Kündigungsfrist
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 10.04.03 11:32 | ||||
Eröffnet am: | 03.04.03 11:56 | von: werweiß | Anzahl Beiträge: | 36 |
Neuester Beitrag: | 10.04.03 11:32 | von: gurkenfred | Leser gesamt: | 2.090 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
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nur 28 Tage zum Monatsende, bin Angestellter seit 12 Jahren und 33 Jahre alt !!!
Nur 4 Wochen zum Monatsende ist das richtig !!!
dass auch Dein Tarifvertrag nichts dazu aussagt.
Dann, aber nur dann, gilt:
Einheitlich beträgt die Grundkündigungsfrist für
Arbeiter und Angestellte sowohl in den alten als
auch in den neuen Bundesländern vier Wochen
zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Die Vier-Wochen-Frist in diesem Sinne umfaßt 28 Tage.
Gem. § 187 Abs. 1 BGB wird die Kündigungsfrist gerechnet
ab dem Tag, der auf den Zugang der Kündigungserklärung folgt.
Wenn die Kündigungserklärung verspätet zugeht,
soll sie in der Regel nicht unwirksam sein,
sondern zum nächstmöglichen Zeitpunkt gelten.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten,
dass sich die grundlegenden gesetzlichen Vorschriften
über die Kündigungsfristen der Arbeitnehmer aus § 622 BGB ergeben.
Abweichungen sind hiervon durch Einzelvertrag in
den gesetzlich zugelassenen Fällen möglich sowie
durch Tarifvertrag oder der Vereinbarung über
die Anwendung eines Tarifvertrages.
Würde mich übrigens wirklich mal interessieren, was prawda so treibt, außer in seiner selbstlosen und zurückhaltenden Art universelle Lebenshilfe zu erteilen.
R.
schadensersatzforderungen werden demnach nur in den seltensten fällen anerkannt, wenn der AN z.B. eine hochspezialisierte aufgabe ausführt. ansonsten sind die sanktionsmöglichkeiten des AG sehr eingeschränkt, und er muß sich ggf. auf einen langwierigen prozeß einlassen. das macht in der realität keiner.
mir ist aber selber auch klar, daß mein vorschlag nur die ultima ratio ist, wenn man sich anders nicht einigen kann.
mfg
gf
Prawda hatte mir ja auch schonmal vorgeschlagen, bei gescheitertem Staatsexamen wieder auf den Bau zu gehen. Ich denke ich werde es so machen wie Prawda:
Einfach den Tag im Internet verbringen und andere Leute mit pseudointellektuellen Gequatsche beeindrucken. Ist gut fürs Selbstwertgefühl, kostet nicht viel und man kann auch sonst einige persönliche Probleme kompensieren.
Und: Volljurist werden ist mein größter Traum, weil ich dann ja auch endlich meine akademische Ausbildung voll raushängen lassen kann und damit den Beeindruck-Faktor erhöhe. Wobei es ja auch viel einfacher wäre, einfach zu behaupten ich habe das schon längst bestanden, wäre erfolgreicher Jurist und so weiter und so fort, nicht wahr ?
Grüsse,
Tyler Durdan
Aber das wird er nicht tun, denn er weiß selbst, daß er Reisende nicht aufhalten kann, und Du mit -3 Motivation noch zu ihm kommst, wenn er nicht nach Deiner Pfeife tanzt...
Biete für Deinen Nachfolger Einführungsveranstaltungen am Wochenende oder Abends an, die er Dir natürlich bezahlen darf. Verhandel das mit ihm, und er wird Dir obendrein noch ein gutes Zeugnis ausstellen.
Du kannst auf Bezahlung bzw. abfeiern Deiner Überstunden bestehen und natürlich den Resturlaub nehmen, so daß Du vielleicht doch früher gehst und zwei Arbeitsverhältnisse hast (Lohnsteuerklasse 6!). Habe ich auch schon gemacht!
