Steinhoff Informationsforum
Dass der Bauernfänger auf manche Kleingeldler wie Speed wirkte, bleibt ein Phänomen.
Die versiffte Pampe reicht nicht mal zur Vorspeise für die Gläubiger.
Seit 2002 ist hier Dreck am Stock- was seit 2017 jeder wusste- die Details waren erschreckend.
Die Führungsspitzen konnten zuletzt nur noch den Schuldenwahn schönen, um die Titanic einigermaßen auf Kurs zu halten...
Moderation
Zeitpunkt: 20.02.23 16:43
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
Zeitpunkt: 20.02.23 16:43
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lasst uns den namen zu grabe tragen und das gesindel vom hofe jagen. wir sind die eigentümer steinhoffs, wir werden in zukunft die spielregeln festlegen, denn an uns führt kein weg vorbei, wie sie in bälde zu spüren bekommen werden...
nice weekend und viel kraft euch allen!...
https://www.ariva.de/news/...rnational-holdings-n-v-fairness-10551834
so wie es aussieht hat steinhoff erhebliche zweifel, das man auf der hv eine mehrheit fuer ihr vorhaben 20/80 findet. von daher schnell noch einen beauftragten freibrief kaufen von einem "serioesen" berater um aktionaere zu ueberzeugen, dass der deal "fair" sei. nicht gut, nur fair!!!
@steinhoff: die loesung ist doch ganz einfach. bietet 50cent/aktie und die meisten aktionaere verkaufen euch die aktien, imho.
bietet keine abfindung, vorschlag wird abgelehnt, klagen folgen...und moegliche prozesse koennen viele jahre andauern, inkl. rueckabwicklung und persoenlicher haftung des managements!
Kommt immer anders als man denkt
Was glauben sie wie viele Aktien stimmberechtigt sind ?
Ich schätze mal weit weniger als 50 %.
Und was glauben sie wie viel die SDK vertritt auf der HV?
Es wird def ein Angebot geben an die Aktionäre der SDK allein schon weil die HF extrem hoch geshortet haben damit der Kurs da steht wo er steht und wehe die Aktie bleibt handelbar, gelle!
Long und Plopp
Wäre es intelligenter vor oder nach der HV ein Abfindungsangbot an die Aktionäre zu unterbreiten?
Das ist meine Sicht der Dinge die da kommen.
Allein die Wahrscheinlichkeit eines "Nein", lässt die Rechnung, die bei den Gläubigern gemacht wird, nicht gut aussehen.
wie gesagt. ich bin kaeuflich!
Das jetzt noch etwas kommt halte ich für unwahrscheinlich bis unmöglich.
Ja tatsächlich stellt sich die Frage,von was denn etwas bezahlt werden könnte.
Da sehr viele Klagen kommen werden,mit entsprechend vielen Aktien,selbst Blackrock will ich nicht ausschließen, könnte neben dem Vorstandsvermögen ja nun auch Ernst @ Young etwas beitragen müssen.Das einzig positive,unterstellt man,es wird geklagt werden.
Das die Gläubiger auf dem letzten Meter einknicken,eine vernünftige ,tragfähige Finanzierung anbieten,halte ich für unwahrscheinlich.
Mal gucken wer am Ende Ernst und wer Fröhlich aussieht,und wer Jung oder Alt aussieht.)
Mods : Das ist ein Wortspiel auf die Präsentation Steinhoffs ,Gutachten Fairness von EY und keine Provokation,oder am Thema vorbei.OK?
Klageansatz:
1. Strafanzeige gegen das Steinhoff Management, namentlich Louis du Preez und Theodore de Klerk wegen Marktmanipulation
Mit der Veröffentlichung der "Maturity Extension Transaction" vom 15.12.2022 wurde ein Delisting der Steinhoff International Holding zum 30.06.2023 angekündigt. Da dieses Vorgehen ohne Nennung einer Barabfindung erfolgte wurde eine deutliche Marktmanipulation zum Schaden der Aktionäre begangen. Spätestens mit der Konkretisierung des Vorhabens durch Veröffentlichung des Circulars am 08.02.2023 wurde das Vorhaben als Abstimmungspunkt zur Hauptversammlung gleichermaßen zu einem Delisting-Angebot. Abermals fehlt dem Angebot eine nach § 38 IVBörsG verpflichtende Stellung einer Barabfindung. Dem Steinhoff Management musste klar sein, dass sowohl die Vorankündigung, als auch die Konkretisierung des Angebots zu einem starken Verfall des Aktienkurses führen müsse, was in der Folge so eingetreten ist. Dieses Vorgehen und große Transaktionsvolumina in der Folge lassen auf eine bewusste, wissentlich herbeigeführte Einflussnahme auf den Markt schließen. Desweiteren wurden äußerst negative Schlussfolgerung und Folgemaßnahmen bei Ablehnung angekündigt, die nur das Ziel verfolgen, die Aktionäre zur Annahme des nachteiligen Angebots zu zwingen. Es ist daher auch der Tatbestand Nötigung zu prüfen.
