Deutsche Bank - sachlich, fundiert und moderiert
So, jetzt ist wieder Ruhe. Endlich hat man dem Affen Zucker gegeben :-)
Moderation
Zeitpunkt: 27.05.14 10:09
Aktion: Nutzer-Sperre für immer
Kommentar: Doppel-ID - Von: anedabei
Zeitpunkt: 27.05.14 10:09
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Kommentar: Doppel-ID - Von: anedabei
Du brauchst Deine eigenen Bezugsrechte nicht zu kaufen. Gemäß Deinem Aktienbestand werden Dir automatisch Bezugsrechte in Dein Depot eingebucht.
Es empfiehlt sich daher, zu Beginn der Bezugsfrist die Bezugsrechte zu verkaufen und kurz vor Ende der Bezugsfrist Aktien zu kaufen. Damit sollte man sich im Endeffekt besser stellen als vorher.
Es empfiehlt sich daher, zu Beginn der Bezugsfrist die Bezugsrechte zu verkaufen und kurz vor Ende der Bezugsfrist Aktien zu kaufen. Damit sollte man sich im Endeffekt besser stellen als vorher.
bis eben war auch Ruhe.
Interessant, dass Du Dich heute angemedlet hast und Dein erstes posting hier inhaltlich überflüssig ist.
Interessant, dass Du Dich heute angemedlet hast und Dein erstes posting hier inhaltlich überflüssig ist.
Zu Deiner 2. Aussage: Es kann durchaus so sein, muss aber nicht. Darüber hinaus ist der steuerliche Aspekt zu berücksichtigen, der individuell zu betrachten ist.
Ich wäre da sehr vorsichtig mit einer solchen Empfehlung.
Soweit ich informiert bin kann man Gewinne und/oder Verluste von Aktien nicht mit BZR verrechnen, aber mehr will ich zur steuerlichen Seite auch nicht schreiben.
Ich wäre da sehr vorsichtig mit einer solchen Empfehlung.
Soweit ich informiert bin kann man Gewinne und/oder Verluste von Aktien nicht mit BZR verrechnen, aber mehr will ich zur steuerlichen Seite auch nicht schreiben.
'Es empfiehlt sich daher, zu Beginn der Bezugsfrist die Bezugsrechte zu verkaufen und kurz vor Ende der Bezugsfrist Aktien zu kaufen. Damit sollte man sich im Endeffekt besser stellen als vorher.'
Das funktionert aber nur, wenn sich der Kurs der Aktie so entwickelt, wie Du das vermutest.
Also wenn die Aktie in der Zeit nach Erhalt des Bezugsrechts bis zum Bezug fällt.
Da aber keiner wissen kann, wie sich die Kurse entwickeln, ist das eine reine Spekulation.
Beispiel Kursverlauf heute:
Dividendenbereinigt legt die DB im Moment fast 2% zu.
Ich denke, diesen Kursverlauf hatten die wenigsten auf Ihrer Rechnung.
Das funktionert aber nur, wenn sich der Kurs der Aktie so entwickelt, wie Du das vermutest.
Also wenn die Aktie in der Zeit nach Erhalt des Bezugsrechts bis zum Bezug fällt.
Da aber keiner wissen kann, wie sich die Kurse entwickeln, ist das eine reine Spekulation.
Beispiel Kursverlauf heute:
Dividendenbereinigt legt die DB im Moment fast 2% zu.
Ich denke, diesen Kursverlauf hatten die wenigsten auf Ihrer Rechnung.
das kommt erschwerend hinzu. Es kann in beide Richtungen laufen, ist also nichts anderes wie im "normalen" Börsenhandel auch.
Und auch Dir ein herzliches Willkommen hier im thread. Würde mich freuen, ab und an auch hier gewohnt gute Kommentare von Dir zu lesen!
Und auch Dir ein herzliches Willkommen hier im thread. Würde mich freuen, ab und an auch hier gewohnt gute Kommentare von Dir zu lesen!
behandelt. Egal ob altaktien vor dem 31.12.2008 gekauft wurden oder danach. Der Verkauf der BZR unterliegt ebenfalls der Kapitalertragsteuer. Es empfiehlt sich daher ein Split im Depot vorzunehmen und alte evt. steufrei Aktien und neue stpfl. Aktien zu trennen damit bei einem evt. Verkauf das FiFo (First in / First Out ) umgangen werden kann.
aber fällt beim Verkauf der BZR "nur" die Kapitalertragssteuer an oder wird das nach individuellem Steuersatz behandelt.
Meine, mal so einen (o.ä.) Unterschied mitbekommen zu haben, wissen tu ich aber nicht.
