Steinhoff Informationsforum
Moderation
Zeitpunkt: 24.02.23 11:10
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 12 Stunden
Kommentar: Diffamierung
Zeitpunkt: 24.02.23 11:10
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mehr Argumente und widerlegt,das dies bei einer Insolvenzmeldung mit dem Kurssturz nicht anders gewesen wäre.( 15.Dezember EQS )
Denn: Nach einer Insolvenzmeldung geht der Kurs nicht linear Richtung Null.Das zeigen einmal alle Charts nach Insolvenzen,zum anderen begründbar ,denn nach einer Insolvenzmeldung bestehen mehr oder minder konkrete oder auch abstrakte ,spekulative Aussichten auf eine Rettung des Unternehmens.
Die Aktien hätte per Meldeschwelle zu Record Date gemeldet sein müssen ! Es gab aber keine Meldungen ( vielleicht gibt es hier noch eine x Tage frist ??).
Keine Meldung der Großaktionäre = Kein Stimmrecht auf der HV.
Vielleicht haben "die Großen" ja ihre Aktien verliehen - wir Kleinaktionäre haben die dann gekauft - und jetzt können die Großen nicht abstimmen, da die Aktien ja bei uns liegen ?!
Normalerweise kein Problem, es sein denn, die Aktien schlagen durch den SDK gebündelt auf der HV auf.
die sdk kann steinhoffs albtraeume wahr werden lassen!
Da kann er dann werben bzw. die Gläubiger können es...
Und wer ist bei einem Vergleich dabei ?
GANZ sicher diejenigen, die sich an den Kosten beteiligt haben UND Mitglied sind.
ZIEMLICH sicher diejenigen, die sich an den Kosten beteiligt haben.
EVENTUELL Mitglieder ohne Kostenbeteiligung.
Die Trittbrettfahrer und Zuschauer haben dagegen eher geringe Aussichten. Darüber sollte die letztere Gruppe genau nachdenken !
Handlungsempfehlung ausschließlich "nachdenken".
Ein wenig rechne ich schon mit einer EQS, daß die HV noch mal verschoben wird, und/oder mit einer erweiterten Agenda. Wenn Steinhoff gar nicht reagiert, werden sie sich bald die Augen reiben lol
Wenn Steinhoff entschädigen muss, dann sicherlich alle Aktionäre und nicht nur die, die Teil einer Klage oder eine Mitgliedschaft bei der SDK haben.
Das ist totaler Quatsch.
habe ich gestern um 17.59 hier eingestellt.Dieser war sofort ausgeblendet.
Soeben meldet sich die Moderation und hat diesen freigeschaltet.Da das Forum ja schnellebig ist,
diese Information,für jeden der Infos gerne aufsaugt .
Öffentlichkeit ist gefragt und es wird ja auch die Sonderprüfung durch die Niederländische Anwaltskanzlei zu erwarten sein.
Darüber hinaus wird es weitere Betroffene Aktionäre geben können welche sich immer noch anschließen sollten.
Im Gegenteil,im Zweifel gehen Geldbußen noch vor Entschädigungen und schmälern den Topf.
Insofern ist es de facto so,das jeder der sich per Advocat / Anwalt / Aktionärsvereinigung
um seine Rechte aktiv kümmert,eine wie auch immer geartete Geldzahlung erstreiten,außergerichtlich oder gerichtlich .
Ob Abfindung,Vergleich,Entschädigung,das sind juristische Begriffe,hängen davon ab,was Steinhoff akzeptiert,und in welchem Verfahren es abläuft.
Wünsche euch viel Erfolg und schaue mir den Rest von der Seitenlinie an.
Hallo Dirty, muss ich die Vollmacht meines minderjährigen Sohnes mit Unterschreiben. Ich möchte sicherstellen, dass seine Stimmen
nicht für ungültig erklärt werden.
Für eine Antwort wäre ich dir sehr Dankbar.
Einen anderen Ausweg sehe ich für Steinhoff nicht mehr.
Mein Tipp:
- Die HV wird verschoben, da es noch wichtige Punkte zu klären gibt.
und! veroeffentlicht ein sonderpruefer den pruefbericht automatisch oder nach freigabe durch den auftraggeber oder muss der bei einem gericht hinterlegt werden oder bekommt die sdk den bericht vorab oder gar steinhoff?