Wirecard 2014 - 2025
„Wer kann bei James Freis bestellen“ WIRECARD SOFORT SCHLIESSEN? Die Antworten liegen bei Ihnen.
„Wer kann James Freis einen Befehl erteilen?“ „WIRECARD SOFORT SCHLIESSEN.“ Die Antworten liegen bei Ihnen.
Ich frage die Superexperten: Wer kann James Freis befehlen: „WIRECARD SOFORT SCHLIESSEN“
von denen keiner Gelder suchen will, darf ,
die alle "Luftbude" plärren
und mal eben nen 24 milliarden konzern verschachern
kann es mmn nicht geben
https://x.com/askjig/status/1914348597925081572
rheinmetall 780 sieht grad schlecht aus für unseren shorter
allian 2000
infineon 8000
löschung 4000
und jetzt kommts netcents auch tot 33000
Er soll einfach sagen wer ihn angetrieben hat , wenn er da wieder rauswill
Er hat ja binnen einer Nacht "alles durchschaut"
was wissen wir bis heute nicht
Wirecard-James Freis
Ich frage die Superexperten: Wer kann James Freis befehlen: „WIRECARD SOFORT SCHLIESSEN“
wirecard saga team
@Wirecardsaga
Er war eine Stimme im Vorstand neben von knoop und Steidl. Wir wissen nicht, wer die Entscheidung gefällt hat. Wir wissen, dass James Freis am Morgen des 25.06.2020 fast in Panik geriet. Er war mit der Situation überfordert und niemand hat ihn aufgehalten. #wirecard
Ersetzt wurde Markus Braun.
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Handelsblatt, 22.01.2021
Der Insolvenzverwalter hat Wirecard nicht als Ganzes als ‚Luftbude‘ bezeichnet, sondern die nachgewiesenen Bilanzfälschungen gemeint, insbesondere die 1,9 Milliarden Euro, die nie existierten. Die erfolgreichen Verkäufe zeigen, dass Teile des Unternehmens – wie das Acquiring-Geschäft – echt und werthaltig waren. Das ist kein Widerspruch, sondern typisch für Insolvenzen, wo profitable Bereiche verkauft werden, um Gläubiger zu entschädigen
Der Insolvenzverwalter hat Wirecard nie wörtlich als "Luftbude" bezeichnet, aber je nachdem, wie man diesen Begriff definiert, hat er den Konzern insgesamt als wertlos dargestellt.
In seinen Berichten zeichnete Jaffe das Bild eines Konzerns, der wirtschaftlich bereits kollabiert war – mit fehlenden Geldern, massiver Überschuldung und ohne realistische Überlebenschance. Auch wenn er Wirecard nicht direkt als 'Luftbude' bezeichnete, deutet seine Bewertung auf ein Unternehmen ohne substanzielle Basis hin.
Dr. Jaffe bezifferte im Insolvenzgutachten den verwertbaren Wert der Wirecard AG auf ca. 650 Millionen Euro, was dem geschätzten Liquidationserlös der Vermögenswerte entsprach. Ein Unternehmenswert im klassischen Sinn wurde nicht angesetzt, da eine Fortführung als nicht realistisch galt.
Selbst wenn man die gesperrten über 200 Millionen € in Betracht zieht, war die Bewertung als illiquide insofern nachvollziehbar, als von einer hohen cashburn rate ausgegangen wurde (die genaue Angabe schwankt, 13 Mio/Woche oder 400-800 Mio/Jahr) und unklar war, wieviel dieses Geldes dem Mutterkonzern zusteht.
Jaffe hat hier worst case gerechnet, dagegen kann man nichts sagen.
Interessanter sind vielleicht die Forderungen, die er immerhin auf über 2 Milliarden € beziffert hat, wovon nur 100 Mio € angerechnet wurden.
Zu bedenken ist:
Forderungen ungleich liquide Mittel. Entscheidend ist:
Wie werthaltig sind diese Forderungen?
Sind sie durchsetzbar, bestritten, zweifelhaft oder wertlos?
In Jaffes Darstellung (und späterer Verwertung) wurden viele dieser Forderungen als faktisch uneinbringlich eingestuft – teils weil sie aus Tochtergesellschaften in fragwürdigen Rechtsräumen stammten, teils weil sie von Strohfirma zu Strohfirma liefen.
