Auto- und Batterien-Herstellers BYD
Seite 659 von 659 Neuester Beitrag: 13.08.25 16:06 | ||||
Eröffnet am: | 30.09.09 10:05 | von: micha1 | Anzahl Beiträge: | 17.465 |
Neuester Beitrag: | 13.08.25 16:06 | von: SoIsses01 | Leser gesamt: | 8.256.810 |
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Kann das mal einer aufklären und Tips geben, wie man hier reagieren soll gegenüber der Bank.
Das ist doch alles ein Chaos.
Aufgrund einer geänderten steuerlichen Bewertungsgrundlage sind ein Storno und eine Neubuchung der Kapitalmaßnahme notwendig.
Unser Datendienstleister WM hat die steuerliche Beurteilung zu dieser Maßnahme von „Ausgabe Bonusaktien unter Anwendung der RZ
111 des BMF-Schreibens vom 14.05.2025“ auf „Ausgabe Bonusaktien ohne Anwendung der RZ 111 vom BMF-Schreiben vom 14.05.2025“ geändert.
Bei der Maßnahme der Ausgabe der Bonusaktien in der WKN A0M4W9 im Verhältnis 10 zu 8 wurde ursprünglich von einer Anwendung der RZ. 111 vom BMF-RS vom 14.05.2025 in Verbindung mit dem neu gefassten §52 Absatz 28 Satz 20 EstG ausgegangen.
Das heißt:
Sofern Ihr Kunde die Aktien der WKN A0M4W9 nach 2009 angeschafft hat, wurden die Bonusaktien der WKN A0M4W9 steuerpflichtig mit Kurs ‚0‘ eingebucht. Die Steuerschuld des Kunden wurde in diesem Fall nach hinten
verlagert, auf den Zeitpunkt des Verkaufs. Dies hatte zur Folge, dass der Kunde komplett bei Veräußerung besteuert wird.
Sofern Ihr Kunde die Aktien der WKN A0M4W9 vor 2009 angeschafft hat, wurden die Bonusaktien der WKN A0M4W9 mit dem veröffentlichten Kurs aus den WM-Termindaten je Aktie (HKD 130,10) eingebucht. Dieser Kurs wurde zur Berechnung des Kapitalertrags zugrunde gelegt. Dieser Kurs stellte gleichzeitig die Anschaffungskosten je Aktie dar und bei der Buchung wurde sofort die Kapitalertragsteuer einbehalten und abgeführt.
Nun aber hat unser Datendienstleister die steuerliche Einstufung geändert. Es kommt hier die Einstufung als Ausgabe Bonusaktien unter Anwendung der RZ 111 des BMF-Schreibens vom 14.05.2025 NICHT MEHR zum Tragen.
Vielmehr wird nun von einer „Ausgabe Bonusaktien ohne Anwendung der RZ 111 vom BMF-Schreiben vom 14.05.2025“ ausgegangen. Dies bedeutet, dass nun für alle Kunden unabhängig vom Zeitpunkt der Anschaffung der Ursprungsgattung (WKN A0M4W9) die neuen Bonusaktien der WKN A0M4W9, die ihnen mit Belegnummer 61447236 im Verhältnis 10 zu 8 eingebucht wurden, mit dem veröffentlichten Kurs aus den WM-Termindaten je Aktie (HKD 130,10) eingebucht werden müssen. Dieser Kurs wird zur Berechnung des Kapitalertrages zugrunde gelegt und stellt gleichzeitig die Anschaffungskosten je Aktie dar und bei der Buchung wird sofort die Kapitalertragsteuer einbehalten und abgeführt.
Die Ursache für diese steuerliche Änderung liegt darin begründet, dass die eingebuchten Bonusaktien als mit ausländischer Quellensteuer belastete Anteile zu betrachten sind. Aufgrund dessen darf die RZ 111 des genannten BMF-Rundschreibens keine Anwendung mehr finden. Dabei ist zu beachten, dass Quellensteuer für die Bonusaktien über die Ausschüttung
der Bardividende, die zum gleichen Ex-Tag in der Gattung stattfand, einbehalten wurde.
Aus diesem Grund wird die dwpbank eine Stornierung der ursprünglichen Einbuchung der Bonusaktien der WKN A0M4W9 im Verhältnis 10 zu 8 vornehmen und diese neu mit korrekt ermitteltem Kurs gemäß den obigen Ausführungen einbuchen.
Das Storno der Kapitalmaßnahme buchen wir voraussichtlich morgen, am 12.08.2025.Die Neubuchung der Kapitalmaßnahme erfolgt voraussichtlich am selben Tag wie die Stornobuchung aber mit einer separaten Referenznummer.
Bitte beachten Sie, dass gleichzeitig auch eine weitere Gratisausgabe in der WKN A0M4W9 mit gleichem Ex-Tag aber im Verhältnis 10 zu 12 stattfand, welche mit Belegnummer 61447237 gebucht wurde.
Die Maßnahme ist ursprünglich ebenfalls als „Ausgabe von Bonusaktien unter Anwendung der RZ 111“ des genannten BMF-Schreibens eingestuft
worden.
Hier hat sich nun die Einstufung der Maßnahme auf „Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, die nicht §§ 207 ff. Aktiengesetz oder § 7 Kapitalerhöhungssteuergesetz“ entspricht geändert.
An der steuerlichen Bewertung des Kapitalertrags aus der Einbuchung der Aktien im Verhältnis 10 zu 12 ändert sich dadurch jedoch NICHTS, so dass hier kein Storno / Neu der Buchung erforderlich wird. Aber es wird somit hier nicht mehr von Bonusaktien sondern von einer Kapitalerhöhung
aus Gesellschaftsmitteln im Ausland ausgegangen.