Dennoch ist ein Split (sofern das möglich sein sollte) oder aber auch ein Zweitdepot zu empfehlen.
Meine, mal so einen (o.ä.) Unterschied mitbekommen zu haben, wissen tu ich aber nicht.
Dennoch ist ein Split (sofern das möglich sein sollte) oder aber auch ein Zweitdepot zu empfehlen.
kann man Gewinne aus dem Verkauf von BZR NICHT mit Verlusten aus Aktienverkäufen verrechnen, das weiß ich definitiv.
Und es ist immer eine ganz individuelle Geschichte, Patentlösungen gibts eh nicht.
Und es ist immer eine ganz individuelle Geschichte, Patentlösungen gibts eh nicht.
Steuersatz berechnet, sofern man die jahressteuet durch eine dafür nötige Einkommensteuererklärung berechnen lässt.
Das heißt, das man bei einem bestimmten Rahmen des zu versteuernden Einkommens die kapst ganz oder teilweise erstattet bekommt. Wer mit seinem persönlichen Steuersatz darüber liegt, braucht daher auch keine Kapitalerträge erklären, da die Bank ja schon die Steuer einbehalten hat.
Das heißt, das man bei einem bestimmten Rahmen des zu versteuernden Einkommens die kapst ganz oder teilweise erstattet bekommt. Wer mit seinem persönlichen Steuersatz darüber liegt, braucht daher auch keine Kapitalerträge erklären, da die Bank ja schon die Steuer einbehalten hat.
... scheint es nicht zu gefallen, dass der Kurs über 30 heute geschlossen wird, obwohl der Dax heute mäßig, aber ständig steigt.
Wäre auch zu schön gewesen... oder vielleicht doch noch?
Wäre auch zu schön gewesen... oder vielleicht doch noch?
und auch korrekt. Möglicherweise habe ich da auch etwas durcheinandergebracht, kommt schon mal vor ;-)!
Sicher bin ich mir eben definitiv bei der "Verrechnung" von BZR und Aktien, das sind andere "Steuertöpfe" und da muss man auch aufpassen.
Sicher bin ich mir eben definitiv bei der "Verrechnung" von BZR und Aktien, das sind andere "Steuertöpfe" und da muss man auch aufpassen.
Handel mit Bezugsrechten sehrwohl mit Verlusten aus Aktien gegengerechnet. Also wenn jemand zB. Bei Praktiker einen Totalverlust erlitten hat weil er sich trotz allem nicht rechtzeitig von deinen Anteilen trennen wollte, kann er, wenn dann überhaupt noch kapital über war seine Gewinne gegenrechnen. Dazu muss natürlich zuerst mal der sparerfreibetrag überschritten werden. Lol. Du meinst sicher biji die Übergangsregelung für alte Verluste aus privaten Veräußerungen. Die ist allerdings zum 31.12. 2013 ausgelaufen.
Moderation
Zeitpunkt: 24.05.14 22:11
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Provokationen bitte einstellen.
Zeitpunkt: 24.05.14 22:11
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möglicherweise bin ich nicht auf dem aktuellen Stand, mein letzter war zumindest der, sofern man Verluste aus dem Verkauf von reinen Aktien "erwirtschaftet" hat, so sind diese eben nicht mit den Gewinnen aus den BZR zu verrechnen, da es ein anderer Steuertopf ist.
Ich würde mich freuen, sofern Du einen link hier einstellen würdest, der diese Thematik eindeutig erhellt, sofern Du eine Quelle haben solltest.
Sofern Du nichts einstellen darfst oder möchtest, gern per BM, weil diese Variante ist mir wirklich neu und ich lern gern dazu.
Ich würde mich freuen, sofern Du einen link hier einstellen würdest, der diese Thematik eindeutig erhellt, sofern Du eine Quelle haben solltest.
Sofern Du nichts einstellen darfst oder möchtest, gern per BM, weil diese Variante ist mir wirklich neu und ich lern gern dazu.
Moderation
Zeitpunkt: 24.05.14 23:25
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Kommentar: Regelverstoß - Provokationen bitte einstellen.
Zeitpunkt: 24.05.14 23:25
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die depotführende Bank führt nicht automatisch eine Verrechnung durch.
Da die Bezugsrechte lediglich eine Option verbriefen, verrechnet die Bank die entsprechenden Verluste eben NICHT mit eventuell anfallenden abgeltungsteuerpflichtigen Aktiengewinnen.
Die werden im ALLGEMEINEN Verlusttopf der Bank "gepackt".
Inwieweit dann ein steuerlicher Ausgleich nach Ausschöpfung der steuerlichen Freibeträge durch die Finanzbehörden erfolgt, ist wieder eine andere Geschichte.