Einige Forderungen wurden sogar als Teil des mutmaßlichen Betrugsapparats eingeordnet.
Die niedrige Bewertung von Wirecard durch Jaffé trotz scheinbar hoher Forderungsbeträge und Cashbestände ist grundsätzlich rechtlich und wirtschaftlich vertretbar, aber erklärungsbedürftig.
Solche Diskrepanzen erfordern eine transparente, detaillierte Begründung – insbesondere bei einem Skandal von solcher Tragweite. Fehlende Methodentransparenz öffnet Raum für Zweifel, auch wenn die ökonomischen Annahmen im Grundsatz realistisch sein könnten.
Plausibel:
Es ist juristisch und bilanziell korrekt, in einem Insolvenzgutachten mit realistischen Liquidationswerten zu arbeiten.
Forderungen werden bei hoher Unsicherheit oft mit hohem Risikoabschlag oder zu Null angesetzt – um Gläubiger nicht mit trügerischen Hoffnungen zu täuschen.
Auch ein hoher Cashbestand nützt wenig, wenn er nicht frei verfügbar ist oder durch anstehende Verbindlichkeiten gebunden ist.
Kritikwürdig:
Es bleibt kritisch, wenn Forderungen nicht detailliert bewertet oder einzeln begründet werden.
Wenn 2 Milliarden € Forderungen einfach pauschal „wertlos“ gesetzt wurden, ohne klare Begründung oder Bewertungsmethodik, stellt sich die Frage nach Transparenz und ggf. Unterschätzung verwertbarer Substanz.
Überschuldungsanalyse gemäß Paragraf 19 InsO
1. Vermögensseite (Aktiva)
Jaffe analysierte u.a.:
Die fehlenden 1,9 Mrd. EUR Treuhandgelder – nach dem 18. Juni 2020 als nicht existent gestrichen
Immaterielle Werte (Software, Marken, Beteiligungen): drastisch abgewertet
Forderungen (über 2 Mrd. EUR): vielfach als nicht realisierbar eingeschätzt
Liquidität (130–330 Mio. EUR): zu gering zur Deckung der Verbindlichkeiten
Ergebnis: Die Aktivseite wurde massiv reduziert, große Teile als faktisch wertlos eingestuft.
2. Passivseite (Verbindlichkeiten)
Ca. 3,2 Mrd. EUR Schulden blieben bestehen:
Bankkredite (~2 Mrd.)
Anleihen (500 Mio. + 900 Mio. Wandelanleihe)
Lieferantenverbindlichkeiten, Schadensersatzforderungen
Fazit bis hier: Die Bilanz zeigte eine massive Diskrepanz – hohe Schulden, kaum werthaltige Vermögenswerte.
3. Fortführungsprognose nach Paragraf 19 InsO
Ein Unternehmen gilt nicht als überschuldet, wenn es eine „positive Fortführungsprognose“ hat.
Doch im Fall Wirecard:
Nach Bekanntwerden der 1,9 Mrd. EUR-Lücke war das Vertrauen am Markt erschüttert
Kreditlinien wurden eingefroren
Die BaFin erhöhte regulatorische Anforderungen
Kein Investor stellte neues Kapital bereit
Fazit: Keine tragfähige Fortführungsperspektive -> Überschuldung festgestellt
Wie kam Jaffe zur Bewertung „Überschuldung“?
Verbindlichkeiten (Bankkredite, Anleihen etc.) wurden vollständig in die Bilanz aufgenommen
Auch wenn z.B. Kreditkündigungen noch nicht offiziell erfolgten, war laut Gutachten mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen
Das Insolvenzrecht (vgl. IDW S11) erlaubt es, wahrscheinliche Belastungen einzupreisen
Kritikpunkt:
Eine differenziertere Szenarienanalyse (sicher vs. potenziell fällig) wäre transparenter gewesen. Die pauschale Berücksichtigung könnte als zu vorsichtig interpretiert werden – obwohl sie rechtlich vertretbar ist.
Fazit: Methodisch zulässig, aber diskutabel in Darstellung und Wirkung.
Rechtlich ist eine nachträgliche Rückabwicklung des Insolvenzverfahrens kaum möglich, da es weit fortgeschritten ist und Vermögenswerte längst veräußert wurden. Dennoch kann ein solches Gutachten als neue wesentliche Tatsache für geschädigte Parteien von Bedeutung sein - etwa im Rahmen von Schadensersatzansprüchen oder zur historischen Neubewertung der Verantwortung beteiligter Akteure.