2. Rücknahme der Maturity Extension Transaction oder Einfügung Barabfindung
Durch die strafbewährte Marktmanipulation ist es zu einem starken Wertverlust der Aktien der Steinhoff International Holding gekommen. Die Veröffentlichung und damit die Abstimmung über die Durchführung der vorgeschlagenen Transaktion sind damit nichtens. Der Agendapunkt 8 aus der Voting Form muss i) ersatzlos gestrichen werden oder ii) durch ein konkretes Barabfindungsangebot erweitert werden. Da die Aktie bis zur Vorankündigung der geplanten Transaktion noch bei Vortagesschluss am 14.12.2022 auf dem Wert 0,091 € (Tradegate 22:00 Uhr) stand und es in Folge durch Ankündigung und Konkretisierung am 08.02.2023 zu einem Wertverfall auf aktuell 0,019 - 0,020 € gekommen ist, wird verlangt, dass die Barabfindung auf mindestens den Durchschnittswert der letzten sechs Monate vor dem 15.12.2022 festgesetzt wird. Dieser beträgt nach vorläufiger Recherche ca. 0,124 € je Aktie. Desweiteren wird das Gericht gebeten die Transaktionen am 15.12.2022 und den Folgetagen, sowie dem 08.02.2023 und den Folgetagen zu prüfen. Es soll untersucht werden, ob die starken Kursabschläge zur Verschiebung der Stimmrechtsanteile hin zu Steinhoff-nahen Unternehmen oder zu Gläubigern des Unternehmens geführt haben. Eine solche Mehrheitsverschiebung der Stimmrechte hätte zur Folge, dass die Marktmanipulation zur Legitimation der Maturity Extension Transaction auf der Hauptversammlung missbraucht werden kann. In diesem Zusammenhang ist der Straftatbestand des Insiderhandels zu prüfen.
3. Rücknahme des Abstimmungspunktes 9 aus der Voting Form
Mit dem Abstimmungspunkt 9 der Voting Form zur Hauptversammlung am 22.03.2023 wird versucht, den Gläubigern sittenwidrig eine Stimmenhoheit zu übertragen. Die geplante Ausgabe von ebenso vielen stimmberechtigten Aktien plus einer Aktie exklusiv an die Gläubiger dient zur Entmündigung der aktuellen Aktionäre und verfolgt das Ziel, die in Klagepunkt 1 und 2 beschriebenen Maßnahmen zur partiellen Enteignung durchzusetzen. Das Steinhoff Management handelt hier nicht im Interesse der Eigentümer, sondern im Interesse der Gläubiger. Es ist zu prüfen, ob zusätzlich zu Klagepunkt 1 eine Obhutspflicht des Steinhoff Management vorliegt, namentlich gegen Louis du Preez. Die Veräußerung der zusätzlichen Anteile zu einem Ausgabepreis von 0,01€ bereitet einen wirtschaftlichen Schaden gegen die Steinhoff International Holding, was wiederum eine strafbewährtes Fehlverhalten des Vorstands darstellt. Schon ausgehend vom aktuellen Kurs würde dieses einem Preisnachlass von ca. 50% bedeuten, ausgehend vom Kurs am 14.12.2022 sogar von ca. 89%. Dieser Abstimmungspunkt ist daher ersatzlos zu streichen. Alternativ könnte eine Kapitalerhöhung, jedoch ohne Einschränkung der Zeichnungsberechtigten aufgenommen werden. Daraus erzielbare Erlöse könnten zu einer Entschuldung der Steinhoff International Holding beitragen.
Dies ist kein Spaß und mein voller Ernst, und die Interaktion mit dem RA ist sehr konkret. Die Einreichung der Klage soll spätestens am 03. März 2023 erfolgen. Wer also daran interessiert ist, harte Kante gegen den Vorstand der Steinhoff International Holding zu fahren, und nicht darauf vertrauen möchte, dass auf der HV schon alles abgelehnt wird, soll mich bitte - ausschließlich per Boardmail - kontaktieren. Mein RA sieht gute Chancen für diesen Ansatz, so dass eventuell - bei Klageerfolg - überhaupt keine Kosten entstehen. Dennoch wäre ich über eine Aufteilung des Risikos sehr froh.
Man kann aber auch auf Krawall gebürstet sein und schauen was übrig bleibt. Bin gespannt wie klug man ist auf Gläubigerseite. Bei Tekki hat man jedenfalls ähnlich entschieden.
Long und Plopp
Steinhoff ist steinreich!
1,55 MRD € EBITA!
Ich denke, es wird kein Angebot vor der HV kommen... wieso auch? Man schaut einfach mal was auf der HV rauskommt und Wenn tatsächlich alles abgelehnt wird, dann kann man doch wieder weiter Ideen einbringen oder nicht?
Ein Zivilprozess von großem öffentlichen Interesse
Ob das bei so einem Prozess anwendbar ist kann aber nur ein Anwalt feststellen
denn die glaeubiger wollen 2 dinge garantiert nicht:
- delisting
- strafprozesse
beides ist aber moeglich, denn hier haben die aktionaere ggfs ein gehoeriges wort beizutragen. letzteres kann niemand verhindern.
Falls ihr hier mitlest.