f-h OP BW & Friends-TTT, Dienstach 13.01.2004
Ich kenn doch die Tricks...
Grüße
Gorden
Screening wieder Rückfällig geworden...beabsichtigt
waren 15 min. "Ruhen", draus geworden sind 2 fette
Stunden Schlaf...soll nicht wieder vor kommen ;-)
hey ya, Buju
Grüße Gorden
Itzehoe (dpa) - Online-Banken müssen für ihre Kunden stets erreichbar sein: Wenn bei Börsengeschäften Aktien übers Internet nicht geordert werden können, muss das Geldinstitut haften. Eine Online-Bank ist verpflichtet, Zugangswege via Internet aufrecht zu erhalten und so zu gestalten, dass eingehende Aufträge ausgeführt werden können. Das entschied das Landgericht Itzehoe (Kreis Steinburg). Die Online-Bank muss einem Kunden rund 4890 Mark (2500 Euro) Schadensersatz zahlen (AZ 1 S 92/01).
Der Mann hatte im April vergangenen Jahres per Internet Aktien für rund 51 830 Mark gekauft. Um einen kurzfristigen Kursgewinn einstecken zu können, wollte der Spekulant die Wertpapiere einige Stunden später wieder verkaufen. Das klappte jedoch übers Internet nicht, der Kunde musste die Verkaufsorder telefonisch aufgeben. In der Zwischenzeit war der Kurs der Aktie jedoch wieder gesunken. Der Kunde verlangte von der Online-Bank den entgangenen Spekulationsgewinn als Schadensersatz.
Zu Recht, entschied jetzt das Landgericht. Denn der Kunde habe wegen eines Systemfehlers nicht die Verfügungsgewalt über seine Aktien erhalten, obwohl er bereits die Verfügungsgewalt über den Kaufpreis verloren hatte. Der Systemfehler gehe zu Lasten der Bank, heißt es in dem Urteil.
LG Itzehoe (Az.: 1 S 92/01).
(Meldung vom 16.01.2002)
gruß
greg
Richtig ruhig heute hier, nicht mal BW ward heuer hier gesichtet - nur in nem anderen Thread hat er sich rumgetrieben ;-)