Die Diskussion ist weder verschwörungstheoretisch noch systemfeindlich, solange sie auf Transparenz, Aufklärung und faktenbasierter Kritik beruht. Sie leistet einen Beitrag zur demokratischen Debattenkultur und zur langfristigen Wiederherstellung des Vertrauens in wirtschaftliche und institutionelle Prozesse.
Kurzum: Nicht das Infragestellen der Insolvenz gefährdet den Rechtsstaat, sondern das Unterdrücken kritischer Nachfragen.
Ergänzendes Statement zur Trennung von fundierter Kritik und verschwörungstheoretischer Vereinnahmung
Im Zuge der erneuten Diskussion über die Wirecard-Insolvenz ist es unerlässlich, klar zwischen sachlich fundierter Kritik und spekulativen, verschwörungstheoretischen Narrativen zu unterscheiden.
Es wäre unredlich und demokratisch bedenklich, einem sachlich argumentierenden Beobachter oder Kritiker allein deshalb pauschal den Stempel der Unseriosität oder "Verschwörungstheorie" aufzudrücken, weil einzelne Dritte sich selektiv, kontextfrei oder willkürlich aus dieser Diskussion bedienen. Die Verantwortung für unsachliche Weiterverwendung liegt nicht beim ursprünglichen Kritiker, sondern bei jenen, die ohne fachliche Kenntnis oder bewusste Ausblendung wesentlicher Sachverhalte argumentieren.
Gleichzeitig ist es ebenso illegitim, im Gewand scheinbarer Objektivität - etwa durch Verwendung juristischer oder wirtschaftlicher Fachbegriffe - eine Diskussion abzuwürgen, wenn dabei öffentlich zugängliche und relevante Informationen bewusst ignoriert oder unvollständig dargestellt werden. Wer sich auf Fakten beruft, muss sich auch dem Vorwurf selektiver Wahrnehmung stellen, wenn dies auf Kosten der Debattenintegrität geschieht.
Kurz: Eine offene, faktenbasierte Auseinandersetzung muss Kritik zulassen - nicht beliebig, aber auch nicht autoritär selektiv. Wer pauschalisiert, disqualifiziert sich selbst. Wer differenziert, stärkt den Diskurs.
Angesichts der wachsenden Komplexität und Emotionalität in der öffentlichen Diskussion um die Wirecard-Insolvenz ist es dringend geboten, die Debatte endlich auf eine klare, überprüfbare Faktengrundlage zu stellen.
Wer Positionen bezieht, Thesen formuliert oder Vorwürfe erhebt - sei es zur Rechtmäßigkeit des Insolvenzverfahrens, zur Rolle einzelner Akteure oder zur wirtschaftlichen Bewertung - muss belegen können, worauf sich die jeweilige Aussage stützt. Allgemeine Behauptungen ohne Quellen, selektive Zitate oder kontextlose Schlagworte leisten der Aufklärung keinen Dienst. Sie gefährden stattdessen die Glaubwürdigkeit aller Beteiligten - ganz gleich, auf welcher Seite sie stehen.
Verantwortungsvolle Diskussion verlangt Transparenz:
Welche Dokumente oder Gutachten liegen einer Aussage zugrunde?
Welcher zeitliche und rechtliche Rahmen ist dabei zu berücksichtigen?
Welche bekannten Fakten wurden bewusst einbezogen - und welche nicht?
Nur auf dieser Grundlage lässt sich der Fall Wirecard - der zu Recht als einer der gravierendsten Wirtschaftsskandale Deutschlands gilt - aufarbeiten, bewerten und in seiner Komplexität verstehen. Alles andere führt entweder zu Verharmlosung oder Hysterisierung - beides wird der Sache nicht gerecht.
Fakten, Kontext, Differenzierung - das ist die Mindestanforderung für eine Debatte, die diesen Namen verdient.
Herzliche Grüße
Charlotte G.P. Theodoorsen
Research Assistant
Askjig - The Truth Company
Der Begriff „Luftbude“ wird nicht inhaltlich aufgegriffen, sondern abgewiegelt, ohne die Substanzkritik zu prüfen.