Wir werden auf diesen Umstand in der Neubuchung der Bonusaktien im Verhältnis 10 zu 8 mit Verweis auf die Buchung im Verhältnis 10 zu 12 durch eine kurze Erläuterung mit folgendem Text eingehen:
„Bitte beachten Sie, dass die Ihnen mit Belegnummer 61447237 eingebuchten Bonusaktien im Verhältnis 10 zu 12 steuerlich als Aktien aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, die nicht §§ 207 ff. Aktiengesetz oder § 7 Kapitalerhöhungssteuergesetz entspricht, eingestuft werden. Die damit einhergehende steuerliche Bewertung des Kapitalertrags aus der Einbuchung der Aktien im Verhältnis 10 zu 12 hat sich dadurch jedoch nicht geändert.“
Sie könnten auch aus dem Storno Neu der Kapitalmaßnahme folgend Einträge in der Liste kritische Abgänge – Liste in WEBCTRLD mit Listennummer 05530 – in der WKN A0M4W9 erhalten, da bei bereits erfolgten Veräußerungen oder Ausbuchungen sich nun die Bewertungsgrundlage der zugehörigen Anschaffungen, wenn diese die erhaltenen Bonusaktien im Verhältnis 10 zu 8 betreffen, ändern kann.
vielen Bonusaktien im Verhältnis 10:8 (2.544 Stück) sowie
Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln im Verhältnis 10:12 (3.816 Stück). Die Zuteilung der Bonusaktien ist steuerpflichtig, da diese steuerrechtlich als Sachdividende gelten.
Im Rahmen der Zuteilung wurde für die neuen Stücke der Kurs 130,10 HKD veröffentlicht, welcher auch die steuerliche Bemessungsgrundlage darstellt.
Ihre Steuerbelastung berechnet sich wie folgt:
2.544 Bonusaktien x 130,10 HKD = 330.974,40 HKD zu einem Kurs von 8,9851 = 36.835,92 EUR steuerliche Bemessungsgrundlage.
Auf den Betrag von 36.835,92 EUR haben Sie 9.715,47 EUR Steuern gezahlt. Die entsprechende Steuerbeilage haben wir Ihnen in Ihrem Online-Postfach bereitgestellt.
Anders verhält es sich bei den 3.816 Aktien, die aus der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln stammen. Diese werden mit einem steuerlichen Bewertungskurs von 0,00 EUR eingebucht.
Ich habe also nun einen Split erlebt (Menge x 3 und Wert 1/3) und habe nichts davon, außer 10.000 Euro Steuern!!
Veräußerungserlös abzüglich der Verkaufs- und Kapitalmaßnahmengebühr steuerpflichtig.
Falls Sie noch Fragen haben, erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr unter der Rufnummer 0211 - 900 20 333. Bitte halten Sie zur Legitimation Ihre 6-stellige
Commerzbank hatte mir zuerst für beide Zuteilungen Kapitalertragsteuer abgebucht, aber einige Minuten nach der Belastung die Beträge wieder gutgeschrieben.
Die HVB streubt sich im Moment noch, habe denen geschrieben, ihre Steuerabteilung soll sich diesen Sachverhalt noch mal ganz genau ansehen und sich ggfs. mit Spezialisten beim Bankenverband kurzschliessen oder sich einfach mal die Mühe machen, bei der Oberfinanzdirektion anzurufen, wenn sie selber zu blöde sind, so einen Sachverhalt zu beurteilen.
Für mich ist die Situation ganz einfach und ich bin kein Steuerexperte, verstehe dennoch die Prinzipien unseres Steuerrechts.
Wo kein Kapitaletrag da kann keine Kapitalertragsteuer abgezogen werden, das wäre ja unglaublich und wäre Steuerwillkür.
Anstelle dass sich die Banker mal schlau machen, ziehen sie den Kunden das Fell über die Ohren und sie schreiben was von Abwendungen möglicher Haftungsrisiken und so eien Mist....
Ich finde es langsam erbärmlich, dass in Deutschland so langsam witrklich gar nichts mehr klappt, überall wo man hin schaut nur noch hochbezahlte Pfuscher am Werk.
Danke, China, ihr seid auf dem besten Wege, euch ALLES einzuverleiben!
Bei mir haben die erstmal 0 Euro abgezogen (ich hab das dann als ok abgelegt und vergessen) und dann nach 1 Woche wurde es revidiert und doch 27% Kapitalertragsteuer geltend gemacht mit einer neuen Abrechnung nach Storno der alten Abrechnung....Chaos hoch zehn...!!
Generell, warum soll man für eine 1/3 Split auch noch überhaupt Seuern bezahlen und das dann sogar noch m Voraus, wenn es ein Aktiensplit ist und keine Kapitalmaßnahme. Der Wert der Atkie wurde ja gedrittelt und jetzt soll man auf das eine Drittel noch Steuern im Voraus bezahlen und das auf einen Kurs der sogar ncoh höher liegt als der Kurs gerade eben?? Was für ein Humbug.
Egal was die Banken hier schreiben in ihren Erklärungen, dass ist Finanztechnisch nicht korrekt und muss erst mit der Steuerbehörde einheitlich geregelt werden wie in dem Fall von BYD und den Bonusaktien zu verfahren ist und das einheitlich für alle Banken in Deutschland.
Also meiner Meinung nach erstmal der Abrechnung widersprechen bzw. kein Geld auf dem Verrechnungskonto haben, dann kann die Steuer auch nicht automatisch abgeführt werden und dann abwarten was da noch kommt in den nächsten Tagen