Soviel zu meinem Wissensstand.
Da die Bezugsrechte lediglich eine Option verbriefen, verrechnet die Bank die entsprechenden Verluste eben NICHT mit eventuell anfallenden abgeltungsteuerpflichtigen Aktiengewinnen.
Die werden im ALLGEMEINEN Verlusttopf der Bank "gepackt".
Inwieweit dann ein steuerlicher Ausgleich nach Ausschöpfung der steuerlichen Freibeträge durch die Finanzbehörden erfolgt, ist wieder eine andere Geschichte.
Soviel zu meinem Wissensstand.
Um eine evt. Verrechnung zu gewährleisten.
Hier hast du erst mal einen groben Überblick auch was altverluste und depotsplit betrifft. Schönes WE...
http://www.finanzen.net/nachricht/...te-Jetzt-noch-verrechnen-2285704
Hier hast du erst mal einen groben Überblick auch was altverluste und depotsplit betrifft. Schönes WE...
http://www.finanzen.net/nachricht/...te-Jetzt-noch-verrechnen-2285704
würde mich freuen.
WE ist wichtig, kein Thema.
Präventiv wird hier niemand ausgeschlossen, "im Gegenzug" für Informationsgehalt, für den ein thread letztlich eingerichtet wird, schon mal gar nicht.
Persönliche Befindlichkeiten zwischen Usern sind mir absolut gleichgültig, kläre das bitte mit ihm.
Wer sich hier an die Regeln hält, darf auch posten, ganz einfach.
WE ist wichtig, kein Thema.
Präventiv wird hier niemand ausgeschlossen, "im Gegenzug" für Informationsgehalt, für den ein thread letztlich eingerichtet wird, schon mal gar nicht.
Persönliche Befindlichkeiten zwischen Usern sind mir absolut gleichgültig, kläre das bitte mit ihm.
Wer sich hier an die Regeln hält, darf auch posten, ganz einfach.
sagt aber das aus, was ich meine:
Zitat:
2. Für Einkünfte aus der Veräußerung von Aktien, die ab 2009 gekauft wurden
Ein zweiter Verlustverrechnungstopf muss für Kapitalerträge aus der Veräußerung von Aktien geführt werden, die ab 2009 angeschafft wurden. Denn Verluste aus dem Verkauf von Aktien sind nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechenbar. Andere Veräußerungsverluste (etwa aus Zertifikaten) können dagegen mit Zins- und Dividendenerträgen verrechnet werden. Daher sind Kreditinstitute vom Fiskus dazu angehalten, für jeden Steuerpflichtigen einen eigenständigen Verlustverrechnungstopf einzig und allein für dessen Aktiengeschäfte zu führen.
Aktien haben eben einen alleinigen Topf, BZR sind KEINE Aktien!!!
sonst würden sie ja auch nicht so heißen. Und im welchem Topf sie gelagert werden ist doch auch völlig Wurscht. Entscheidend ist doch, wie sie steuerlich behandelt werden. Und zwar als Einkünfte aus kapitalvermögen wenn sie denn veräußert werden. 20 EStG .Eine andere Möglichkeit gibt es eben nicht.
Wenn du am WE Lust hast kannst du dich hier mal einlesen.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html
Wenn du am WE Lust hast kannst du dich hier mal einlesen.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html
Wie viel wird eurer Meinung nach ein Bezugsrecht zu Beginn der Frist kosten?
Und wie viele Bezugsrechte bekomme ich, wenn ich 1000 Altaktien im Depot habe?
Und wie viele Bezugsrechte bekomme ich, wenn ich 1000 Altaktien im Depot habe?
steuerliche Behandlung hinsichtlich BZR etc. jetzt beenden, führt aus meiner Sicht zu weit und weicht zu sehr vom Thema ab.
Letztendlich sollte sich dann jeder selbst belesen oder einen Steuerfachmann zu Rate ziehen.
Kehren wir also zur DB zurück.
Letztendlich sollte sich dann jeder selbst belesen oder einen Steuerfachmann zu Rate ziehen.
Kehren wir also zur DB zurück.
und einen steuerfachman hat dieser thread gerade verloren. Im normalen Leben nehme ich dafür Geld. Aber du lässt dich offensichtlich nicht gerne belehren. Mir persönlich ist hier zuviel Input und zuwenig Output für die investierte Zeit. Außerdem muss ich mich hier auch noch von irgendwelchen Proleten anfeinden lassen.
Seis drum.
Glück auf mit deinem thread
Seis drum.
Glück auf mit deinem thread