Widerspruch unter den Teppich gekehrt:
Der Satz „Das ist kein Widerspruch“ ist suggestiv, blendet aber aus, dass genau dieser vermeintliche Widerspruch der Kern der aktuellen Diskussion ist: Wie passt die pauschale Insolvenzfeststellung zu den nachweislich werthaltigen Unternehmensbestandteilen?
Das Argument „Insolvenzen sind so“ ist zu allgemein, um die spezifischen Besonderheiten bei Wirecard zu erklären.
Kein Bezug auf methodische Kritik:
Die Debatte dreht sich nicht nur um den Wert einzelner Unternehmensteile, sondern um die methodische Nachvollziehbarkeit der Bewertung (z. B. warum Forderungen pauschal als wertlos angesetzt wurden).
Das Statement ignoriert diesen zentralen Aspekt und wirkt damit abwiegelnd statt aufklärend.
Der Ton wirkt auf den ersten Blick erklärend, ist aber nicht offen für Diskussion – er will ein Bild festigen statt einordnen oder weiterdenken.
Nachgewiesene Bilanzfälschung? Really, Frau Railly?
Der Begriff „nachgewiesen“ suggeriert eine abschließende juristische Klärung – was hier nicht zutrifft.
Was tatsächlich vorliegt, sind:
Prüfungsberichte (z. B. KPMG-Sonderprüfung),
das verweigerte Testat von EY,
Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft,
Indizien (z. B. fehlende Bankbestätigungen zu den 1,9 Mrd. €),
Aussagen im Untersuchungsausschuss.
Was man sagen kann ist:
„die nicht belegbaren Treuhandgelder, die zur Verweigerung des Testats führten“
„Bilanzpositionen, die sich nachträglich als nicht überprüfbar herausstellten“
„massive Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung, die strafrechtlich untersucht werden“
„der Verdacht auf Bilanzmanipulation, der zur Insolvenz beitrug“
„fehlende Nachweise über angebliche Guthaben in Höhe von 1,9 Milliarden Euro“
Selbst wenn es die Treuhandguthaben gegeben hätte, wäre die bisherige Bilanzierung strittig gewesen. Wir wissen heute, dass sie nicht in der angegebenen Form existierten, sodass die Bilanz mit Sicherheit "falsch" ist, das beweist aber noch keine "Bilanzfälschung". Dass es sehr viele Interessenten für Geschäftsteile gab, die laut Insolvenzgutachter ein fettes Minus erwirtschaftet haben sollen, ist zumindest erklärungsbedürftig. Ebenso erklärungsbedürftig übrigens we ein Vorsitzender Richter, der offensichtliche Widersprüche im Hauser-Gutachten für nicht erklärungsbedürftig hält.
Zu dieser Entwicklung siehe:
[ich darf keine Links posten. Sun24 und 12km halt]
Zur Kritik an den beiden Autoren:
bitte konkret äußern.
Martin Dorsch berichtet aus dem Gericht in Stadelheim mit hoher Verlässlichkeit und stellt damit objektive tatsachen zur Diskussion. Er ist sozusagen der "Messenger". Man muss nicht alle seine Bewertungen und Analysen teilen, nur ist es zu einfach, die fakten an sich zuleugenen, nur weil einem seine Nase nicht passt oder seine politische Gesinnung oder sein Umgangston.
Besonders durchschaubar sind Versuche, andere zu diskreditieren über ihn. Überhaupt ist es erstaunlich, wie engagiert hier einige Beobachter sind, Aussagen anderer zu diskreditieren. Wäre Wahrheitssuche das Ziel, würden sie selbst Fakten vorbringen. Wer das unterlässt, macht sich angreifbar.
wie bei Marsaleks TolentinoMAIL
das soll er mir vormachen und sich selber ne EMAIL mit meiner absenderadresse schicken
min 39 https://youtu.be/JoFFBQdAtds?t=2345
und verreist ,
vielleicht denkt er nochmal drübernach, wenn jemand bissl aufstockt
ist grad spannende phase
https://x.com/SkyMartiner/status/1914971110782701682
aber wenn sein "Marsalek listet WDIKILLER auf "
ein Blöff gewesen wäre,
hätte er funktionIert
csfa LEGT SCHON MAL SEINE kARTEN AUF DEN tISCH
https://x.com/askjig/status/1914820177071407591