsdatum für die Abgeltungssteuer wichtig ist und das Einbuchen soll einige Tage dauern. Ich ordere mit dem ActiveTrader und nehme meist den außerbörslichen Handel. Woran erkenne ich das Einbuchdatum? Im ActiveTrader wird die Order meist sofort ausgeführt. Im Online-Archiv sind dann noch Wertpapierabrechnungen zu finden; diese enthalten das Kauf(Order)datum und ein Wertdatum, dass meist 2-3 Tage später datiert ist. Von einem "Einbuchdatum" habe ich jedoch noch nichts gesehen. Wer kann da helfen? Soll ich am Montag noch ordern oder nicht? Vielleicht nicht über den außerbörslichen Handel sondern über Xetra? Ich bin da echt überfragt, möchte aber unbedingt noch steuerfrei umschichten.
Welche Übergangsregelungen gibt es?
Es besteht ein grundsätzlicher Bestandsschutz für Aktien, Fonds und festverzinsliche Wertpapiere, das heißt:
Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen, die vor dem 31.12.2008 erworben wurden, bleiben auch in Zukunft steuerfrei, wenn die einjährige Spekulationsfrist von einem Jahr (Haltedauer) eingehalten wurde.
Für Wertpapiere, die ab dem 1.1.2009 gekauft werden, fällt Abgeltungsteuer an – unabhängig von der Haltedauer.
Oben genannte Regelungen gelten auch für Anteile, die im Rahmen von Fondssparplänen erworben wurden.
Für Zertifikate gelten Sonderregelungen:
Wurden die Papiere vor dem 15.03.2007 erworben, bleiben die Veräußerungsgewinne nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist unbegrenzt steuerfrei.
Zertifikate, die nach dem 15.03.2007 erworben wurden, können noch bis zum 30.06.2009 steuerfrei verkauft werden, sofern die einjährige Spekulationsfrist abgelaufen ist.
Gewinne aus dem Verkauf von Garantie- und Rentenzertifikaten unterliegen bisher dem persönlichen Steuersatz und ab 2009 der Abgeltungsteuer.
Das Kaufdatum spielt keine Rolle ,sonder das Wertstellungsdatum das inder Regel 1-2 Tage später ist.Kann jeder auf seiner Abrechnung sehen............Habe mir dies heute extra noch mal von DB und Commerzbank bestätigen lassen.Deshalb gilt wer noch Aktien kaufen will sollte vorher bei seiner Bank klären ob noch für 2008 Wertgestellt wird.
gruss Peter555
Dann würde man auf die Gewinne dieser Aktien keine Abgeltungssteuer zahlen und könnte die neugekauften Aktien nach einem Jahr auch wieder Abgeltungssteuerfrei verkaufen.
Stimmt das so? Müsste dann ja auch für Optionsscheine usw. gelten?
Also ich werde noch heute "umschichten". Im Notfall kann man gegenüber dem Finzanzamt mit der mündlichen Aussage von CortalConsors natürlich nichts anfangen :-(
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/...wann-wertpapiere-kaufen
Einen guten Rutsch und gute Gewinne für Euch im nächsten Jahr (ich kann es auf jeden Fall gebrauchen. Die Jahre 2001 und 2008 haben ALLE meine bisherigen jemals realisierte Gewinne insgesamt tief ins Minus gedrückt. Da wäre ich mit einem Sparkassen-Sparbuch besser bedient gewesen :-)).
Hier nochmal eine Zusammenfassung aller relevanten Fragen / Antworten zur Abgeltungssteuer:
Kann ich mit einer Order am Dienstag noch den Bestandsschutz vor der Abgeltungsteuer von 25 Prozent retten?
Ja, der Kauf von Aktien, Fonds oder Optionsscheinen am Dienstag reicht aus, um die anschließend erhofften Kursgewinne vor der Abgeltungsteuer zu retten. Maßgeblich als Anschaffungstermin ist das Datum der Abwicklung und nicht der Termin, an dem die Bank den Kaufpreis vom Konto abbucht. Allerdings ist der Börsenhandel erfahrungsgemäß sehr dünn. Wird die Order nicht ausgeführt, greift ab Freitag schon die Abgeltungsteuer.
Müssen Dienstag zwingend Titel noch raus aus dem Depot?
