ist das Arbeitsamt überflüssig?


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Neuester Beitrag: 09.12.03 11:43
Eröffnet am:08.12.03 09:32von: mikelandauAnzahl Beiträge:35
Neuester Beitrag:09.12.03 11:43von: kunibertLeser gesamt:3.164
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16834 Postings, 8762 Tage chrismitzSchön, dass ihr es merkt.

 
  
    #26
1
09.12.03 09:43

Nur Gelaber und Klugscheißerei!
Ihr werdet sehen, jetzt geht´s wieder ne Weile, bis er sich belesen hat oder seine Mutter gefragt hat und dann postet er wieder seinen Müll.
Ist immer so mit ihm.
Und das Beste ist ja, dass er wirklich denkt, dass er ernst genommen wird. Wie der Spruch von ihm "bevor er der Regierung Empfehlungen gibt, muß er sich erstmal schlau machen...."  

hahahahahahahahahahaaaaaaa

Gruß  

21799 Postings, 9119 Tage Karlchen_I@Chris: Schlecht geschlafen? Dicken Kopf?

 
  
    #27
09.12.03 09:45
Da hilft vor allem eins: Raus an die frische Luft.  

16834 Postings, 8762 Tage chrismitzIch habe sehr gut geschlafen und auch

 
  
    #28
09.12.03 09:51

keinen dicken Kopf!
Mäuschen macht gerade Frühstück fertig, das ich gleich sehr gut gelaunt genießen werde.

Ich möchte nur die Arivaner weiter vor dir warnen, damit denen nicht das gleiche wie Zombi und mir passiert!
Aber sie meken es ja langsam selber, dass du ein Hochstabler und Besserwisser bist und eigentlich nix zu sagen hättest, wenn da der Drang nach Selbstbestätigung nicht wäre.

Hau rein und viel Spaß weiterhin.

PS: Ein Zoobesuch würde dir auch gut tun.  

762 Postings, 8344 Tage neo anderssonkarlchen

 
  
    #29
09.12.03 09:54
"3. Natürlich bemisst sich das Arbeitslosengeld nach dem letzten Gehalt - egal wieviel man ein gezahlt hat (SGB III, 129, Abs 2)."

das halte ich für ein gerücht.
bei 5100 ist schluss. davon wird das pauschalisierte netto berechnet, egal wieviel man wirklich verdient hat.

in diesem sinne  

762 Postings, 8344 Tage neo anderssonnachtrag

 
  
    #30
09.12.03 09:57

und das steht dann in (sgb III ,132, abs 1)

in diesem sinne  

19524 Postings, 8698 Tage gurkenfred@karlchen: ich glaub, du willst

 
  
    #31
09.12.03 09:58
es nicht verstehen.
zu deinem punkt 3: wenn man über der beitragsbemessungsgrenze liegt, bemißt sich das ALG nach der beitragsbemessungsgrenze und eben NICHT nach dem gehalt. kann doch nicht so schwer sein. ich kriege also keine 60%, sondern irgendwas dadrunter (dafür zahlt man natürlich auch nur bis zur beitragsbemessungsgrenze...).
ich wünsch dir ja nix schlechtes, aber geh mal als arbeitsloser zu deinem zuständigen arbeitsamt und dann kannste dich ja hier nochmal melden, ob du den verein immer noch klasse findest.

mfg
gf  

12850 Postings, 8348 Tage Immobilienhaibeitragsbemessungsgrenze kennt karlchen nicht

 
  
    #32
09.12.03 10:07
da ist er ungefähr so weit von entfernt wie die spd von ner absoluten mehrheit im bundestag....

 

21799 Postings, 9119 Tage Karlchen_IOkay...

 
  
    #33
09.12.03 11:29
Stimmt - ich habe nur auf den § 129 gesehen - gibt auch noch den § 138. Sorry

Wer selbst nachschauen will:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_3/gesamt.pdf

Aber dadurch wird das Spiegel-Argument auch nicht besser.

Im übrigen bedanke ich mich für die freundlichen Kommentare von Immomhai und insbesondere Chrismitz, der die Ariva-Gemeinde vor mich warnen will. Entweder das läuft auf nen Helfersyndrom oder auf ne Psychose raus - oder auf ne Schnittmenge von beidem.  

16834 Postings, 8762 Tage chrismitzLiegst schon wieder falsch Karlchen!

 
  
    #34
09.12.03 11:41

*gg*

Das läuft nämlich auf Kameradschaft hinaus! Ich weiß, das kennst du nicht! Ist ja auch nicht schlimm!  

1849 Postings, 8155 Tage kunibertKarlchen hat bei Punkt 1 von Posting 25 Recht

 
  
    #35
09.12.03 11:43
Welche Wirkung hat jedoch das höhere Nettoeinkommen?

Spiegelbericht, Zitat:
"Die höchstmögliche Versicherungsleistung beträgt also etwa viereinhalb Jahresbeiträge. Sprich: Für fast jeden Bürger würde es sich lohnen, das Geld nicht nach Nürnberg zu überweisen, sondern auf die hohe Kante zu legen. In weniger als fünf Jahren wäre die Gewinnschwelle erreicht."

Durch das höhere Nettogehalt würde der Break-even später
erreicht werden. Sicher nicht wesentlich. Leider habe
ich keine Zeit, das nachzurechnen.
Sorry, Karlchen, dass ich das "led." überlesen habe.
Natürlich bin ich von 13 Gehältern ausgegegangen
(Urlaubsg. + Weihnacht.). Steht auch bei mir so da.
Aber zu beachten wäre, dass lt. neo noch KV-Beiträge
vom Arbeitsamt geleistet werden. Hinzu kommen noch die
RV-Beiträge.
 

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