technische Frage bei der Abgeltungssteuer
wünsch dir einfach viel Glück und halt den Fond einfach so lange, bis die Abgeltungssteuer evtl wieder abgeschafft wird ;-)
viva la revolucion^^
für mich macht es keinen unterschied,
ob man langfristig oder kurzfristig hält;
am ende wird bilanziert.
Gruss
Shary
Was passiert dann wenn ich im Sommer Aktien mit Verlust verkaufe, wann wird verrechnet, EK-Steuererklärung ?
Wenn Du danach wieder Gewinne machst, dann allerdings schon mit den Gewinnen. Zumindest bei Comdirect.
Alles allerdings ohne Gewehr.
Ein Verkauf ist vor Ablauf eines Jahre natürlich eh zu versteuern, was wohl die meisten in der Vergangenheit gern "vergessen" haben......
Deshalb wurde nun die Abgeltungssteuer eingeführt (vergleichbar mit der Quellensteuer).
Ab 2009 eingebuchte Aktien werden bei Verkauf grunsätzlich der Abgeltungssteuer unterliegen, d. h. es werden 25% abgezogen...
Hiernach kommt bei der Einkommenssteuererklärung er persönliche Steuersatz zur Anwendung der bei den meisten wohl etwas darunter liegt, so das mit einer Rückzahlung zu rechnen wäre....
Wer es in der Vergangenheit "vergessen" hat wird /sollte sich Gedanken machen......(Steuerhinterziehung!)
Denn das Finanzamt wird nun hierdurch sicher sehr schnell merken wer "vergesslich"war, immerhin werden durch die von den Banken automatisch überwiesenen Abgeltungssteuern schnell dem ursächlichen Kontoinhabern nachgewiesen werden können...
Damit fallen nun all diejenigen auf die Steuern über Jahre hinterzogen haben.......Die Verjährungsfrist ist soweit ich weiß 10 Jahre!
Abgesehen von der Nachzahlung könnte es auch eine Strafverfolgung nach sich ziehen.....!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Thema: Peter Struck
Bezüglich der aktuellen Diätenerhöhung kann man ganz unterschiedlicher Meinung sein. Unsensibel war die Erhöhung allemal, wenn auch in ihrer Höhe durchaus moderat. Wirklich köstlich fanden wir den Kommentar von Peter Struck zu der öffentlichen Aufregung um das Thema:
“Wenn der Bundestag beschließen würde, dass sich die Abgeordneten drei Mal pro Woche auspeitschen lassen, würde die BILD-Zeitung schreiben: Drei Mal ist zu wenig, es müssten sechs Mal sein.”
Hallo, eigentlich wollte ich am Montag und Dienstag noch Aktien ordern. Jetzt habe ich aber gelesen, dass das Einbuchungsdatum für die Abgeltungssteuer wichtig ist und das Einbuchen soll einige Tage dauern. Ich ordere mit dem ActiveTrader und nehme meist den außerbörslichen Handel. Woran erkenne ich das Einbuchdatum? Im ActiveTrader wird die Order meist sofort ausgeführt. Im Online-Archiv sind dann noch Wertpapierabrechnungen zu finden; diese enthalten das Kauf(Order)datum und ein Wertdatum, dass meist 2-3 Tage später datiert ist. Von einem "Einbuchdatum" habe ich jedoch noch nichts gesehen. Wer kann da helfen? Soll ich am Montag noch ordern oder nicht? Vielleicht nicht über den außerbörslichen Handel sondern über Xetra? Ich bin da echt überfragt, möchte aber unbedingt noch steuerfrei umschichten.
unternehmens zahlen,wer sein geld anlegenwill u.spekulativ eingestellt
ist sollte über währungen agieren,gibt einen guten B.B.man muss aber
dauerhaft beobachten u.flexibel sein ist also nicht für börsenneulinge
geeignet molly malon
Deine Fragen was wann wie findest Du auf Börse Online.de
Fragen zur Abgeltungssteuer ausreichend beantwortet.
Als wichtig erachte ich ein2.Depot bzw Unterdepot für die Käufe ab 2009
Welche Übergangsregelungen gibt es?
Es besteht ein grundsätzlicher Bestandsschutz für Aktien, Fonds und festverzinsliche Wertpapiere, das heißt:
Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen, die vor dem 31.12.2008 erworben wurden, bleiben auch in Zukunft steuerfrei, wenn die einjährige Spekulationsfrist von einem Jahr (Haltedauer) eingehalten wurde.
Für Wertpapiere, die ab dem 1.1.2009 gekauft werden, fällt Abgeltungsteuer an – unabhängig von der Haltedauer.
Oben genannte Regelungen gelten auch für Anteile, die im Rahmen von Fondssparplänen erworben wurden.
Für Zertifikate gelten Sonderregelungen:
Wurden die Papiere vor dem 15.03.2007 erworben, bleiben die Veräußerungsgewinne nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist unbegrenzt steuerfrei.
Zertifikate, die nach dem 15.03.2007 erworben wurden, können noch bis zum 30.06.2009 steuerfrei verkauft werden, sofern die einjährige Spekulationsfrist abgelaufen ist.
Gewinne aus dem Verkauf von Garantie- und Rentenzertifikaten unterliegen bisher dem persönlichen Steuersatz und ab 2009 der Abgeltungsteuer.
Irgendwie bin ich noch unsicher wie "Kauf" zu verstehen ist. Bedeutet "Kauf" nun "Order" oder "Verbuchen". Ich rufe morgen bei CortalConsors an und wenn die grünes Licht geben, dann "ordere" ich noch in diesem Jahr :-)
Das Kaufdatum spielt keine Rolle ,sonder das Wertstellungsdatum das inder Regel 1-2 Tage später ist.Kann jeder auf seiner Abrechnung sehen............Habe mir dies heute extra noch mal von DB und Commerzbank bestätigen lassen.Deshalb gilt wer noch Aktien kaufen will sollte vorher bei seiner Bank klären ob noch für 2008 Wertgestellt wird.
gruss Peter555
Dann würde man auf die Gewinne dieser Aktien keine Abgeltungssteuer zahlen und könnte die neugekauften Aktien nach einem Jahr auch wieder Abgeltungssteuerfrei verkaufen.
Stimmt das so? Müsste dann ja auch für Optionsscheine usw. gelten?
Also ich werde noch heute "umschichten". Im Notfall kann man gegenüber dem Finzanzamt mit der mündlichen Aussage von CortalConsors natürlich nichts anfangen :-(