Du solltest aber immer so kündigen, das Du nicht den unbedingt letzten Abgabetermin erwischst, denn dann muss man ggf. immer zittern, ob man nun noch in der First ist oder nicht. Die Erweiterten Kündigungsfristen aufgrund einer langjährigen beschäftigungen sind zunächst mal NUR bindend für den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann jedoch in deinem Arbeitsvertrag eine längere Kündigungsfrist festlegen bzw. mit Dir vereinbaren.
Folgender Tipp: Wenn Du sicher gehen wilslt dann ziehst Du euren Betriebsrat heran und fragst ganz genau, bis wann Du gekündigt haben musst, um zum Datum X ausscheiden zu können. Lass Dir das am besten schriftlich geben, damit Du immer auf der sicheren Seite bist.
Zu der Frage was im schlimmsten fall passieren kann. Zunächst einmal mußt Du Deine Arbeitskraft bis zu Deinem Ausscheiden dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen - Krankheit = siehe Tyler Durdan weiter oben...
Der Arbeitgeber wird sich sicher nicht querstellen. Sollte er doch, dann wäre er gut beraten, wenn er Dich für die kommende zeit freistellt (mit vollen Bezügen) da er davon ausgehen kann, dass Du nicht mehr derart motiviert sein wirst in bezug auf Arbeit im alten betrieb, dass Du deinem Arbeitgeber eher schaden als nutzen könntest. Daher sollte man das in einem Gespräch in ruhe iroieren.
Was passiert nun wenn alles schief geht. Dann rufst Du bei deiner hoffentlich neuen Arbeitsstelle an und erläuterst, dass Dich der alte Arbeitgeber leider erst zum nächsten monat aus dem betrieb ausscheiden läßt. Sofern der neue Arbeitgeber Dich wirklich haben will, so wird er Dich auch einen Monat später noch haben wollen. Außerdem hast Du sicher noch Resturlaub. Wenn Du den dann am ende des zu langen Monats nimmst, dann sind es evtl. nur noch einige Tage, die du länger in der alten Firma sitzen mußt. In der neuen könntest Du dann unter dem Deckmantel der Verschwiegenheit schon mal ein "Praktikum" machen, während derer zeit Du dich schon einarbeiten könntest.
Fazit: Wege gibt es genug. Im Internet findet man alle Rechtslagen - passieren kann Dir nichts, wenn Du mit klarem Ziel und entsprechender Aufrichtigkeit zum alten unternehmen den wechsel vollziehst.
Gruß
Avantgarde
also nochmal: er kann dich nicht mit polizeigewalt an den alten arbeitsplatz zwingen, hat also im endeffekt keine sanktionsmöglichkeiten, wenn du einfach nicht mehr kommst. schadensersatzansprüche kann er nur geltend machen, wenn er entstandenen schaden nachweisen UND beziffern kann (sehr schwierig).
natürlich kannst du trotzdem die neue stelle antreten, um deine frage zu beantworten. wer sollte dich daran hindern????
dies ist übrigens keine rechtsberatung (nur so zur sicherheit).
mfg
gf
man sollte nie mit rachegefühlen aus einer Firma ausscheiden, egal wie die Situation auch sein mag.
Was den Schadensersatz angeht so kann man relativ leicht den entstandenen Schaden beziffern, aber das ist eh zweitrangig. Vielmehr kann Dir dein alter Arbeitgeber wenn er will eben den Aufwand und das Unbehagen beschehren; und wem nützt das wohl?? Vor allem sieht dann das Arbeitszeugnis dementsprechend aus.
Also nix Krankheit oder einfahc nicht mehr kommen. Mach es ordentlich und professionell. Das klappt immer.
Gruß
Avantgarde
die quantifizierung eines schadens nimmt dir vor dem arbeitsgericht übrigens jeder halbwegs gewiefte anwalt auseiander. vergiß es. dem streß eines prozesses wird sich ein AG in so einem fall auch nicht aussetzen, deswegen wird er auch ein akzeptables zeugnis schreiben. merke: arbeitsrecht ist vor allem AN-schutzrecht und da hast du als AG in den meisten fällen schlechte karten!
nochmal: bin auch eher dafür, so eine situation korrekt abzuwickeln, aber es gibt fälle, da geht es nur auf die "unanständige" tour....
mfg
gf