Ja, und zwar Floater, Bonitätsanleihen und Garantiezertifikate, bei denen der Emittent keine 100-prozentige Rückzahlung zusagt. Liegen die schon über ein Jahr im Depot, lassen sich Kursgewinne nur noch am Dienstag steuerfrei stellen. Ab Freitag fällt auf das Kursplus sofort Abgeltungsteuer an.
Soll ich Dienstag noch meinen Freistellungsauftrag ändern?
Besser Dienstag als später. Zwar gelten der Bank derzeit bereits eingereichte Formulare 2009 in unveränderter Höhe weiter. Ab 2009 gehören die Kursgewinne aber zu den Kapitaleinnahmen und beanspruchen den Freistellungsbetrag. Zudem zählen Dividenden in zweifacher Höhe und nicht wie derzeit noch zur Hälfte. Sofern die Änderung noch vor 2009 erfolgt, behält die Bank nicht unnötig Abgeltungsteuer ein.
Lassen sich am Dienstag noch Steuerverluste realisieren?
Im Prinzip ja, wenn die Wertpapiere noch kein Jahr im Depot liegen. Es handelt sich dann zwar um einen Spekulationsverlust 2009, weil die Banken den Verkaufserlös erst 2009 auf dem Konto gutschreiben. Damit ist der Steuerverlust aber nicht verloren, sondern kann dann in der Erklärung 2009 deklariert - und noch bis Ende 2013 gegen die Abgeltungsteuer auf Kursgewinne genutzt werden.
Welche Sparstrategie lohnt am Dienstag noch ganz besonders?
Der Kauf von festverzinslichen Anleihen. Die Bank stellt die fälligen Stückzinsen gesondert in Rechnung, die dann als negative Kapitaleinnahmen 2008 gelten. Das senkt die Steuer letztmalig mit der individuellen Progression, während die Zinsausschüttung nach dem Jahreswechsel bereits dem moderaten Abgeltungstarif von 25 Prozent unterliegt.
Der Spareffekt ist besonders hoch, wenn die am Dienstag georderten Rententitel im Januar ihren Zinstermin haben. Dann sind in den Stückzinsen schon für gut elf Monate negative Kapitaleinnahmen aufgelaufen.
Soll ich mir noch Zinsen gutschreiben lassen?
Mit Blick auf den Fiskus ist das nicht erforderlich. Maßgebend ist, wann die Erträge fällig werden. Selbst wenn das Sparbuch der Bank erst Ende Januar 2009 vorgelegt wird, unterliegen die an Silvester 2008 fälligen Zinsen noch nicht der moderaten Abgeltungsteuer.
Soll ich noch neue Depots einrichten?
Unbedingt, um den Bestandsschutz auf Kursgewinne bestmöglich auszunutzen und Bestände zu trennen. Das gilt vor allem für Fondssparpläne. Alternativ kommt auch ein Unterdepot bei der Hausbank in Betracht, das von vielen Instituten ohne Zusatzkosten angeboten wird. Auf die eine Verbindung wird dann der Wertpapierbestand Ende 2008 gelagert, und die anschließend erworbenen Titel gehen in das andere Depot.
Soll ich am Dienstag noch offene Rechnungen aus 2008 bezahlen?
Unbedingt, denn der Werbungskostenabzug wird 2009 vom Fiskus gestrichen. Da der Aufwand für die Geldanlage nach dem Abflussprinzip zugeordnet wird, lässt sich das jetzt bezahlte Anlegerseminar im Frühjahr 2009 oder die Dienstagmorgen gekaufte Fachlektüre oder Software noch von der Steuer absetzen. Da der Werbungskosten-Pauschbetrag mit 51 Euro gering ist, wirkt sich der Aufwand schnell bei der Steuer für 2008 aus.
Bei welchen Papieren gibt es keinen Bestandsschutz?
Hier gibt es drei verschiedene Produktarten: Bei Geldmarktfonds, die Zinsrenditen über Termingeschäfte erzielen, ist der spätere Verkaufsgewinn auch mit am Dienstag gekauften Anteilen steuerpflichtig. Bei Finanzinnovationen wie strukturierten Anleihen, Garantiezertifikaten oder Zerobonds sind Kurserträge auch 2008 schon unabhängig von Haltefristen steuerpflichtig. Mit klassischen Zertifikaten lässt sich der Bestandsschutz ebenfalls nicht mehr sichern.